Danke für die Info - Günter. HG tom_3Günter hat geschrieben:Zum ALG I kann zusätzlich Wohngeld beantragt werden, ALG II und Wohngeld schließen einander aus.Eine Lösung wäre: reduziertes ALG I + Beantragung von ALG II + Beantragung z.B. von Wohngeld.
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- So 19. Apr 2015, 12:37
- Forum: Selbstständig machen mit ALG I
- Thema: Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme in Vollzeit ?
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Re: Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme in Vollzeit ?
- So 19. Apr 2015, 12:21
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Re: Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme in Vollzeit ?
Koelsch hat natürlich recht: möglicherweise reden wir über ungelegte Eier, denn die Arbeitsplatzangebote werden Dich kaum überrollen. Aber wenn das Kind 14 Jahre alt ist, brauchst Du irgendwas Schriftliches über einen erhöhten Betreuungsbedarf, um offiziell nicht Vollzeit vermittelbar zu sein. Vom ...
- So 19. Apr 2015, 12:17
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Re: Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme in Vollzeit ?
Der Schutz der Familie und die Rechte des Kindes sind im Grundgesetz verankert Stimmt, kleinchaos. Mein 14 jähriger ist also bis zur Vollendung seines 15en Lebensjahres ein Schutzbefohlener. Für meine Führsorgepflicht, Sorgepflicht, seinen Schutz, habe ich also als Vater Sorge zu tragen. Habe mir m...
- So 19. Apr 2015, 11:02
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Re: Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme in Vollzeit ?
Die Frage ist nur, welchen Ermessensspielraum der Sachbearbeiter des Aluamtes gelten lassen möchte, kann, will oder verpflichtet ist.kleinchaos hat geschrieben:Ok, wenns besonderen Bedarf gibt ist das natürlich zu berücksichtigen
Deswegen vorab meine Frage.
- So 19. Apr 2015, 10:58
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Re: Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme in Vollzeit ?
Ich hab das mal hierhin geschoben, ich vermute, da passt das Thema besser. Wie Günter schon schrieb, als ALG I Empfänger musst Du dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen. D.h. für Dich, Du musst gegenüber dem Arbeitsamt im Zweifel glaubhaft machen, dass Du allenfalls noch Teilzeit = weniger als ...
- So 19. Apr 2015, 10:43
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Re: Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme in Vollzeit ?
"Einschränken dürfen Sie Ihre Verfügbarkeit, wenn Sie aufsichtspflichtige Kinder betreuen oder pflegebedürftige Angehörigen versorgen. Aufsichtsbedürftig sind Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres. Als Betreuungsperson dürfen Sie Ihre Verfügbarkeit hinsichtlich Dauer, Lage und Verteil...
- So 19. Apr 2015, 10:38
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Re: Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme in Vollzeit ?
Muss der Knabe denn permanent beaufsichtigt werden? Ich hab mit 14 meine Eltern lieber von hinten als von vorn gesehen. Da will man seine Selbständigkeit erproben, sich abnabeln. Wenn dann allerdings kriminelle Kumpels und/oder Alkohol und Drogen dabei sind, dann tut Beaufsichtigung schon not Hallo...
- So 19. Apr 2015, 09:26
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Re: Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme in Vollzeit ?
Guten Morgen Günter. Danke für deine Begrüßung und für deine Antwort. Es ist mir klar, dass, wenn ich nur in Teilzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, dass dann die ALG I Leistung dementsprechend angepasst wird. Die Frage für mich allerdimgs bleibt: Kann das Amt mich zwingen aufgrund meiner ges...
- So 19. Apr 2015, 08:24
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Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme in Vollzeit ?
Hallo. Stelle mich erst mal vor. Bin 55 Jahre alt und Selbstständig als GESELLE im Augenoptikerhandwerk. Ausnahmegenehmigung liegt seit 2004 vor. Nun bin ich - aufgrund der Auftragslage - bezwungen, mich arbeitslos zu melden. Habe freiwillige Beiträge durchgehend in die ALV und Rentenvers. eingezah...