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- Fr 24. Jan 2014, 19:13
- Forum: Bedarfsgemeinschaft (BG) - ALG II/Hartz IV
- Thema: Vermutung HHG - Rückzahlung u. Kürzung Mietanteil
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Re: Vermutung HHG - Rückzahlung u. Kürzung Mietanteil
Das SG fordert dann die Akte beim JC an. ...Können die im JC dann überhaupt noch meine Stellungnahme bearbeiten? Klar, denn die müssen sich eine Kopie machen. Ich hatte mal von der Widerspruchsabteilung die Vorhaltung bekommen, dass es schon drei Akten von meinen Vorgängen gäbe. Nur meine Schuld wa...
- Do 23. Jan 2014, 12:01
- Forum: Bedarfsgemeinschaft (BG) - ALG II/Hartz IV
- Thema: Paar 22 und 24 Bafög auch ALG 2 / Harz IV
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Re: Paar 22 und 24 Bafög auch ALG 2 / Harz IV
KdU (Kosten der Unterkunft) sind bei euch gedeckt 448 € habt ihr im Bafög drin. Strom vermute ich für Licht und Geräte. Keine Heizung oder? Den müsst ihr dann vom Bafög tragen. Du bekommst kein Kindergeld mehr? Sind die Fahrtkosten beim Bafögantrag mit angegeben worden? Schüler und Studenten erhalte...
- Do 23. Jan 2014, 11:40
- Forum: Bedarfsgemeinschaft (BG) - ALG II/Hartz IV
- Thema: Paar 22 und 24 Bafög auch ALG 2 / Harz IV
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Re: Paar 22 und 24 Bafög auch ALG 2 / Harz IV
im Forum.
Welche Begründung für die Ablehnung ALG II gibt es. Steht im Ablehnungsbescheid.
Habt ihr in der vorigen Wohnung schon zusammengelebt?
Wie viel Mietanteil sind im Bafög enthalten?
Ist der Strom Haushaltsstrom oder/und für Heizung?
Welche Begründung für die Ablehnung ALG II gibt es. Steht im Ablehnungsbescheid.
Habt ihr in der vorigen Wohnung schon zusammengelebt?
Wie viel Mietanteil sind im Bafög enthalten?
Ist der Strom Haushaltsstrom oder/und für Heizung?
- Mi 22. Jan 2014, 21:46
- Forum: Bedarfsgemeinschaft (BG) - ALG II/Hartz IV
- Thema: Mein Mann zieht aus
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Re: Mein Mann zieht aus
http://www.berlin.de/jobcenter/treptow- ... d-heizung/
Wohnaufwendungenverordnung - WAV ist gemeint.
3 Personen = 576 € warm.
Wohnaufwendungenverordnung - WAV ist gemeint.
3 Personen = 576 € warm.
- Mi 22. Jan 2014, 20:54
- Forum: Bedarfsgemeinschaft (BG) - ALG II/Hartz IV
- Thema: Vermutung HHG - Rückzahlung u. Kürzung Mietanteil
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Re: Vermutung HHG - Rückzahlung u. Kürzung Mietanteil
Als Problem für "Gast" sehe ich die Meldeadresse.
- Mi 22. Jan 2014, 19:04
- Forum: Bedarfsgemeinschaft (BG) - ALG II/Hartz IV
- Thema: Mein Mann zieht aus
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Re: Mein Mann zieht aus
Unterhalt für die Kinder wird er zahlen müssen. Selbstbehalt beträgt glaube ich 1000 €.
Du solltest dich, wenn er wirklich auszieht wegen Unterhaltsvorschuss ans Jugendamt wenden.
Du solltest dich, wenn er wirklich auszieht wegen Unterhaltsvorschuss ans Jugendamt wenden.
- Mi 22. Jan 2014, 17:30
- Forum: Bedarfsgemeinschaft (BG) - ALG II/Hartz IV
- Thema: Mein Mann zieht aus
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Re: Mein Mann zieht aus
Wenn er auszieht, dann den Jobcenter das melden. Schon wegen der Kosten für die Unterkunft.
Wie alt sind deine Kinder. Eventuell kannst/musst du Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn kein oder zu wenig Unterhalt gezahlt wird.
Ist die Bruttokaltmiete auch über der Angemessenheit?
Wie alt sind deine Kinder. Eventuell kannst/musst du Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn kein oder zu wenig Unterhalt gezahlt wird.
Ist die Bruttokaltmiete auch über der Angemessenheit?
- Mi 22. Jan 2014, 17:21
- Forum: Bedarfsgemeinschaft (BG) - ALG II/Hartz IV
- Thema: Vermutung HHG - Rückzahlung u. Kürzung Mietanteil
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Re: Vermutung HHG - Rückzahlung u. Kürzung Mietanteil
Ich würde dir zu einem Anwalt raten. Von wann ist der Bescheid? Widersprechen der Haushaltsgemeinschaft würde ich schon machen. Geht nur beim Bescheid. Untervermietung bedarf der Zustimmung des Vermieters. Dokumentiert die Bekannte die Wohnungssuche? Wo ist die Einrichtung aus der vorigen Wohnung? G...
- Mi 22. Jan 2014, 15:28
- Forum: Bedarfsgemeinschaft (BG) - ALG II/Hartz IV
- Thema: Mein Mann zieht aus
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Re: Mein Mann zieht aus
Hallo und :willkommen: im Forum. wichtig ist die Veränderung den Jobcenter mitzuteilen. Ob ihr umziehen müsst hängt von mehreren Faktoren ab. Ob die Miete angemessen ist und ob ein Umzug rentabel wäre. Und das kommt eh nicht sofort. Bleiben die Kinder bei dir? Dann solltest du dich um Unterhalt für ...
- Do 16. Jan 2014, 12:00
- Forum: Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)
- Thema: Anrechnung Vermögen bei Harzt 4 Klausel in Lebensversicherun
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Re: Anrechnung Vermögen bei Harzt 4 Klausel in Lebensversicherun
Falls ALG II deswegen abgelehnt wird, Widerspruch einlegen und Wohngeld beantragen.
- Mi 15. Jan 2014, 07:21
- Forum: Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)
- Thema: Anrechnung Vermögen bei Harzt 4 Klausel in Lebensversicherun
- Antworten: 20
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Re: Anrechnung Vermögen bei Harzt 4 Klausel in Lebensversicherun
Eine Frage dazu: immer Vermögen des Kindes, auch wenn es nicht im Haushalt lebt?kleinchaos hat geschrieben:Die Ausbildungsversicherung ist Vermögen des Kindes.
- Di 14. Jan 2014, 19:40
- Forum: Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)
- Thema: Ausfüllhilfe WBA
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Re: Ausfüllhilfe WBA
Für jeden eine Anlage EK.
Muss die nicht der Arbeitgeber ausfüllen?
Muss die nicht der Arbeitgeber ausfüllen?
- Di 7. Jan 2014, 19:41
- Forum: Mutter und Kind - Alg, ALG II/Hartz IV
- Thema: Mehrbedarf Schwangerschaft und Erstausstattung bei Bafög/BAB
- Antworten: 5
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Re: Mehrbedarf Schwangerschaft und Erstausstattung bei Bafög/BAB
Antrag würde ich auch stellen. Mehrbedarfe gibt es, soweit die Mehrbedarfe nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen oder Vermögen gedeckt sind. Der werdende Vater wäre in der Pflicht. Ich würde mich auch an die Stiftung Mutter und Kind wenden (meist über die Schwangerenberatungsstellen) und dort ...
- Di 7. Jan 2014, 14:42
- Forum: Kosten der Unterkunft (KdU) - ALG II/Hartz IV
- Thema: Neue Wohnung - Zustimmung Job-Center
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Re: Neue Wohnung - Zustimmung Job-Center
Nebenkosten 60 € bei 74 qm sind arg wenig.
- Di 7. Jan 2014, 11:56
- Forum: Kosten der Unterkunft (KdU) - ALG II/Hartz IV
- Thema: Neue Wohnung - Zustimmung Job-Center
- Antworten: 14
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Re: Neue Wohnung - Zustimmung Job-Center
Ich auch.Koelsch hat geschrieben: Huch, ich war zu langsam - das Alter, das Alter
- Di 7. Jan 2014, 11:55
- Forum: Kosten der Unterkunft (KdU) - ALG II/Hartz IV
- Thema: Neue Wohnung - Zustimmung Job-Center
- Antworten: 14
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Re: Neue Wohnung - Zustimmung Job-Center
Hallo, die angemessene Miete sollte in jeden Fall übernommen werden. Gibt es bei euch angemessenen Wohnraum, den ihr anmieten könntet? Wenn nicht, dann wären die 10 € mehr auch zu übernehmen. Wenn es angemessenen Wohnraum gibt, den ihr auch anmieten könntet, ihr jedoch in diese Wohnung ziehen wollt,...
- Di 31. Dez 2013, 12:40
- Forum: Sonstige Hilfen
- Thema: Altersrente + Grusi= Heizkostenerstattung zurückzahlen ?
- Antworten: 26
- Zugriffe: 3557
Re: Altersrente + Grusi= Heizkostenerstattung zurückzahlen ?
Bei 145 € Grundsicherung bekommt er anteilig Wohnkosten. Für den Monat nach der Erstattung dürften dann keine Wohnkosten, 145 € mehr gezahlt werden bzw. müssen rückerstattet werden. Hier würde ich argumentieren, dass ein Teil der Nebenkosten (sofern sie über die Grundsicherungsleistung lagen) vom Hi...
- So 22. Dez 2013, 16:33
- Forum: Diskussionsbeiträge zu Urteilen
- Thema: LSG FSS - L 3 1200 AS/13 - Klassenfahrt ist zu übernehmen
- Antworten: 2
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Re: LSG FSS - L 3 1200 AS/13 - Klassenfahrt ist zu übernehmen
Unsere Kommune hat Sachleistungen und eben die Überweisung an die Schule/Klasse vorgeschrieben. Doch wer dann in Vorleistung geht und die Unterlagen vorlegt, der bekommt die Leistung erstattet.
Gleiches beim Essengeldzuschuß.
Gleiches beim Essengeldzuschuß.
- So 22. Dez 2013, 08:51
- Forum: Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)
- Thema: Schufa-Auskunft bei Antragstellung
- Antworten: 14
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Re: Schufa-Auskunft bei Antragstellung
Bei der Schufaauskunft werden nicht alle Konten aufgeführt. Bei mir stand damals nicht einmal das Girokonto drin.
- Sa 21. Dez 2013, 09:36
- Forum: Sonstige Hilfen
- Thema: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin
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Re: Anwaltbrief wegen Lärmbelästigung von unserer Nachbarin
Ich würde nix unterschreiben und zahlen schon gar nicht.
Wichtig wäre es, dass die Zeugen auch als solche zur Verfügung stehen.
Bei Ruhestörung gleich aktiv werden und notfalls die Polizei rufen.
Wichtig wäre es, dass die Zeugen auch als solche zur Verfügung stehen.
Bei Ruhestörung gleich aktiv werden und notfalls die Polizei rufen.
- Sa 21. Dez 2013, 09:22
- Forum: Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)
- Thema: Einladung zur Integrationsmaßnahme zum neuen Jahr
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Re: Einladung zur Integrationsmaßnahme zum neuen Jahr
Bitte genau kundig machen, was wann fährt. Damit könnte man die Zeiten für die Maßnahme bestimmen bzw. der festgelegten Zeit widersprechen.ibuxxi hat geschrieben:#öffentlichen Nahverkehr
Gibt es hier fast nicht, was ich weiß einmal Morgens um 7 ein Schulbuss
- Fr 20. Dez 2013, 10:02
- Forum: Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)
- Thema: Einladung zur Integrationsmaßnahme zum neuen Jahr
- Antworten: 27
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Re: Einladung zur Integrationsmaßnahme zum neuen Jahr
Dann nenne es Einladung zur Teilnahme an der Maßnahme. Erscheinen sollte sie dort.
- Fr 20. Dez 2013, 09:53
- Forum: Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren
- Thema: Wiederspruch gegen EGV per Verwaltungsakt
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Re: Wiederspruch gegen EGV per Verwaltungsakt
Auch wenn die Anhörung noch läuft kann ein Verwaltungsakt erlassen werden. Du möchtest dem widersprechen. Dafür hast du 1 Monat nach Zugang Zeit, also bis 26.12. Du kannst erst einmal pauschal den Widerspruch einlegen und die Begründung nachliefern. 4 Bewerbungen pro Monat finde ich in Ordnung. Oder...
- Fr 20. Dez 2013, 09:12
- Forum: Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)
- Thema: Einladung zur Integrationsmaßnahme zum neuen Jahr
- Antworten: 27
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Re: Einladung zur Integrationsmaßnahme zum neuen Jahr
Dies ist keine einfache Einladung, sondern die Zuweisung in eine Maßnahme.
Wenn zumutbar und nicht antreten, kommen 30 % Sanktion in Frage. Bei der einfachen Meldepflicht nur 10 %.
Am 6. dort auf der Matte stehen und erst einmal anhören, was werden soll. Vorher die Fahrkarte(n) beim JC holen.
Wenn zumutbar und nicht antreten, kommen 30 % Sanktion in Frage. Bei der einfachen Meldepflicht nur 10 %.
Am 6. dort auf der Matte stehen und erst einmal anhören, was werden soll. Vorher die Fahrkarte(n) beim JC holen.
- Do 19. Dez 2013, 19:58
- Forum: Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)
- Thema: Einladung zur Integrationsmaßnahme zum neuen Jahr
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Re: Einladung zur Integrationsmaßnahme zum neuen Jahr
Kommt sie zum Maßnahmeort (außer Fuß und Fahrrad)?
Der Maßnahmeträger sollte das wissen.
Wenn es öffentliche Verkehrsmittel gibt, dann wäre die Maßnahme zumutbar. Es sei denn es gibt noch ein anderen wichtigen Grund.
Der Maßnahmeträger sollte das wissen.
Wenn es öffentliche Verkehrsmittel gibt, dann wäre die Maßnahme zumutbar. Es sei denn es gibt noch ein anderen wichtigen Grund.