Natürlich habe ich bei Harald Thomé nachgefragt, ob wir das Teil veröffentlichen dürfen. Spielt mal bitte damit ausgiebig rum und meldet eventuelle Fehler oder Verbesserungsvorschläge. In wenigen Tagen möchten wir den "verbesserten" Rechner dann auch an Harald Thomé senden.
Kleine Ergänzung noch: Der Rechner ist "geschützt", aber der Schutz ist (noch) ohne Passwort. Wer also basteln möchte, bitte gerne und Ergebnis dann bitte per e-mail an mich oder im neuen Unterforum http://www.alg-ratgeber.de/f91-diskussi ... loads.html.
15.03.2016 - Update
[tab=30]Eintragungsmöglichkeit für Elterngeld bei beiden Elternteilen und Freibetrag auf Elterngeld ergänzt
[tab=30]Fehler bei der gleichzeitigen Berücksichtigung von KG-Überhang und sonstigem Einkommen geseitigt
11.12.2015 - Ergänzungen
[tab=30]Regelsätze für 2016 eingearbeitet
[tab=30]"Kindergeldautomatik" eingearbeitet
[tab=30]Auf Wunsch von Harald Thomé Versionsnummer auf .10 geändert und die Nichtberücksichtigung der Werbungskostenpauschale ab 2016 zurück gestellt
17.7.2015 - Fehlerkorrektur
[tab=30]Kindergeldüberhang wurde beim Gesamtzahlbetrag doppelt berücksichtigt, ebenso wurde die Bedarfsüberdeckung eines Kindes dort komplett
[tab=30]berücksichtigt.
[tab=30]Kleiner optischer Fehler in der .ods Version beseitigt, Schaltfläche bei Mehrbedarf Ernährung sass eine Zeile zu hoch
10.5.2015 - Fehlerkorrektur
[tab=30]Bei den Excelversionen wurden irrtümlich nicht die Regelbedarfe vor 2015 berücksichtigt
13.4.2015 - Fehlerkorrektur
[tab=30]Irrtümlich wurde ein Kindergeldüberhang nicht als Einkommen bei einem Elternteil gerechnet
6.04.2015 - Update
[tab=30]Zellen B – D 13, Etwas geändert, Formatierung in C13 geändert, um noch besser sicherzustellen, dass hier kein Betrag eingegeben wird, wenn in C14 ″Ja″ steht.
[tab=30]Zeile 97 erneut geändert, es erfolgt eine Addition Versicherungspauschale plus evtl. sonst eingegebene Versicherungsbeiträge. So die Rechtsprechung des BSG und FH zu §§ 11 ff SGB II
[tab=30]Zellen D/E 119 geändert. Der Abzug von Steuern und titulierten Unterhalt erfolgt jetzt grundsätzlich vom Nettoeinkommen, ohne vorherigen Abzug eventueller Freibeträge.
6.3.2015 - Update
[tab=30]Kindergeldüberhang wurde nicht als "Auslöser" für Abzug Versicherungspauschale berücksichtigt
[tab=30]Bei Einkommen > € 400 wurde Versicherungspauschale immer berücksichtigt, auch wenn im Rechner
[tab=30]Versicherungen > € 30 aufgeführt wurden, die dann fälschlicherweise zusätzlich abgezogen wurden
3.2.2015 - Update
[tab=30]Zeile eingebaut, um Absetzungen nach § 11b Abs. 1 Nr. 1 & 2 separate zu erfassen
[tab=30]weil diese Positionen immer vom Einkommen abzuziehen sind.
[tab=30]Freibetragsberechnung angepasst an die jüngste Rechtsprechung des BSG zur
[tab=30]Einkommensberechnung bei Einkommen aus Ehrenamt und Erwerbseinkommen.
19.12.13 - Update
[tab=30]Fehler bei der Versicherungspauschale von volljährigen Kindern mit KG-Anspruch
[tab=30]aber ohne weiteres Einkommen beseitigt.
24.12.13 - Update
[tab=30]Fehler beim Freibetrag auf KG-Überhang beseitigt. Es wurde nur Freibetrag auf KG Überhang berechnet,
[tab=30]nicht aber sonstiges Nichterwerbseinkommen hierbei mitberücksichtigt.
[tab=30]Es wurde eine Unverträglichkein zwischen MS-Office und Libre-/OpenOffice beseitigt, so dass jetzt
[tab=30]zumindest die xls-Version auch problemlos mit Libre-/OpenOffice funktionieren sollte
30.01.14 - Update
[tab=30]Fehler bei Freibetragsberechnung gemäß § 11b Abs.3 SGB II und gleichzeitig Übungsleiterpasuchale beseitigt
[tab=30]Fehler bei Berechnung Versicherungspauschale bei volljährigem Kind ohne Erwerbs- aber mit
[tab=30]sonstigem Einkommen beseitigt
[tab=30]Hinweis eingefügt, der "aufleuchtet", wenn ein Kind seinen Bedarf selbst deckt.
[tab=30]Dann wird Beratung und ggf. Wohngeld empfohlen
13.2.14 - Update
- Es kam zu Ungenauigkeiten beim Abzug der Versicherungspauschale wenn nur sonstiges Einkommen erzielt wurde.
- Weiter kam es zu Ungenauigkeiten beim Abzug der Werbungskostenpauschale, wenn bei über € 400 Erwerbseinkommen Fahrtkosten eingetragen wurden. Diese wurden fälschlicherweise in den Rechenformeln nicht als Werbungskosten im Sinne des § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II erkannt.
- Es war ein Fehler bei der Berücksichtigung von Werbungskostenpauschale und Versicherungspauschale bei gleichzeitigem Erwerbseinkommen vorhanden
- Es kam zu Fehlberechnungen beim Freibetrag, wenn Übungsleiterfreibetrag mit normalem Erwerbseinkommen zusammentraf
- Titulierter Unterhalt wurde irrtümlich doppelt angerechnet
- Jetzt mit Regelsätzen ab 2015,
- weiter wurde die Berechnung des Grundfreibetrags bei Ehrenamt geändert und auf das "weise" Urteil des BSG vom 28.10.14 angepasst. http://www.alg-ratgeber.de/alg-grundsic ... 14304.html
- Weiterhin wurde ein Fehler beseitigt, bisher wurde die Versicherungspauschale bei volljährigen Kindern nicht automatisch berücksichtigt.
- Schönheitsfehler in Zeile 98 behoben, bei nur Nichterwerbseinkommen wurde hier die Versicherungspauschale nicht ausgewiesen. Rein optischer Fehler, in der Berechnung war sie korrekt drin.
- Zelle C10, in der man die Personenzahl in der Wohnung angibt auf Zahleneingabe begrenzt. Bisher konnte man dort auch Buchstaben eingeben. Das unterlief einem User, und es gab "unschöne" Fehlermeldungen in den Feldern, die mit dieser Zahl rechnen müssen.
- In der LibreOffice Version hatte ich versehentlich die Zeile Mehrbedarf Warmwasser ausgeblendet. Auf das Rechenenergebnis hatte das keinen Einfluss, nur war der Mehrbedarf eben nicht zu sehen.