Sehr geehrter Herr Antragsteller/i n,
Ihrem Antrag auf Zugang zu der Arbeitshilfe „Schwankendes Einkommen und vorläufige Bewilligung“ (HEGA 05/14 - 04) vom 26.05.2014 wird nach dem Informationsfreiheitsgesetz stattgegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Arbeitshilfe mit Empfehlungscharakter für den Rechtskreis SGB II handelt.
https://fragdenstaat.de/anfrage/sgb-ii- ... willigung/