Wichtig sind nach meiner Meinung zwei Hinweise.
- Für Bewilligungszeiträume vor dem 1.8.2016 ist die Chance auf richtige Ergebnisse bei der alten Version 1.9 11 (Gucksu http://alg-ratgeber.de/download-f10/alg ... 11404.html) etwas größer. Die Version 2.0 rechnet mit den ab 1.8.16 eingetretenen Veränderungen und das kann in einzelnen Fällen zu anderen Ergebnissen führen
- Der gesamte "unsichtbare" Rechenblock der Version 2.0 ist neu, und wie bei allem Neuen kriecht dort vermutlich noch der ein oder andere Wurm durch die Formeln.
Wenn jemand ein ihm fragwürdig erscheinendes Ergebnis bekommt, soll er das bitte melden und, ganz wichtig, die von ihm ausgefüllte Rechnerdatei mit einsenden.
- Begrenzung des anerkennungsfähigen Riesterbeitrags einschl. Berücksichtigung von Kindern in der BG, die ja zu einer Kürzung des Beitragssatzes führen
- Die idiotische Unterteilung Jahresbeitrag bei Pflichtversicherungen Monatbeitrag = Zuflussprinzip bei allen anderen Versicherungen
- Absetzung von Beiträgen zur Pflichtversicherung (und natürlich ESt., SV, Unterhalt) vom sonstigen Einkommen, falls Erwerbseinkommen nicht ausreichend ist
- Die Möglichkeit BAföG und ALG II parallel zu beziehen. Dabei wird vom BAföG dann ggf. der Grundfreibetrag in Abzug gebracht (wobei mir da schon wieder der Hals schwillt. Sollte der Student, was ja häufiger der Fall ist, einen Nebenjob haben, so wird ihm sein BAföG eben voll, bis auf Freibetrag nach § 11b Abs. 3 SGB II, angerechnet. Klar kann er dann Fachbuch für Fachbuch auflisten und geltend machen
ach ich vergaß, das läuft ja unter dem Oberbegriff Rechtsvereinfachung und einfacher geht natürlich nur mit Hilfe von mehr Bürokratieaufwand. )