Neuer ALG II Rechner

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Koelsch
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Neuer ALG II Rechner

#1

Beitrag von Koelsch »

So ich denke, wir können "den Schritt in die Öffentlichkeit wagen" mit dem neuen Rechner.

Wichtig sind nach meiner Meinung zwei Hinweise.
  1. Für Bewilligungszeiträume vor dem 1.8.2016 ist die Chance auf richtige Ergebnisse bei der alten Version 1.9 11 (Gucksu http://alg-ratgeber.de/download-f10/alg ... 11404.html) etwas größer. Die Version 2.0 rechnet mit den ab 1.8.16 eingetretenen Veränderungen und das kann in einzelnen Fällen zu anderen Ergebnissen führen
  2. Der gesamte "unsichtbare" Rechenblock der Version 2.0 ist neu, und wie bei allem Neuen kriecht dort vermutlich noch der ein oder andere Wurm durch die Formeln.
    Wenn jemand ein ihm fragwürdig erscheinendes Ergebnis bekommt, soll er das bitte melden und, ganz wichtig, die von ihm ausgefüllte Rechnerdatei mit einsenden.
Im Rechner sollten jetzt (hoffentlich) erfasst sein
  1. Begrenzung des anerkennungsfähigen Riesterbeitrags einschl. Berücksichtigung von Kindern in der BG, die ja zu einer Kürzung des Beitragssatzes führen
  2. Die idiotische Unterteilung Jahresbeitrag bei Pflichtversicherungen Monatbeitrag = Zuflussprinzip bei allen anderen Versicherungen
  3. Absetzung von Beiträgen zur Pflichtversicherung (und natürlich ESt., SV, Unterhalt) vom sonstigen Einkommen, falls Erwerbseinkommen nicht ausreichend ist
  4. Die Möglichkeit BAföG und ALG II parallel zu beziehen. Dabei wird vom BAföG dann ggf. der Grundfreibetrag in Abzug gebracht (wobei mir da schon wieder der Hals schwillt. Sollte der Student, was ja häufiger der Fall ist, einen Nebenjob haben, so wird ihm sein BAföG eben voll, bis auf Freibetrag nach § 11b Abs. 3 SGB II, angerechnet. Klar kann er dann Fachbuch für Fachbuch auflisten und geltend machen
    :arge: ach ich vergaß, das läuft ja unter dem Oberbegriff Rechtsvereinfachung und einfacher geht natürlich nur mit Hilfe von mehr Bürokratieaufwand. )
Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge zum Rechner dann bitte hier: http://alg-ratgeber.de/diskussion-zu-do ... 11414.html
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: Neuer ALG II Rechner

#2

Beitrag von Koelsch »

Dann will ich mal beginnen, hier die gefundenen und beseitigten Würmer aufzulisten:

Version 2.0.1
  • Versicherungspauschale wurde nicht berücksichtigt, wenn kein Erwerbseinkommen vorhanden
  • Vom Einkommen ungedeckte Pflichtversicherungsbeiträge werden jetzt vom Einkommen anderer BG Mitglieder abgezogen. Solche Beträge tauchen beim Versicherungsnehmer dann als negatives Einkommen auf, das mit in die Berechnung einfließt.
    Da es hier theoretisch dazu kommen könnte, dass der Zahlbetrag größer ist als der Gesamtbedarf, wurde in C 111 noch eine "Notbremse" eingebaut
  • Als Nachtrag noch eingefügt, neue Berechnung des maximalen Riesterbeitrags - siehe http://alg-ratgeber.de/post411423.html#p411423
Version 2.0.2
  • Berechnung des Freibetrags nach § 11b Abs. 3 Nr. 1 korrigiert, dieser wurde irrtümlich von maximal € 1.000 statt von (1000-100) = 900 berechnet
  • Versicherungspauschale wurde teilweise nicht bei der Einkommensbereinigung berücksichtigt
  • 10.9.2016 noch einen kleinen Fehler (Zeile 98) bei Berücksichtigung der Vers.-Pauschale beseitigt
Version 2.0.3
  • Berechnung des Freibetrags nach § 11b Abs. 3 Nr. 2 korrigiert, hier wurde ein zu hoher Freibetrag errechnet
    Die Formel in Zeile 86 muss lauten

    =WENN((D$78-1000)>0;MIN((D$78-1000);(D85-1000))*$B86;0) und eben nicht
    =WENN((D$78-1000)>0;MIN((D$78-1000);(D85)*$B86;0)
Version 2.0.4
  • Bei Einkommen nur aus Kindergeldüberhang wurde die Versicherungspauschale nicht berücksichtigt
  • Die Ehrenamtseinkünfte wurden irrtümlich nicht als Erwerbseinkommen gewertet, also hierfür kein Freibetrag nach § 11b Abs. 3 SGB II berechnet
Version 2.0.5
  • Bedarfssätze 2017 eingebaut
  • Kindergeldsätze für 2017 eingebaut
  • Abfrage eingebaut, ob minderjähriges Kind außerhalb der BG vorhanden, dann Maximalfreibetrag auf Basis € 1.500 Erwerbseinkommen

Version 2.0.6
  • Fehler (hoffentlich :beten: ) ausgemerzt, es kam teilweise zu einer Doppelberücksichtigung des Grundfreibetrags
Version 2.0.7
  • Kindergeld wurde bei 5 Kindern auch automatisch für Kinder 6+7 eingetragen und mit berechnet
  • Pflichtversicherungen wurden falsch berücksichtigt
Version 2.0.8
  • Es lag immer noch ein Fehler in der Berechnung des Grundfreibetrags vor, teilweise wurde hier nur die Versicherungspauschale berücksichtigt
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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