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friys
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Re: www.sozialrecht-justament.de

#1

Beitrag von friys »

:jojo: Interessante Quelle für sozialrechtliche Informationen für die existenzsichernde Sozialberatung. Seine Website für DSGVO fit machen, steht dem Guten aber noch bevor. :zwinker:
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marsupilami
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Re: www.sozialrecht-justament.de

#2

Beitrag von marsupilami »

Danke für Dein Engagement.

Da ich keine Kinder habe und inzwischen zum Grusel-Amt gewechselt habe, ist das für mich nicht sooo interessant.
Aber ich werde mir Mühe geben, dieses hier im Hinterkopf zu behalten, falls mal entsprechende Fragen im Forum auftauchen.

Danke dafür.
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ernest1950
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Re: www.sozialrecht-justament.de

#3

Beitrag von ernest1950 »

In der Mai-Veröffentlichung steckt aber auch eine brutale Beschneidung bei den KDU von bedarfsdeckenden minderjährigen Kindern, DENN
diese Kinder, für die der Staat nichts bezahlt, dürfen laut Gesetz, wenn sie mit ALGII-Beziehern in einer Wohnung leben, lediglich nach HartzIV-Bestimmungen wohnen.
Bei der Berechnung wird dem Kind das EIGENTUM (eigenes Einkommen) enteignet, damit es nicht mit eigenem Geld eine normale Wohnung bezahlen kann.
Begründung:
Bei der Berechnung des überschüssigen Kindergeldes wird dem NICHT-ALGII-Bezieher lediglich der Mietanteil eines ALGII-Beziehers einer BG, zu der er nicht gehört, gewährt, damit höheres überschüssiges Kindergeld auf den tatsächlichen ALGII-Bezieher angerechnet werden kann.
Wieso wird einem NICHT-ALGII-Bezieher die Angemessenheit durch BG (obwohl er nicht dazugehört) unterstellt??
Berechnungsgrundlage des Betruges durch den Staat:
Einkommen des minderjährigen: 450€ Unterhalt, 150€ Wohngeld, 204€ Kindergeld
Wohnung mit Alleinerziehenden kostet 700€
EinpersohnenBG- ALGII = 400€ Angemessenheit
Zweipersohnen-BG-ALGII = 550€ Angemessenheit
Der Alleinerziehenden stehen nach Kopfteilprinzip 350€ KDU zu, da sie alleine in der BG ist und unterhalb der Angemessenheitsgrenze liegt
Dem NICHT-ALGII-Bezieher stehen bei der Berechnung überschüssigen Kindergeldes lediglich 275€ KDU-Kosten zu, obwohl dieser 350€ bezahlen kann (durch Einkommen)
297€ regelsatz plus 275€ KDU = 572€ Bedarf, Einkommen durch Unterhalt und Wohngeld 600€ , daher komplettes Kindergeld übertragen auf den Alleinerziehenden.
Würde der Staat jedoch dem NICHT-ALGII-Bezieher das EIGENTUM lassen!!!, dieser die tastsächlichen KDU bezahlen (aus seinem eigenen Einkommen), sieht die Rechnung anders aus.
297€ Regelsatz plus 350€ KDU-Anteil = 647€ Bedarf, minus 600€ Einkommen = 47€ Fehlbedarf, die teilweise laut GESETZ durch Kindergeld abgedeckt werden MÜSSEN. Lediglich 157€ des Kindergeld dürften übertragen werden.
Dieses Kind, wenn die Situation 18 Jahre dauert (bis es erwachsen ist), wird um rund 10.000€ EIGENTUM bewusst durch den deutschen Staat BETROGEN!
Gruß
Ernie
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marsupilami
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Re: www.sozialrecht-justament.de

#4

Beitrag von marsupilami »

Hatte da nicht Koelsch was am Laufen?
viewtopic.php?f=23&t=27961&p=579418&hil ... nz#p579418
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Koelsch
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Re: www.sozialrecht-justament.de

#5

Beitrag von Koelsch »

Aktuelles Sozlalrecht justament mit ausführlichen Erläuterungen zur Anrechnung von Einkommen beim Bürgergeld

https://sozialrecht-justament.de/data/d ... 7_2023.pdf
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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