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Arbeitslosengeld II
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Arbeitslosengeld 1
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Weisungen der Arbeitsagentur
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LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Re: Zuschuss Masken-Beschaffung
Nach Auffassung der BA-Zentrale ist die Finanzierung oder Beschaffung von MNS und FFP2-Masken für Hilfebedürftige keine Aufgabe der BA-eigenen Jobcenter nach dem SGB II.
Bei der Beschaffung/Finanzierung von Schutzmasken handelt es sich nicht um eine Aufgabe der gE nach dem SGB II. Leistungen an Hilfebedürftige kommen somit nicht in Betracht. Einzelheiten zum Umgang mit beantragten Schutzmasken bzw. zu deren beantragter Finanzierung können dem ALLEGRO Verfahrenshinweis - Ablehnung der Bereitstellung von Schutzmasken - entnommen werden.
2.3 (6) auf S. 22 in https://harald-thome.de/files/pdf/redak ... 3.2021.pdf