Nachdem ich nach zwei Wochen Urlaub drei Seiten "ungelesene Fäden" so langsam durchgearbeitet habe, komme ich auch hierhin.
Vor etwa zwei Jahren hatte ich eine ähnliche Situation, bis hin zum SG, dort war dann "Endstation", weil genau dieses von Christoph genannte Urteil zur Begründung herangezogen wurde, dass unsere Klage keine Aussicht auf Erfolg hätte.
@helz: Deine Bekannten haben nur eine Chance auf BG, und dann sogar wohl auch nur für eine Wohnung. Aber auch so gibt es vermutlich sicherlich noch genügend Streitstoff, wenn ich die drei Buchstaben EKS sehe ...
Und um Einwänden schon im Vorhinein zu begegnen: Nein, natürlich wird keiner gezwungen, mit einer anderen Person zusammenzuziehen, man hat einfach nur keinen Anspruch darauf, dass dieser "Luxus" von der Allgemeinheit bezahlt werden soll.
verheiratet aber getrennt wohnend
Re: verheiratet aber getrennt wohnend
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: verheiratet aber getrennt wohnend
@tiger … welcome back :)
es sieht ja so aus das von der allgemeinheit "nur" der regelsatz für den ehemann gezahlt werden soll bzw. muß.
die ehefrau verköstigt sich selber, aber auch nur das, weil es zu mehr nicht reicht nach abzug ihrer betriebskosten.
und die wohnungen der beiden sind eigentum der eltern. d.h. sie dürfen da aus güte und mildtätigkeit wohnen.
in sachen eks gibt es sicher noch viel spaß, da der junge mann viel im ausland tätig ist. wenn er das nicht wäre, gäbe es gar kein einkommen.
es sieht ja so aus das von der allgemeinheit "nur" der regelsatz für den ehemann gezahlt werden soll bzw. muß.
die ehefrau verköstigt sich selber, aber auch nur das, weil es zu mehr nicht reicht nach abzug ihrer betriebskosten.
und die wohnungen der beiden sind eigentum der eltern. d.h. sie dürfen da aus güte und mildtätigkeit wohnen.
in sachen eks gibt es sicher noch viel spaß, da der junge mann viel im ausland tätig ist. wenn er das nicht wäre, gäbe es gar kein einkommen.
Re: verheiratet aber getrennt wohnend
Insoweit können wir ggf noch in Kontakt geraten ...helz hat geschrieben:@tiger … welcome back :)
es sieht ja so aus das von der allgemeinheit "nur" der regelsatz für den ehemann gezahlt werden soll bzw. muß.
die ehefrau verköstigt sich selber, aber auch nur das, weil es zu mehr nicht reicht nach abzug ihrer betriebskosten.
und die wohnungen der beiden sind eigentum der eltern. d.h. sie dürfen da aus güte und mildtätigkeit wohnen.
in sachen eks gibt es sicher noch viel spaß, da der junge mann viel im ausland tätig ist. wenn er das nicht wäre, gäbe es gar kein einkommen.
Ansonsten: BG ist BG, da werden beide Partner in einen Sack gesteckt, beider Einkommen gleichmäßig auf beider Bedarf angerechnet, und die Differenz dann ausgezahlt. Also eigentlich "ganz normal".
Was ist aber mit den "Wohnungen der Eltern"? Zumindest die größere Wohnung könnte förmlich vermietet werden, die Mietkosten bei der BG geltend gemacht werden (die JC-Zahlungen sind dann bei den Vermietern natürlich zu versteuern, aber erst nach Abzug aller anfallenden Kosten [wobei NK ja sowieso DLP sind ...])
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: verheiratet aber getrennt wohnend
du weißt doch: immer gerne :)tigerlaw hat geschrieben:
Insoweit können wir ggf noch in Kontakt geraten ...
btw, habe auch meine eigene abschließende eks zum jc geschickt … mit der notwendigen computer aufrüstung.
alles klarAnsonsten: BG ist BG, da werden beide Partner in einen Sack gesteckt, beider Einkommen gleichmäßig auf beider Bedarf angerechnet, und die Differenz dann ausgezahlt. Also eigentlich "ganz normal".
das weiß ich nicht.tigerlaw hat geschrieben: Was ist aber mit den "Wohnungen der Eltern"? Zumindest die größere Wohnung könnte förmlich vermietet werden, die Mietkosten bei der BG geltend gemacht werden (die JC-Zahlungen sind dann bei den Vermietern natürlich zu versteuern, aber erst nach Abzug aller anfallenden Kosten [wobei NK ja sowieso DLP sind ...])
ehemann wohnt in einer wohnung, die seinem vater gehört und ehefrau wohnt in einer wohnung, die ihren eltern gehört.
von daher ……… ???????
Re: verheiratet aber getrennt wohnend
tigerlaw meint: Das JC würde die Miete für eine Wohnung übernehmen. Also spricht nix dagegen, wenn die höherwertige Wohnung an das Ehepaar vermietet wird und die Kosten vom JC bezahlt werden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: verheiratet aber getrennt wohnend
so gesehen stimmt das :)
werde ich mal drauf hinweisen!
werde ich mal drauf hinweisen!