Bedarfsgemeinschaft
Bedarfsgemeinschaft
Hallo hier im Forum
Meine Frage / ich habe im November 2013 geheiratet. Ich Hartz 4 / mein Mann kein einkommen und keine Bezüge Hartz 4 o.ä
Wir wohnen nicht zusammen ! Wollen erst im Sommer eine Wohnung suchen .
Sein Sohn unterstützt ihn/ er möchte keine Unterstützung vom Staat
Nun wurde mir die hälfte meiner wohn und Nebenkosten abgezogen!
Ist das richtig ? Oder haben die ein recht dazu?
Danke für die Antwort
Meine Frage / ich habe im November 2013 geheiratet. Ich Hartz 4 / mein Mann kein einkommen und keine Bezüge Hartz 4 o.ä
Wir wohnen nicht zusammen ! Wollen erst im Sommer eine Wohnung suchen .
Sein Sohn unterstützt ihn/ er möchte keine Unterstützung vom Staat
Nun wurde mir die hälfte meiner wohn und Nebenkosten abgezogen!
Ist das richtig ? Oder haben die ein recht dazu?
Danke für die Antwort
Re: Bedarfsgemeinschaft
Hallo Rosarot,
zuerst: Gratulation, dass Ihr Euch "getraut" habt!
Sodann:
Zu Deiner Frage: Ich denke, dass JC da ein bisschen zu scharf geschossen hat: Solange Ihr nicht zusammenwohnt, hast Du den vollen Bedarf für Deine Wohnung. Natürlich bräuchte JC nicht auch für eine separate Wohnung Deines Mannes zu bezahlen (außer für den Fall der "Trennung" im Sinne des Familienrechts [aber dahin soll es ja bei Euch erst gar nicht kommen ... ]), ansonsten kann es aber m.E. nicht "auf Deine Kosten Geld sparen"!
--> Umgehend Widerpsruch einlegen, und zur Sicherheit auch gleichzeitig "Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs"!
Viel Erfolg, und berichte bitte vom weiteren Fortschritt!
zuerst: Gratulation, dass Ihr Euch "getraut" habt!
Sodann:
Zu Deiner Frage: Ich denke, dass JC da ein bisschen zu scharf geschossen hat: Solange Ihr nicht zusammenwohnt, hast Du den vollen Bedarf für Deine Wohnung. Natürlich bräuchte JC nicht auch für eine separate Wohnung Deines Mannes zu bezahlen (außer für den Fall der "Trennung" im Sinne des Familienrechts [aber dahin soll es ja bei Euch erst gar nicht kommen ... ]), ansonsten kann es aber m.E. nicht "auf Deine Kosten Geld sparen"!
--> Umgehend Widerpsruch einlegen, und zur Sicherheit auch gleichzeitig "Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs"!
Viel Erfolg, und berichte bitte vom weiteren Fortschritt!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Bedarfsgemeinschaft
Hallo,
Tja , ich habe bis morgen noch zeit widerspruch zu machen.
Gibt es denn da keine klaren gestze?
Er ist weder bei mir gemeldet noch nimmt er etwas in anspruch vom staat .
Danke
Tja , ich habe bis morgen noch zeit widerspruch zu machen.
Gibt es denn da keine klaren gestze?
Er ist weder bei mir gemeldet noch nimmt er etwas in anspruch vom staat .
Danke
Re: Bedarfsgemeinschaft
Nein, klare Gesetze gibt es zu der Frage nicht.
Widerspruch kannst Du auch erst einmal nur ganz knapp ohne Begründung einlegen. Schreib einfach, Begründung folgt später.
Ungefähr so etwas hatten wir schon mal hier http://www.alg-ratgeber.de/bedarfsgemei ... %20wohnend
Widerspruch kannst Du auch erst einmal nur ganz knapp ohne Begründung einlegen. Schreib einfach, Begründung folgt später.
Ungefähr so etwas hatten wir schon mal hier http://www.alg-ratgeber.de/bedarfsgemei ... %20wohnend
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- kleinchaos
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Re: Bedarfsgemeinschaft
ihr seid verheiratet. Auch wenn ihr getrennt lebt wird ein Unterhalt vermutet. Und genau da beginnt die Mühle zu mahlen. Er will nix vom Staat? Warum habt ihr geheiratet? Damit er ne KV hat? Deine Familienversicherung, die der Staat bezahlt?
Ihr seid eine BG. Erst recht so kurz nach der Heirat.
Ihr seid eine BG. Erst recht so kurz nach der Heirat.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Bedarfsgemeinschaft
Aus Liebe haben wir geheiratet ohne jeglichen Hintergründe
Können erst im Sommer zusammen eine Wohnung suchen , da ich gerade ein Geschäft eröffnet habe und vorerst damit genug zutun habe -
Beziehe erst 6 Monate dieses ALG 2 und war von den Socken als man mir das in Abzug brachte
Mein Mann war sogar im JC und hat alles persönlich dargestellt und ausgefüllt bezgl einkommen
Können erst im Sommer zusammen eine Wohnung suchen , da ich gerade ein Geschäft eröffnet habe und vorerst damit genug zutun habe -
Beziehe erst 6 Monate dieses ALG 2 und war von den Socken als man mir das in Abzug brachte
Mein Mann war sogar im JC und hat alles persönlich dargestellt und ausgefüllt bezgl einkommen
Re: Bedarfsgemeinschaft
Das Ihr nicht an so was gedacht habt, das ist normal, ihr seid ja normale Menschen. JC aber denkt an so was. Mach den Widerspruch, begründe ihn damit, derzeit ist ein Zusammenzug nicht möglich, weil Du Dich auf Dein "frisches" Gewerbe konzentrieren musst.
Rechne denen vor:
Ihr möchtet im Moment haben:
€ 391,00 = 100% Regelbedarf für Dich (den werden die auf 90% kürzen, und ich vermute zu Recht)
€ 500,00 = Warmmiete Deiner Wohnung (einfach mal eine Zahl genannt, setz da den realen Wert ein)
€ 891,00
Wenn Ihr jetzt zusammenzieht hättet Ihr Anspruch auf:
€ 706,00 = 2 x 90% Regelbedarf
€ 700,00 = Wohnung für 2, denn die wird ja vermutlich teurer sein, als Deine jetzige Wohnung
Also ist Euer Vorschlag für das JC und den Steuerzahler eindeutig günstiger.
Rechne denen vor:
Ihr möchtet im Moment haben:
€ 391,00 = 100% Regelbedarf für Dich (den werden die auf 90% kürzen, und ich vermute zu Recht)
€ 500,00 = Warmmiete Deiner Wohnung (einfach mal eine Zahl genannt, setz da den realen Wert ein)
€ 891,00
Wenn Ihr jetzt zusammenzieht hättet Ihr Anspruch auf:
€ 706,00 = 2 x 90% Regelbedarf
€ 700,00 = Wohnung für 2, denn die wird ja vermutlich teurer sein, als Deine jetzige Wohnung
Also ist Euer Vorschlag für das JC und den Steuerzahler eindeutig günstiger.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Bedarfsgemeinschaft
Merci !!
Re: Bedarfsgemeinschaft
... Jedoch was für Aussichten hätte ich durch den Widerspruch ? Streichen die dann vorerst alles ?
Ist mein Mann denn verpflichtet sich unterstützen zu lassen ?
Das würde er nie tun -
Ist mein Mann denn verpflichtet sich unterstützen zu lassen ?
Das würde er nie tun -
Re: Bedarfsgemeinschaft
... Jedoch was für Aussichten hätte ich durch den Widerspruch ? Streichen die dann vorerst alles ?
Ist mein Mann denn verpflichtet sich unterstützen zu lassen ?
Das würde er nie tun -
Ist mein Mann denn verpflichtet sich unterstützen zu lassen ?
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- kleinchaos
- Moderator
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- Wohnort: Leipzig
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Re: Bedarfsgemeinschaft
Er ist dazu nicht verpflichtet. Erstmal. Aber das JC wird die Unterstützung seines Sohnes auf seinen Bedarf anrechnen. Und je nach Höhe der Summe dir was abzwacken.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Bedarfsgemeinschaft
Jetzt verstehe ich nix mehr !
Er lebt hier nicht
Er versorgt sich selbst / der Sohn
Er hat kein Einkommen
Man sollte sich vor der Heirat doch erkundigen - aber ich hätte ihn trotzdem geheiratet
Das ist doch alles nicht richtig !
Er lebt hier nicht
Er versorgt sich selbst / der Sohn
Er hat kein Einkommen
Man sollte sich vor der Heirat doch erkundigen - aber ich hätte ihn trotzdem geheiratet
Das ist doch alles nicht richtig !
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Bedarfsgemeinschaft
Willkommen in der Realität des Sozialstaates Deutschland!
Das Sozialgesetzt geht bei einer Heirat bzw. bei Verheirateten von einer Einstandsgemeinschaft aus.
d.h. wenn der eine nix hat, gibt der andere.
.... wie in guten so auch in schlechten Tagen.
Woher der nicht-bedürftige Partner seinen Unterhalt bezieht, ist im SGB egal.
Hauptsache es reicht, um den anderen finanziell zu unterstützen.
Und um diese Unterstützung wird das Staatsgeld gekürzt.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Bedarfsgemeinschaft
Marsu hat da Recht - eine Auswirkung eben ist, dass Du nur 90% des Regelbedarfs erhalten wirst, egal, ob Dein Mann Dich unterstützt oder nicht.
Nur bei der Wohnung sehe ich eben eine gute Chance, dass Du dort die 100% durchsetzen kannst.
Nur bei der Wohnung sehe ich eben eine gute Chance, dass Du dort die 100% durchsetzen kannst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Bedarfsgemeinschaft
Das wäre das was ich wollte - mehr nicht
Es geht hier um mich
Um keinen anderen
Es geht hier um mich
Um keinen anderen
Re: Bedarfsgemeinschaft
Also auf in den Widerspruch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Bedarfsgemeinschaft
Widerspruch eingelegt
Wird denn meine Leistung bis zur Prüfung eingestellt oder läuft das alles vorerst so weiter ?
Wird denn meine Leistung bis zur Prüfung eingestellt oder läuft das alles vorerst so weiter ?
Re: Bedarfsgemeinschaft
Ich befürchte, bis zum Entscheid bleibt alles beim neuen Bescheid, also Kürzung. Der Widerspruch hat leider keine aufschiebende Wirkung.
Du Könntest aber versuchen, beim Sozialgericht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu beantragen. Nimm den Widerspruch (2-fach) aktuelle Kontoauszüge "mit möglichst leer" und geh zum Sozialgericht. Dort hilft man Dir auf der Rechtsantragsstelle das zu beantragen. Sag denen, dass die Sache eilig ist.
Du Könntest aber versuchen, beim Sozialgericht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu beantragen. Nimm den Widerspruch (2-fach) aktuelle Kontoauszüge "mit möglichst leer" und geh zum Sozialgericht. Dort hilft man Dir auf der Rechtsantragsstelle das zu beantragen. Sag denen, dass die Sache eilig ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Bedarfsgemeinschaft
Wurden vom JC die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Ehemanns überprüft?
Re: Bedarfsgemeinschaft
Er hat alles angegeben das er nichts hat und dazu eine eidesstattliche Erklärung abgegeben
Und Formulare ausfüllen müssen - er war mit mir im Dez da um denen auch den Sachverhalt pers zu erklären damit meine Sache weiterhin reibungslos läuft-
Und Formulare ausfüllen müssen - er war mit mir im Dez da um denen auch den Sachverhalt pers zu erklären damit meine Sache weiterhin reibungslos läuft-
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Bedarfsgemeinschaft
Es laufen ja sonst auch Mietschulden auf!Koelsch hat geschrieben:Ich befürchte, bis zum Entscheid bleibt alles beim neuen Bescheid, also Kürzung. Der Widerspruch hat leider keine aufschiebende Wirkung.
Du Könntest aber versuchen, beim Sozialgericht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu beantragen. Nimm den Widerspruch (2-fach) aktuelle Kontoauszüge "mit möglichst leer" und geh zum Sozialgericht. Dort hilft man Dir auf der Rechtsantragsstelle das zu beantragen. Sag denen, dass die Sache eilig ist.
Die dann zwar das JC übernehmen muß, aber erstmal hast Du das Vergnügen, Dich mit Deinem Vermieter auseinanderzusetzen und womöglich eine Wohnungskündigung zu riskieren.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Bedarfsgemeinschaft
Aber aus deinem Eingangsposting schließe ich, dass er keine Leistungen vom JC bekommt?Er hat alles angegeben das er nichts hat und dazu eine eidesstattliche Erklärung abgegeben
Und Formulare ausfüllen müssen - er war mit mir im Dez da um denen auch den Sachverhalt pers zu erklären damit meine Sache weiterhin reibungslos läuft-
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Nun wurde mir die hälfte meiner wohn und Nebenkosten abgezogen!
Re: Bedarfsgemeinschaft
Nein - keine Unterstützung - möchte er auch nicht
Re: Bedarfsgemeinschaft
Richtig, er bekommt nix, aber ihr kürzt man KdU auf 50%, obwohl sie noch nicht zusammen wohnen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Bedarfsgemeinschaft
Er ist aber Mitglied der BG und müßte Regelleistung + KdU bekommen, warum verzichtet er darauf?