Vermutung HHG - Rückzahlung u. Kürzung Mietanteil

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Klangdings
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Re: Vermutung HHG - Rückzahlung u. Kürzung Mietanteil

#76

Beitrag von Klangdings »

Hallo,

auf meinen Auskunftsantrag habe ich noch keine Antwort vom Jobcenter;
allerdings kam heute der Widerspruchbescheid. Klar wurde der Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen.
Ich scan das im Laufe des Tages ein. Habe gerade keine Möglichkeit dazu.

Kurz zusammengefasst:
Das Jobcenter zieht sich auf die Meldebestätigung der Stadtverwaltung zurück und auf das von meiner Bekannten eingereichte Schreiben, dass sie bei mir mietfrei wohnt.
Damit wohnen zwei Personen in der Wohnung und die KdU wird deshalb halbiert. Dass ich keine Miete verlange, geht zu meinen Lasten.

HHG wird in dem Schreiben nicht erwähnt.
4 Wochen Zeit zur Klage. Gerne würde ich noch die Antwort auf mein Schreiben abwarten.

Gibt es nicht auch so etwas wie Verhältnismäßigkeit? Wenn ich für gelegentliches Übernachten auf de Couch (ca 2qm) die Hälfte der Miete verlangen soll, weil das Jobcenter mich dazu zwingt, ist das dann nicht Nötigung zu einem unverhältnismäßigen Vertrag/Geschäft?
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Günter
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Re: Vermutung HHG - Rückzahlung u. Kürzung Mietanteil

#77

Beitrag von Günter »

Ich meine, es liegt eine eindeutige (bewußte) Falschberatung vor, fast schon Nötigung zur schriftlichen Bestätigung der Mietfreiheit, außerdem war die Meldebestätigung erforderlich um ALG II beantragen zu können. Daraus sollte ein Jurist einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch ableiten können. Einsetzung in den vorherigen Stand (Datum Einzug) korrekter Untermietvertrag, damit bleibt es für den Steuerzahler beim alten Stand, aber es ist ein gewaltiger Verwaltungsaufwand entstanden.

Trotzdem erst mal bei der ersten Version bleiben und das in der Klage hilfsweise hinzufügen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Vermutung HHG - Rückzahlung u. Kürzung Mietanteil

#78

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo: wie Günter sagt, nicht die Pferde wechseln. Der Herstellungsanspruch kann parallel erwähnt werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Klangdings
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Re: Vermutung HHG - Rückzahlung u. Kürzung Mietanteil

#79

Beitrag von Klangdings »

Hier mal die Ablehnungsgründe des Widerspruchbescheides.

Heute kamen ja die Überweisugen - Leider alles noch beim Alten, 50% Kürzung Mietanteil, obwohl meine Bekannte schon umgemeldet ist.
Aber das war so kurzfristig abzusehen.

Ich hab nochmal versucht mehr über HHG im SGB rauszufinden - leider Fehlanzeige.
Zusammenfassend ergaben sich folgende Kriterien:
- verwandt, verschwägert (§ 9 SGB 2) aber: bezieht sich auf Unterhaltsvermutung

- auf Dauer mit einer BG in einem Haushalt zusammen leben. (FH)
auch hier geht das Jobcenter auf den § 9 SGB 2 ein: Ist die HHG verwandt wird Unterhalt vermutet.

- aus einem Topf wirtschaftend (allgemein)

"auf Dauer" ist zeitlich nicht genau bestimmt. Aber so gesehen trifft ja kein Kriterium zu. Oder ist "auf Dauer" auch "3 Monate da gemeldet."


Ich sammle schon mal Gründe für die Klage. Je nachdem wie die mir auf mein voriges Schreiben antworten.
Ist eine Abmachung, dass etwas kostenfrei ist, schon ein Art Vertrag? Oder ist es eher eine Abmachung, dass es keinen Vertrag geben wird?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Koelsch
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Re: Vermutung HHG - Rückzahlung u. Kürzung Mietanteil

#80

Beitrag von Koelsch »

Warte erst einmal ab, ob und ggf. was Du hörst. Behalte aber unbedingt die Klagefrist im Auge.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Vermutung HHG - Rückzahlung u. Kürzung Mietanteil

#81

Beitrag von tigerlaw »

Klangdings hat geschrieben:...
- auf Dauer mit einer BG in einem Haushalt zusammen leben. (FH)
auch hier geht das Jobcenter auf den § 9 SGB 2 ein: Ist die HHG verwandt wird Unterhalt vermutet.

- aus einem Topf wirtschaftend (allgemein)

"auf Dauer" ist zeitlich nicht genau bestimmt. Aber so gesehen trifft ja kein Kriterium zu. Oder ist "auf Dauer" auch "3 Monate da gemeldet." ...
Schau mal in § 14 Abs. 1 SGB XI (Pflegeversicherung). Da steht "... auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, ..."

Und im SGB sollte ein gewisser Gleichlauf herrschen ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Klangdings
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Re: Vermutung HHG - Rückzahlung u. Kürzung Mietanteil

#82

Beitrag von Klangdings »

Hallo,
da bin ich wieder ...and hell broke loose.
Ich habe nun stark das Gefühl, dass die hier im Jobcenter systematisch Zeiten verschleppen, um die Widerspruchs- und Klagefristen verstreichen zu lassen.
Das hat nun leider bei mir geklappt. Die Frist zur Klage habe ich verpasst. Ich hatte einen Auftrag in Barcelona und hab es einfach "vergessen".

- Auf meine Anfragen habe ich bis heute keine Antwort erhalten (bis heute ist mir das Jobcenter die Begründung schuldig, warum ich eine HHG sein soll.)

- Man bat mich Unterlagen von meiner Bekannten! einzureichen, die Sie aber schon ihrer SB längst gegeben hatte. Auf meinen Hinweis, dass ich ja schlecht Unterlagen von anderen Personen einreichen kann (hab ich nicht, Datenschutz???) und ob sie vl. doch auch mal in deren Akte nachschauen könnten, schrieb man mir, ich solle das trotzdem tun, da es ja um meine Bedürftigkeit ginge. Seltsamerweise brauchte das Jobcenter hier nur zwei Tage mir zu antworten.

Nun schickte man mir einen Erstattungsbescheid mit Rückforderungen über 50% der KdU für die Monate Nov, Dez und Januar.
Begründung nach wie vor: "Mit dem Einzug von Frau XXX in die Wohnung begründet sich eine HHG".

Nach wie vor behält das Jobcenter die mir abgezogenen Mietanteile für März und 1/2 Februar ein, obwohl meine Bekannte nachweislich (Meldebestätigung) seit 15. Feb. nicht mehr bei mir gemeldet ist.

Nun das gleiche Spiel. Widerspruch gegen die Erstattungsbescheide und dann Klage.
Die haben dann automatisch aufsch. Wirkung, da es sich um eine Rückforderung handelt?

Ich brauch nun wohl das erste Mal in meinem Leben einen Anwalt. Ich bin sowas von sauer.

tschuldigung.

Ich will mich nicht vom Jobcenter genötigt fühlen, einen Schein-Mietwuchervertrag nachträglich abzuschließen. Ich halte das auch für sittenwidrig.
Für gelegentliches Übernachten auf der Couch 50% "Miete" der Gesamtwohnung verlangen zu müssen.

Meiner Bekannten habe ich das so mitgeteilt und sie um folgendes gebeten: Sie lässt sich nun von ihrer SB anrufen. Sie soll ihr klip und klar sagen, dass es keinen Untermietvertrag gibt, dass es die zivilrechtlich gültige Absprache "kostenfreie Übernachtung" gab und auch so praktiziert wurde. Sofern ich nach Widerspruch und Klage dann doch die knapp 400 Euro zurückzahlen muss, dass Sie dann von mir eine Rechnung über diesen "Unkostenbeitrag" bekäme, und sie keine andere Möglichkeit sieht, dann einen Widerherstellungsantrag zu stellen. Nach Zeiten für Widerspruch und Klage, dürfte das dann so in 6 Monaten sein. ...und ob sie das ihr dann zustehende Geld bekäme? - Die darauf gegebene Antwort soll Sie sich schriftlich geben lassen.

Meine Güte, ...was ist denn jetzt der Beste nächste Schritt? Ich bin so wütend, dass ich denen keinen cm Kooperation und Nachsicht mehr geben will.
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Koelsch
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Re: Vermutung HHG - Rückzahlung u. Kürzung Mietanteil

#83

Beitrag von Koelsch »

Ich vermute, da ist wirklich der Anwalt gefragt. Widerspruch gegen Erstattungsbescheid hat aufschiebende Wirkung.

Wegen der verpassten Klagefrist, aber auch da ist der Anwalt gefragt, kannst Du unter Umständen Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Anwalt weiß ob und ggf. wie das geht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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