Beistand bei Hausbesuch

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
OLDMEN55
Benutzer
Beiträge: 340
Registriert: Di 26. Mär 2013, 18:02

Re: Beistand bei Hausbesuch

#51

Beitrag von OLDMEN55 »

Danke, du bist wie immer eine große Hilfe.
Gruss
OLD Men


Meine Meinung, die nicht jeder teilen muß
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Beistand bei Hausbesuch

#52

Beitrag von Koelsch »

Mancher SB sieht es nicht so gerne, wenn man dort mit Kamera anrauscht und Akten fotografieren möchte. Er wird möglicherweise "zugänglicher" wenn man ihm den Anhang aus diesem Posting http://www.alg-ratgeber.de/post257163.html#p257163 unters Schnüffelnäschen hält.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Beistand bei Hausbesuch

#53

Beitrag von marsupilami »

Beim Abfotografieren oder Anfertigen von Screenshots darauf achten, daß alles Relevante drauf ist.
Es können ja in der jeweiligen Maske auch Ein-/Ausgabefelder enthalten sein, die einen eigenen Scrollbalken haben.
D.h. der komplette Inhalt dieses Feldes wäre bei einfachem Screenshot nicht vollständig sichtbar.
Signatur?
Muss das sein?
OLDMEN55
Benutzer
Beiträge: 340
Registriert: Di 26. Mär 2013, 18:02

Re: Beistand bei Hausbesuch

#54

Beitrag von OLDMEN55 »

Natürlich hat Sb bisher nichts geschickt, aber eine Mahnung von Leidtragende ist zum JC unterwegs.

Die Mail an Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde ja ans zuständige ARGE des Kreises weitergeleitet.

So wie KC es mir den Rundumschlag erklärte, hatten wir es in die Wege geleitet. Wie sollte sich denn Nürnberg bemerkbar machen?
Gruss
OLD Men


Meine Meinung, die nicht jeder teilen muß
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Beistand bei Hausbesuch

#55

Beitrag von kleinchaos »

Nürnberg schickt Mail oder Brief mit dem Inhalt, dass an die zuständigen Stellen weitergeleitet wird.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Beistand bei Hausbesuch

#56

Beitrag von Günter »

Hab ein interessantes Urteil zum Thema nicht gezahlte Untermiete gefunden.
Nur eine tatsächlich zugeflossene Einnahme ist als "bereites Mittel" geeignet, den konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken; die Anrechnung einer fiktiven Einnahme zur Bedarfsminderung ist nach dem System des SGB II dagegen ausgeschlossen.


Dem Hartz IV-Empfänger ist keine Untermiete zugeflossen.



Es kann deshalb offen bleiben, ob im Falle des Zuflusses von Einkommen aus einem Untermietverhältnis die Untermiete in Abweichung von § 19 Abs 3 SGB II dem Bedarf für Unterkunft zugeordnet werden kann (so Berlit in LPK-SGB II, 4. Aufl 2011, § 22 RdNr 22; Lauterbach in Gagel, SGB II/SGB III, § 22 RdNr 18; ggf als Guthaben, dass dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen ist, vgl dazu zu § 22 Abs 1 Satz 4 SGB II in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung, BSG Urteil vom 16.5.2012 - B 4 AS 132/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr 60) oder ob mangels Ausnahmeregelungen hier und in § 11 Abs 2 SGB II (nunmehr § 11a SGB II) sowie der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung die Einnahmen aus Untervermietung als Einkommen zählen, das beim Regelbedarf zu berücksichtigen ist (dazu Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, Stand 10/12, K § 22 RdNr 54).


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/ ... tiven.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
OLDMEN55
Benutzer
Beiträge: 340
Registriert: Di 26. Mär 2013, 18:02

Re: Beistand bei Hausbesuch

#57

Beitrag von OLDMEN55 »

Es gibt Neuigkeiten. Ist zwar schon eine gute Woche alt, liegt mir aber erst jetzt vor.


Zum Einen der Datenschützer der natürlich auch angeschrieben wurde, an Untermieter
Der wiegelt nur ab, war ein Versehen, so die Erkenntnis.

Zitat:
Nach eingehender Prüfung der Angelegenheit wurde ein fehlerhafter Umgang mit den datenschutzrechtlichen
Bestimmung festgestellt.
Die Anforderung der benannten Unterlagen erging fälschlicherweise nicht an Sie, sondern an Ihre
Vermieterin.
Gerade ein Sozialleistungsträger wie das Jobcenter Kreis Dingskirchen ist besonders verpflichtet, im Rahmen
der gesetzlichen Aufgabenerledigung mit den Sozialdaten unserer Kundinnen und Kunden sensibel
umzugehen und die Daten vor Missbrauch zu schützen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig und intensiv auf die datenschutzrechtlichen
Bestimmungen hingewiesen. Dass dieses in dem aufgezeigten Fall nicht passiert ist, bedaure ich
sehr. Das Fehlverhalten unserer Mitarbeiterin bitte ich zu entschuldigen.
Frau SB und auch alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden nochmals hinsichtlich der
Datenschutzbestimmungen sensibilisiert.
_________________________________________________________________________________________________

Kann ja mal vorkommen .... neh?



Düsseldorf an Untermieter, ist da auch nicht besser, weichen vom Thema ab, bzw. nehmen lieber ein kleines Unterthema

In der Einleitung stehe jedemenge Sachen die den Untermieter überhaupt nichts angehen. Fuchtbar!!!
Datenschutz ist überhaupt nicht gewährleistet!!!



Einleitung bla bla bla
... sowie Ihr paralleler Einzug sind grundsätzlich Hinweise dafür, dass
ggf. eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft bestehen könnte, wenn schon ein erheblicher
Umbau am Wohnraum vorgenommen wird. Eine Erweiterung, um lediglich einen Untermieter einziehen
zu lassen, der sich anteilig an den Kosten beteiligt, widerspricht den allgemeinen Erfahrungswerten.
Aufgrund dessen wurde diesbezüglich am 06.03.2014 ein entsprechender Prüfauftrag erstellt.
Bei der Vorprüfung des Auftrags durch die Koordinatorin des Ermittlungsdienstes des Jobcenters
Kreis Dingskirchen wurde festgestellt, dass nicht ausreichend Indizien für eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
bestehen. Es sollte daher lediglich die Wohnsituation geprüft werden. Dies wurde
auch als Grund gegenüber Ihnen und Ihrer Vermieterin bei der Begehung angegeben. Auf die Freiwilligkeit
wurde laut Stellungnahme des Jobcenters Kreis Wesel ebenfalls hingewiesen. Laut Ihrem
Schreiben vom 24.03.2014 sei hingegen bei Weigerung mit Einstellung bzw. Kürzung der laufenden
Leistungen Ihrer Vermieterin „gedroht" worden. Da es im Nachhinein immer schwierig ist, die beiderseitig
vorliegenden Aussagen objektiv zu beurteilen, möchte ich auch nicht näher darauf eingehen
und somit von Schuldzuweisungen in irgendeiner Form absehen. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis.
Bei der Begehung fragten Sie nach, was denn unter die Feststellung der aktuellen Wohnsituation fallen
würde. Ihnen wurde daraufhin erklärt, dass sich aufgrund der vorgenommenen baulichen Veränderungen
der Wohnung auch die Wohnungsgröße verändert habe und daher die aktuelle Wohnsituation
in Augenschein genommen würde. Es sollten zudem nur die von Ihrer Vermieterin genutzten
bzw. gemeinsam genutzten Räume angesehen werden. Während der Wohnungsbegehung wurde
Ihre Vermieterin auch immer darum gebeten, als Erste die Räume zu betreten. Im laufe der Begehung
wurde festgestellt, dass tatsächlich ausreichend Indizien für eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
bestehen. In der Wohnung wurden seitens der Kollegen zu keiner Zeit Schränke
oder ähnliches durchsucht. Ihre Vermieterin wurde lediglich darum gebeten, den Inhalt der Schränke
zu zeigen. Auf die Freiwilligkeit wurde auch hier stets hingewiesen. Abschließend wurde auch darüber
informiert, dass die leistungsrechtliche Entscheidung der Sachbearbeitung obliegt.
Aufgrund des Ergebnisses des Ermittlungsdienstes wurden die Leistungen an Ihre Vermieterin gemäß
§ 40 Absatz 2 Nummer 4 SGB II vorläufig eingestellt und Ihrer Vermieterin die Möglichkeit gegeben,
entsprechend Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wurden gemäߧ 60 Absatz 4 SGB II Unterlagen
angefordert.
Fälschlicherweise erging diese Aufforderung vom 19.03.2014 an Ihre Vermieterin anstatt an Sie. Diese
Aufforderung wird gegenüber Ihrer Vermieterin noch aufgehoben. Aufgrund Ihrer Vorsprache und
den gemachten Angaben hat sich jedoch nunmehr herausgestellt, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht
von einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft auszugehen ist. Vor diesem Hintergrund
wurde die vorläufige Zahlungseinstellung am 25.03.2014 schriftlich aufgehoben und die Leistungen
an Ihrer Vermieterin erneut bewilligt.
Die Leistungen an Ihre Vermieterin wurden ausgezahlt. Die Ihnen in diesem Zusammenhang entstandenen
Unannehmlichkeiten bitte ich zu entschuldigen.
_____________________________________________________________________________________________________________


Thema verfehlt, 6 setzen!!!

Also nicht so schlimm, ein Versehe wie es tausende male Vorkommt :brilleputzen1:


Teamleiter des hiesigen JC ein Einzeiler an Bekannte.

Sehr geehrte Frau xxxxxxx,
die Aufforderung vom 19.03.2014 wird zurückgenommen.
________________________________________________

mehr nicht ...

Zwei Breife an den Untermieter. Ein Brief, den Letzten, an Leistungsbezieherin.


Naja, aber zwei Fristen für eine Kopie der Prüfung sind verstrichen. Melden sich einfach nicht.


Zwei Stellungsnahmen stehen noch aus. Vom Leiter an Untermieter und an Leistungsbezieherin (Bekannte).
Gruss
OLD Men


Meine Meinung, die nicht jeder teilen muß
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Beistand bei Hausbesuch

#58

Beitrag von Koelsch »

Das ist schon sehr viel, die geben, natürlich mit "schönen" Worten zähneknirschend zu, wir haben Mist gebaut. :bravo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
OLDMEN55
Benutzer
Beiträge: 340
Registriert: Di 26. Mär 2013, 18:02

Re: Beistand bei Hausbesuch

#59

Beitrag von OLDMEN55 »

News in der Sache Einstandsgemeinschaft nach wenigen Wochen.

Ein Brief des Geschäftsführers der hiesigen ARGE an Untermieter.

Ein Brief vom Geschäftsführer der hiesigen ARGE an Leistungsbezieherin
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Gruss
OLD Men


Meine Meinung, die nicht jeder teilen muß
OLDMEN55
Benutzer
Beiträge: 340
Registriert: Di 26. Mär 2013, 18:02

Re: Beistand bei Hausbesuch

#60

Beitrag von OLDMEN55 »

Vielen Dank an die Zielführende freundliche Unterstützung an alle Beteiligten.


An die Mitleser mit ähnlichen Problemen, nur Mut und Widersprüche verfassen, nicht abschrecken lassen.
Gruss
OLD Men


Meine Meinung, die nicht jeder teilen muß
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Beistand bei Hausbesuch

#61

Beitrag von marsupilami »

Oh!

Sowas liest man selten hier!

Dank für diese interessante Rückmeldung.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Beistand bei Hausbesuch

#62

Beitrag von Günter »

Es gibt also auch freundliche Behördenleiter. Weiter so. :gunni: :bravo: :bravo:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Beistand bei Hausbesuch

#63

Beitrag von Koelsch »

:bravo: :bravo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia Cole
Benutzer
Beiträge: 2286
Registriert: Mi 15. Mai 2013, 15:56

Re: Beistand bei Hausbesuch

#64

Beitrag von Olivia Cole »

Bravo. :jumpi:
Antworten

Zurück zu „Bedarfsgemeinschaft (BG) - ALG II/Hartz IV“