Beistand bei Hausbesuch

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
OLDMEN55
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#26

Beitrag von OLDMEN55 »

Hatten diese Zwei vom Amt denn überhaupt das Recht eins Hausbesuchs, wenn nur einer der Beiden sagt. RAUS HIER?


Mal angenommen es komen zwei vom Amt und wollen rein. Dürfen die rein, wenn einer oder beide nicht Leistungsbezieher den Eintritt das nicht möchten?

Nur rein rechtlich gesehen, nicht mehr.
Gruss
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Koelsch
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#27

Beitrag von Koelsch »

Wenn der Wohnungsinhaber sagt Du kommst hier nicht rein, dann kommt er da nicht rein. So einfach ist das.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#28

Beitrag von marsupilami »

Wenn JC sagt: Wir wollen rein, kukken.
Dann muß ein klares, deutliches "Du kummst hier net rein!" kommen.

Noch besser einfach Türe wieder zu.
Auch das ist eine klare Aussage.

Notfalls Klingel abstellen.


Mindestens aber so in die Türe stellen, daß niemand an mir vorbeikommt, ohne mich wegzudrängen.
Dann kann ich sagen: nicht anfassen, draußen bleiben.
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#29

Beitrag von OLDMEN55 »

"Du kummst hier net rein!" det is scho ma jut :bravo:

Muß man ja wissen, für den Fall des nächsten Versuchs. :arge:


Bedankt
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Vala

Re: Beistand bei Hausbesuch

#30

Beitrag von Vala »

Hallo OLDMEN55,

noch ein Tip von einem Bekannten


Argumentation bei der sofortigen EA beim SG Einstweilige Anordnung zur sofortigen Weiterzahlung von Leistungen:


1. BSG.B 4 AS 34/12 .v.23.08.2012 - Grundsicherung fuer Arbeitsuchende.Bedarfsgemeinschaft.Voraussetzungen einer Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft

2. SG Ulm.S 4 AS 1764/13.v.05.03.2014.Keine Herabsetzung von ALG II.wg. Verantwortungs- u. Einstandsgemeinschaft.Verlobter.Mehrbedarf (Elo-Forum org - unter Abwehr Leistungseinstellung, sowie ein atueller paralleler Thread eines anderen Users)

3. LSG NRW. L 19 AS 2281/12 B ER.u.L 19 AS 2282_12.v. 07.01.2013.zur Einstandsgemeinschaft.Bedarfsgemeinschaft.Ermittlungspflicht

4. LSG Niedersachsen-Bremen.L 13 AS 268/11.v.29.5.2013 - Zum Begriff des Partners i.S. 7 Abs.3 Nr.3c.SGB II -Einstandsgemeinschaft
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#31

Beitrag von OLDMEN55 »

Hallo Vala
Vielen Dank für die Urteile. Die Nr. 1 und Nr. 4 fand ich sehr interessant. Vor allem, dass hier in
weiter oben aufgeführtem Fall ein Untermieter nur einige Wochen zur miete wohnt.
Gruss
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#32

Beitrag von OLDMEN55 »

Es gibt Neuigkeiten. :aufgemerkt:

Brief an Untermieter vom Geschäftsführer des Jobcenter der Kreisstadt, mit der Mitteilung, dass die Beschwerde
ankam und nach eingehender Prüfung unaufgefordert eine Stellungsnahme abgeben wird.

Einen Tag später für die Bekannte (Vermieterin) als Leistungsbezieherin mit gleichem Inhalt.
Dann einen Brief von SB des hiesigen Jobcenter mit der Benachrichtigung, dass die Mitteilung über die vorläufige
Zahlungseinstellung als gegenstandslos betrachtet wird. Bezüglich des weiteren Vorgehen erhalten Sie gesonderte Mitteilung.


Das ist doch schon mal was. :bravo:
Gruss
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Koelsch
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#33

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#34

Beitrag von Günter »

:bravo: :bravo: :Daumenhoch:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#35

Beitrag von marsupilami »

Na also, geht doch.

Und danke für die Rückmeldung!

Das ist ja nicht nur ein Erfolgserlebnis für diejenigen die direkt aktiv daran mitarbeiten, sonder auch gut für diejenigen, die nur schweigend mitlesen (was völlig okay ist).
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#36

Beitrag von OLDMEN55 »

Naja, noch ist die Kuh nicht vom Eis ... :petze:

Wer weiß was noch kommt
Gruss
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#37

Beitrag von OLDMEN55 »

Die vorläufige Weiterbewilligung ist auch durch und kam heute an. :Daumen:
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kleinchaos
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#38

Beitrag von kleinchaos »

Sehr schön :Daumenhoch:
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#39

Beitrag von angel6364 »

Freut mich! :Daumenhoch:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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marsupilami
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#40

Beitrag von marsupilami »

Fein.
Freu mich mit.
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Koelsch
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#41

Beitrag von Koelsch »

:bravo: :bravo:
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#42

Beitrag von OLDMEN55 »

Meinen Dank an Euch liebe Unterstützer.


Nun doch noch eine Frage. Das JC wurde eine Frist gesetzt zum Versenden des Besucher-Protokolls / Kopie
Ein Eingang des Protokolls wurde nicht festgestellt.

Neue Frist setzen?
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marsupilami
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#43

Beitrag von marsupilami »

Könnte man tun.
Aber dann muß auch eine Konsequenz rein, wenn wieder nicht.

Und ich muß erst mal schauen, ob man das Protokoll auch einklagen kann.
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Koelsch
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#44

Beitrag von Koelsch »

Akteneinsicht beantragen, die ist notfalls auch einklagbar.
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#45

Beitrag von OLDMEN55 »

Die Idee mit der Akteneinsicht hatte ich auch schon, möchte ich aber als allerleztes Mittel ansehen.

Die Betroffene ist sehr angespannt.
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Günter
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#46

Beitrag von Günter »

Sie kann damit auch einen Beistand betrauen.
§ 13 SGB X Bevollmächtigte und Beistände

(1) Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen. Ein Widerruf der Vollmacht wird der Behörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht.
(2) Die Vollmacht wird weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch eine Veränderung in seiner Handlungsfähigkeit oder seiner gesetzlichen Vertretung aufgehoben; der Bevollmächtigte hat jedoch, wenn er für den Rechtsnachfolger im Verwaltungsverfahren auftritt, dessen Vollmacht auf Verlangen schriftlich beizubringen.
(3) Ist für das Verfahren ein Bevollmächtigter bestellt, muss sich die Behörde an ihn wenden. Sie kann sich an den Beteiligten selbst wenden, soweit er zur Mitwirkung verpflichtet ist. Wendet sich die Behörde an den Beteiligten, muss der Bevollmächtigte verständigt werden. Vorschriften über die Zustellung an Bevollmächtigte bleiben unberührt.


......
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#47

Beitrag von marsupilami »

Zum Einklagen des Protokolls hab ich nichts gefunden.
Hat anscheinend noch niemand gemacht.

Wird wohl bei der Akteneinsicht bleiben.
Mit Beistand hingehen.

Dann aber auch alles durchschauen.
Papier- und Systemakte.


Nachtrag:
Oder wie Günter schrub.
Die Bevollmächtigung kann man ja auf die Akteneinsicht beschränken.
Oder?
Zuletzt geändert von marsupilami am Mi 2. Apr 2014, 19:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#48

Beitrag von Günter »

Oder Beistand alleine mit Vollmacht hinschicken, siehe oben.
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#49

Beitrag von OLDMEN55 »

Ich muß mal einen ruhigen Tag abwarten und die Betroffene fragen.

Am Besten wäre sowieso zu zweit dort hin und von jeder Seite ein Foto mit einer hochauflösender Kamera machen. Dann zu Hause weiterverarbeiten.


Frage: Was ist bitte eine Sytemakte? :brilleputzen1:
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marsupilami
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#50

Beitrag von marsupilami »

Ich meinte damit alles das, was die mittels deren Software (das sind ja auch verschiedene: Vermittlungsakte, Leistungsakte, ...) in ihrem System speichern.
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