Beistand bei Hausbesuch
Re: Beistand bei Hausbesuch
Hatten diese Zwei vom Amt denn überhaupt das Recht eins Hausbesuchs, wenn nur einer der Beiden sagt. RAUS HIER?
Mal angenommen es komen zwei vom Amt und wollen rein. Dürfen die rein, wenn einer oder beide nicht Leistungsbezieher den Eintritt das nicht möchten?
Nur rein rechtlich gesehen, nicht mehr.
Mal angenommen es komen zwei vom Amt und wollen rein. Dürfen die rein, wenn einer oder beide nicht Leistungsbezieher den Eintritt das nicht möchten?
Nur rein rechtlich gesehen, nicht mehr.
Gruss
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Meine Meinung, die nicht jeder teilen muß
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Re: Beistand bei Hausbesuch
Wenn der Wohnungsinhaber sagt Du kommst hier nicht rein, dann kommt er da nicht rein. So einfach ist das.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Beistand bei Hausbesuch
Wenn JC sagt: Wir wollen rein, kukken.
Dann muß ein klares, deutliches "Du kummst hier net rein!" kommen.
Noch besser einfach Türe wieder zu.
Auch das ist eine klare Aussage.
Notfalls Klingel abstellen.
Mindestens aber so in die Türe stellen, daß niemand an mir vorbeikommt, ohne mich wegzudrängen.
Dann kann ich sagen: nicht anfassen, draußen bleiben.
Dann muß ein klares, deutliches "Du kummst hier net rein!" kommen.
Noch besser einfach Türe wieder zu.
Auch das ist eine klare Aussage.
Notfalls Klingel abstellen.
Mindestens aber so in die Türe stellen, daß niemand an mir vorbeikommt, ohne mich wegzudrängen.
Dann kann ich sagen: nicht anfassen, draußen bleiben.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Beistand bei Hausbesuch
"Du kummst hier net rein!" det is scho ma jut
Muß man ja wissen, für den Fall des nächsten Versuchs.
Bedankt
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Gruss
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Re: Beistand bei Hausbesuch
Hallo OLDMEN55,
noch ein Tip von einem Bekannten
Argumentation bei der sofortigen EA beim SG Einstweilige Anordnung zur sofortigen Weiterzahlung von Leistungen:
1. BSG.B 4 AS 34/12 .v.23.08.2012 - Grundsicherung fuer Arbeitsuchende.Bedarfsgemeinschaft.Voraussetzungen einer Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft
2. SG Ulm.S 4 AS 1764/13.v.05.03.2014.Keine Herabsetzung von ALG II.wg. Verantwortungs- u. Einstandsgemeinschaft.Verlobter.Mehrbedarf (Elo-Forum org - unter Abwehr Leistungseinstellung, sowie ein atueller paralleler Thread eines anderen Users)
3. LSG NRW. L 19 AS 2281/12 B ER.u.L 19 AS 2282_12.v. 07.01.2013.zur Einstandsgemeinschaft.Bedarfsgemeinschaft.Ermittlungspflicht
4. LSG Niedersachsen-Bremen.L 13 AS 268/11.v.29.5.2013 - Zum Begriff des Partners i.S. 7 Abs.3 Nr.3c.SGB II -Einstandsgemeinschaft
noch ein Tip von einem Bekannten
Argumentation bei der sofortigen EA beim SG Einstweilige Anordnung zur sofortigen Weiterzahlung von Leistungen:
1. BSG.B 4 AS 34/12 .v.23.08.2012 - Grundsicherung fuer Arbeitsuchende.Bedarfsgemeinschaft.Voraussetzungen einer Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft
2. SG Ulm.S 4 AS 1764/13.v.05.03.2014.Keine Herabsetzung von ALG II.wg. Verantwortungs- u. Einstandsgemeinschaft.Verlobter.Mehrbedarf (Elo-Forum org - unter Abwehr Leistungseinstellung, sowie ein atueller paralleler Thread eines anderen Users)
3. LSG NRW. L 19 AS 2281/12 B ER.u.L 19 AS 2282_12.v. 07.01.2013.zur Einstandsgemeinschaft.Bedarfsgemeinschaft.Ermittlungspflicht
4. LSG Niedersachsen-Bremen.L 13 AS 268/11.v.29.5.2013 - Zum Begriff des Partners i.S. 7 Abs.3 Nr.3c.SGB II -Einstandsgemeinschaft
Re: Beistand bei Hausbesuch
Hallo Vala
Vielen Dank für die Urteile. Die Nr. 1 und Nr. 4 fand ich sehr interessant. Vor allem, dass hier in
weiter oben aufgeführtem Fall ein Untermieter nur einige Wochen zur miete wohnt.
Vielen Dank für die Urteile. Die Nr. 1 und Nr. 4 fand ich sehr interessant. Vor allem, dass hier in
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Gruss
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Re: Beistand bei Hausbesuch
Es gibt Neuigkeiten.
Brief an Untermieter vom Geschäftsführer des Jobcenter der Kreisstadt, mit der Mitteilung, dass die Beschwerde
ankam und nach eingehender Prüfung unaufgefordert eine Stellungsnahme abgeben wird.
Einen Tag später für die Bekannte (Vermieterin) als Leistungsbezieherin mit gleichem Inhalt.
Dann einen Brief von SB des hiesigen Jobcenter mit der Benachrichtigung, dass die Mitteilung über die vorläufige
Zahlungseinstellung als gegenstandslos betrachtet wird. Bezüglich des weiteren Vorgehen erhalten Sie gesonderte Mitteilung.
Das ist doch schon mal was.
Brief an Untermieter vom Geschäftsführer des Jobcenter der Kreisstadt, mit der Mitteilung, dass die Beschwerde
ankam und nach eingehender Prüfung unaufgefordert eine Stellungsnahme abgeben wird.
Einen Tag später für die Bekannte (Vermieterin) als Leistungsbezieherin mit gleichem Inhalt.
Dann einen Brief von SB des hiesigen Jobcenter mit der Benachrichtigung, dass die Mitteilung über die vorläufige
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Re: Beistand bei Hausbesuch
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Re: Beistand bei Hausbesuch
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Beistand bei Hausbesuch
Na also, geht doch.
Und danke für die Rückmeldung!
Das ist ja nicht nur ein Erfolgserlebnis für diejenigen die direkt aktiv daran mitarbeiten, sonder auch gut für diejenigen, die nur schweigend mitlesen (was völlig okay ist).
Und danke für die Rückmeldung!
Das ist ja nicht nur ein Erfolgserlebnis für diejenigen die direkt aktiv daran mitarbeiten, sonder auch gut für diejenigen, die nur schweigend mitlesen (was völlig okay ist).
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Muss das sein?
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Re: Beistand bei Hausbesuch
Naja, noch ist die Kuh nicht vom Eis ...
Wer weiß was noch kommt
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Gruss
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Re: Beistand bei Hausbesuch
Die vorläufige Weiterbewilligung ist auch durch und kam heute an.
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- kleinchaos
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Re: Beistand bei Hausbesuch
Sehr schön
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- angel6364
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- Wohnort: Landkreis Nürnberger Land
Re: Beistand bei Hausbesuch
Freut mich!
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
- marsupilami
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Re: Beistand bei Hausbesuch
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Re: Beistand bei Hausbesuch
Meinen Dank an Euch liebe Unterstützer.
Nun doch noch eine Frage. Das JC wurde eine Frist gesetzt zum Versenden des Besucher-Protokolls / Kopie
Ein Eingang des Protokolls wurde nicht festgestellt.
Neue Frist setzen?
Nun doch noch eine Frage. Das JC wurde eine Frist gesetzt zum Versenden des Besucher-Protokolls / Kopie
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- marsupilami
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Re: Beistand bei Hausbesuch
Könnte man tun.
Aber dann muß auch eine Konsequenz rein, wenn wieder nicht.
Und ich muß erst mal schauen, ob man das Protokoll auch einklagen kann.
Aber dann muß auch eine Konsequenz rein, wenn wieder nicht.
Und ich muß erst mal schauen, ob man das Protokoll auch einklagen kann.
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Re: Beistand bei Hausbesuch
Akteneinsicht beantragen, die ist notfalls auch einklagbar.
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Re: Beistand bei Hausbesuch
Die Idee mit der Akteneinsicht hatte ich auch schon, möchte ich aber als allerleztes Mittel ansehen.
Die Betroffene ist sehr angespannt.
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Gruss
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Re: Beistand bei Hausbesuch
Sie kann damit auch einen Beistand betrauen.
§ 13 SGB X Bevollmächtigte und Beistände
(1) Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen. Ein Widerruf der Vollmacht wird der Behörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht.
(2) Die Vollmacht wird weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch eine Veränderung in seiner Handlungsfähigkeit oder seiner gesetzlichen Vertretung aufgehoben; der Bevollmächtigte hat jedoch, wenn er für den Rechtsnachfolger im Verwaltungsverfahren auftritt, dessen Vollmacht auf Verlangen schriftlich beizubringen.
(3) Ist für das Verfahren ein Bevollmächtigter bestellt, muss sich die Behörde an ihn wenden. Sie kann sich an den Beteiligten selbst wenden, soweit er zur Mitwirkung verpflichtet ist. Wendet sich die Behörde an den Beteiligten, muss der Bevollmächtigte verständigt werden. Vorschriften über die Zustellung an Bevollmächtigte bleiben unberührt.
......
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Beistand bei Hausbesuch
Zum Einklagen des Protokolls hab ich nichts gefunden.
Hat anscheinend noch niemand gemacht.
Wird wohl bei der Akteneinsicht bleiben.
Mit Beistand hingehen.
Dann aber auch alles durchschauen.
Papier- und Systemakte.
Nachtrag:
Oder wie Günter schrub.
Die Bevollmächtigung kann man ja auf die Akteneinsicht beschränken.
Oder?
Hat anscheinend noch niemand gemacht.
Wird wohl bei der Akteneinsicht bleiben.
Mit Beistand hingehen.
Dann aber auch alles durchschauen.
Papier- und Systemakte.
Nachtrag:
Oder wie Günter schrub.
Die Bevollmächtigung kann man ja auf die Akteneinsicht beschränken.
Oder?
Zuletzt geändert von marsupilami am Mi 2. Apr 2014, 19:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Beistand bei Hausbesuch
Oder Beistand alleine mit Vollmacht hinschicken, siehe oben.
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Re: Beistand bei Hausbesuch
Ich muß mal einen ruhigen Tag abwarten und die Betroffene fragen.
Am Besten wäre sowieso zu zweit dort hin und von jeder Seite ein Foto mit einer hochauflösender Kamera machen. Dann zu Hause weiterverarbeiten.
Frage: Was ist bitte eine Sytemakte?
Am Besten wäre sowieso zu zweit dort hin und von jeder Seite ein Foto mit einer hochauflösender Kamera machen. Dann zu Hause weiterverarbeiten.
Frage: Was ist bitte eine Sytemakte?
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- marsupilami
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Re: Beistand bei Hausbesuch
Ich meinte damit alles das, was die mittels deren Software (das sind ja auch verschiedene: Vermittlungsakte, Leistungsakte, ...) in ihrem System speichern.
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