Dürfen wir in den Urlaub?!

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
Antworten
Benutzeravatar
mitEsprit
Benutzer
Beiträge: 1033
Registriert: Fr 6. Mär 2009, 18:42

Dürfen wir in den Urlaub?!

#1

Beitrag von mitEsprit »

Wir möchten gerne 10 Tage an die Ostsee.Mein Mann ist AU und ich arbeite immernoch 24 std Woche.Dürfen wir verreisen? Hat sich da was geändert an Gesetzen oder macht jeder sein eigenes Gesetz? ;)

lg

Spritty
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30951
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Dürfen wir in den Urlaub?!

#2

Beitrag von kleinchaos »

Natürlich dürft ihr wegfahren. Männe muss nur sicherheitshalber beim JC Ortsabwesenheit beantragen. Je nach SB muss er nach dem Urlaub sofort zum JC und sich zurückmelden. Also lieber 1 oder 2 Tage länger beantragen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8263
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Dürfen wir in den Urlaub?!

#3

Beitrag von tigerlaw »

Andererseits: Bei AU steht Männe doch sowieso nicht dem JC zur Vermittlung bereit, also spricht erst recht nichts dagegen, ihn tatsächlich fortzulassen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Dürfen wir in den Urlaub?!

#4

Beitrag von Günter »

Nein sagen können die nicht, die Frau hat Arbeit und muss den Urlaub nach der Planung des Chefs legen. Außerdem sind schulpflichtige Kinder vorhanden, so dass der Urlaub während der Ferien stattfinden muss. Der Vater hat Anspruch auf seine Sippe, also wird dem JC mitgeteilt, bin mit meinen Kindern von .... bis ..... im Urlaub, hab euch auch lieb alles Gute. Ende der Durchsage.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35647
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Dürfen wir in den Urlaub?!

#5

Beitrag von marsupilami »

AU und Urlaub?
Nicht dass das Probleme gibt mit der KK!!

http://www.123recht.net/Urlaubsreise-tr ... 58947.html

Vielleicht mit Doc absprechen und Urlaub als Gesundheitsfördernd bescheinigen lassen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Dürfen wir in den Urlaub?!

#6

Beitrag von Günter »

Verunsichere Spritty bitte nicht. Da ging es um Krankengeld. Das ist etwas völlig anderes.

Sprittys Mann erhält keinerlei Leistungen von der KK also geht die der Urlaub einen feuchten ***** an.

Dem JC mitteilen: Wir sind von ...... bis im Urlaub.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
mitEsprit
Benutzer
Beiträge: 1033
Registriert: Fr 6. Mär 2009, 18:42

Re: Dürfen wir in den Urlaub?!

#7

Beitrag von mitEsprit »

Mein Mann bekommt sgb12

dadurch dass ich arbeite bekommen wir h4

trotzdem bescheid sagen?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89520
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Dürfen wir in den Urlaub?!

#8

Beitrag von Koelsch »

Bescheid sagen würde ich
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
mitEsprit
Benutzer
Beiträge: 1033
Registriert: Fr 6. Mär 2009, 18:42

Re: Dürfen wir in den Urlaub?!

#9

Beitrag von mitEsprit »

wir waren 2 mal weg ohne bescheid zu sagen...

ich denke das ist dann gefundenes Fressen..


was passiert wenn ich NICHT bescheid sage? Kürzung?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89520
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Dürfen wir in den Urlaub?!

#10

Beitrag von Koelsch »

Wenn ihr 2-mal weg wart, dann weiß das JC ja nix davon. Warum sollte das jetzt also ein gefundenes Fressen sein?

Kürzung nicht, Einstellung für die Zeit der Abwesenheit, da gäbe es gar nix. Das könnte man aber möglicherweise vor Gericht reparieren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
mitEsprit
Benutzer
Beiträge: 1033
Registriert: Fr 6. Mär 2009, 18:42

Re: Dürfen wir in den Urlaub?!

#11

Beitrag von mitEsprit »

ok...10 Tage können wie uns irgendwie leisten ;)
Benutzeravatar
mitEsprit
Benutzer
Beiträge: 1033
Registriert: Fr 6. Mär 2009, 18:42

Re: Dürfen wir in den Urlaub?!

#12

Beitrag von mitEsprit »

Wieviele Tage "darf" man denn weg?
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30951
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Dürfen wir in den Urlaub?!

#13

Beitrag von kleinchaos »

Als Arbeitnehmer ist es egal. Ansonsten 21 Tage
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
mitEsprit
Benutzer
Beiträge: 1033
Registriert: Fr 6. Mär 2009, 18:42

Re: Dürfen wir in den Urlaub?!

#14

Beitrag von mitEsprit »

danke dir Kleinchaos

glg
Antworten

Zurück zu „Bedarfsgemeinschaft (BG) - ALG II/Hartz IV“