BG durch Zuzug der 34J Tochter zur Mutter
BG durch Zuzug der 34J Tochter zur Mutter
Hallo Zusammen,
ich brauche Eure Hilfe,
Die Situation: Die 34 J Tochter zieht mit in das Haus der Mutter. Die Mutter wohnt in diesem Haus seit 50 J zur Miete (altes Zechenhaus). Die Mutter hat ihr Auskommen durch ca. 960,00€ Altersrente. Die Tochter bewohnt dort ca. 40qm. Das Bad und die Küche benutzen sie gemeinsam. Darf das JC nun die beiden als BG einstufen und die Rente der Mutter als Einkommen anrechnen.
Danke für Eure Hilfe
Liebe Grüße
Tantrix
ich brauche Eure Hilfe,
Die Situation: Die 34 J Tochter zieht mit in das Haus der Mutter. Die Mutter wohnt in diesem Haus seit 50 J zur Miete (altes Zechenhaus). Die Mutter hat ihr Auskommen durch ca. 960,00€ Altersrente. Die Tochter bewohnt dort ca. 40qm. Das Bad und die Küche benutzen sie gemeinsam. Darf das JC nun die beiden als BG einstufen und die Rente der Mutter als Einkommen anrechnen.
Danke für Eure Hilfe
Liebe Grüße
Tantrix
Re: BG durch Zuzug der 34J Tochter zur Mutter
Nein, kann allenfalls eine HG vermutet werden, diese Vermutung aber kann durch beiderseitige Erklärung widerlegt werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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Re: BG durch Zuzug der 34J Tochter zur Mutter
Also Mietvertrag und entsprechende Erklärung (Beide!) schreiben?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: BG durch Zuzug der 34J Tochter zur Mutter
Kleine Erweiterung:
Wie Kölsch schon sagt, ist eine BG unmöglich (siehe § 7 SGBII). Weiterhin kann man natürlich einer HG ebenfalls widersprechen, aber das könnte länger dauern.
Da aber das Einkommen bei einer HG größer sein darf als die vorhandene Rente um anzurechnen, wären durch Vorlage des Rentenbescheides alle eventuellen Schwierigkeiten beseitigt
= Weg des geringsten Widerstandes
Unterstützungsvermutung nach § 9 Abs 5 SGBII tritt ein, WENN:
Einkommen größer ist als doppelter Regelsatz plus Miete
2 x 391€ plus X€ Miete (Beispiel komplettmiete 350€) ergibt 1132.
Erst WENN das Einkommen größer ist als 1132€, könnte die Unterhaltsvermutung eintreten.
Das ist aber in diesem Fall nicht so.
Gruß
Ernie
Wie Kölsch schon sagt, ist eine BG unmöglich (siehe § 7 SGBII). Weiterhin kann man natürlich einer HG ebenfalls widersprechen, aber das könnte länger dauern.
Da aber das Einkommen bei einer HG größer sein darf als die vorhandene Rente um anzurechnen, wären durch Vorlage des Rentenbescheides alle eventuellen Schwierigkeiten beseitigt
= Weg des geringsten Widerstandes
Unterstützungsvermutung nach § 9 Abs 5 SGBII tritt ein, WENN:
Einkommen größer ist als doppelter Regelsatz plus Miete
2 x 391€ plus X€ Miete (Beispiel komplettmiete 350€) ergibt 1132.
Erst WENN das Einkommen größer ist als 1132€, könnte die Unterhaltsvermutung eintreten.
Das ist aber in diesem Fall nicht so.
Gruß
Ernie
Re: BG durch Zuzug der 34J Tochter zur Mutter
Ernie hat Recht, damit bekommt man das "elegant" und widerstandsarm gelöst.
Mietvertrag ist übrigens durchaus denkbar und sinnvoll.
Mietvertrag ist übrigens durchaus denkbar und sinnvoll.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- kleinchaos
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Re: BG durch Zuzug der 34J Tochter zur Mutter
Untermietvertrag
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: BG durch Zuzug der 34J Tochter zur Mutter
Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe.
Ich muss aber nachfragen. Die Ww Rente 801,85€ plus 174,11€ Altersrente ist 975,96€ Rente. Die Miete für das Haus beträgt brutto Kalt 362,73€. Heizkosten fallen nicht an. Auf die Tochter fallen davon 216,75€ KDU und auf die Mutter der Rest von 145,98€ KDU. Die Übernahme der KDU ist für das JC kein Thema.
Das Ergibt dann 2x 391€ + 145,98€ = 927,98€. Demnach liegt die Rente der Mutter 48,98€ höher. Gilt also die Unterhaltsvermutung?
Kommt jetzt doch die von Beiden unterschriebene Erklärung zum Tragen. Wie muss die inhaltlich aussehen. Die Situation ist seit dem 01.08.2013. Geht da etwas Rückwirkend?
Danke!
LG
Tantrix
Ich muss aber nachfragen. Die Ww Rente 801,85€ plus 174,11€ Altersrente ist 975,96€ Rente. Die Miete für das Haus beträgt brutto Kalt 362,73€. Heizkosten fallen nicht an. Auf die Tochter fallen davon 216,75€ KDU und auf die Mutter der Rest von 145,98€ KDU. Die Übernahme der KDU ist für das JC kein Thema.
Das Ergibt dann 2x 391€ + 145,98€ = 927,98€. Demnach liegt die Rente der Mutter 48,98€ höher. Gilt also die Unterhaltsvermutung?
Kommt jetzt doch die von Beiden unterschriebene Erklärung zum Tragen. Wie muss die inhaltlich aussehen. Die Situation ist seit dem 01.08.2013. Geht da etwas Rückwirkend?
Danke!
LG
Tantrix
Re: BG durch Zuzug der 34J Tochter zur Mutter
Lies dir mal bitte durch, was die BA zum Thema schreibt
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/id ... TBAI377930
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/id ... TBAI377930
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: BG durch Zuzug der 34J Tochter zur Mutter
Danke! ich werde mich durch beißen.
LG
Tantrix
LG
Tantrix