Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
augenableser10_
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Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

#1

Beitrag von augenableser10_ »

Hallo zusammen,

ich bin seit 8 Monaten Dauerrentner und erhalte aufstockend Grundsicherung nach dem SGB XII 4. Kapitel vom Grusiamt.

die Kindesmutter (meine Freundin) ist SK Staatsbürgerin. Sie ist im 7. Monat schwanger, sie ist seit Anfang November hier in DE angemeldet. Der Kindesvater bin ich.

Davor war sie als Krankenpflegerin tätig. Versichert war sie bisher im Ausland. Bei ihrem kurzen Aufenthalt in DE im Sommer wurde bei ihr beim Gynäkologen hier in DE eine Schwangerschaft festgestellt. Einen Mutterpass hat sie bereits.

Bis zu ihrer Einreise wurde sie in ihrer heimat regelmäßig wegen Schwangerschaft untersucht. Sie hat kurz nach ihrer Einreise hier beim JC einen Antrag auf ALG II gestellt. Sie und ich haben Bedebken, dass ihr die Leistungen abgelehnt werden könnten. Sie ist ohne Krankenversicherung.

Ich war früher mit einer TR Staatsnagehörige verheiratet. Keine Kinder aus der früheren Ehe. Bin seit 2010 rechtskräftig geschieden. Bin vor 2 Wochen zum TR Konsulat gegangen, um mir eine internationale Heiratsurkunde zu bestellen.

Das hiesige Standesamt verlangt von meiner Freundin einen Ledigkeitsbescheinigung.
Zwischen mir und meinem Vater besteht ein Untermietvertrag. Der Hausbesitzer ist mein Bruder.

in dem Haus gibt es noch eine kleine 28 qm Einliegerwhg, wo meine Freundin eingezogen ist. Meine Freundin und ich haben vor kurzem uns bereit erklärt dass wir von jetzt an eine BG bilden, so bin ich vor knapp einer Woche zu ihr nach unten gezogen. Die schriftliche Erklärung, dass wir eine BG bilden liegt bereits beim JC.

Dem Grusiamt habe ich auch vor kurzem mitgeteilt. Vor dem Einzug nach unten zu meiner Freundin erhielt diese ein Schreiben (Antragstellerin) vom JC und wollte schriftlich Angaben über den kindesvater (also mich) Name , Geburtsdatum, Anschrift. Das hat sie angegeben.

Heute hat sie beim JC mit ihrem Fallmanager telefoniert und nachgefragt, wie lange die Bearbeitung noch dauert, ob noch Unterlagen fehlen würden. Dieser sagte am Telefon, er wolle sich die kleine Wohnung, wo ich vor knapp 1 Woche zu meiner Freundin nach unten gezogen bin, sich ansehen und mit ihrem Freund möchte ich sprechen, sagte er.

Müssen wir diesen Herrn Fallmanager in die Wohnung reinlassen?

Wie hätte meine Freundin davon erfahren, wenn sie heute nicht dort angerufen hätte?

Wie verhalten wir uns?
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Koelsch
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Re: Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Aus Deine Schilderung schließe ich, dass eine Heirat geplant ist.

Ich würde mir keine großen Sorgen wegen des Hausbesuchs machen, obwohl der etwas ungewöhnlich ist. Aber ihr seid eine BG, das habt ihr bereits zugegeben. Ich vermute einmal, der möchte prüfen, ob ihr nun beide in dieser 28 m² Wohnung lebt, oder ob jeder weiter "sein Reich" im gleichen Haus hat. Ich würde versuchen, genau das darzustellen, Du behätst Deine Wohnung, Deine Freundin hat die 28 m².

Alles andere macht für mich keinen Sinn, denn in Kürze wird es für 3 Personen dann sicher in den 28 m² doch etwas eng.

Mach dem JC klar, dass es eilig ist, denn Deine Freundin muss dringend krankenversichert werden. Ich befürchte hier aber Probleme, denn die JobCenter sträuben sich erfahrungsgemäß, in den ersten 3 Monaten nach Einreise einen ALG II-Anspruch anzuerkennen. Rechtlich ist das heftig umstritten, auch die kürzliche Entscheidung des EUGH schafft hier nach meiner Meinung keine Klarheit.

Lies auch mal http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/ ... ische.html
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
augenableser10_
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Re: Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

#3

Beitrag von augenableser10_ »

Hallo Koelsch, danke erstmal für deinen Rat.
ZITAT von Koelsch:
Du behätst Deine Wohnung, Deine Freundin hat die 28 m².

Aber, wie würde der Fllmanager dann reagieren wenn ich das "zitierte" ihm sage?

Außerdem blicke ich da gar nicht durch mit den Hartz Gesetzen. Wie ist das eigentlich wenn Erwerbsfähige Person mit einem dauerhaft wegen Rente voll erwerbsgeminderten zusammen leben. welches Amt wäre zuständig?

Ich kann das Schreiben was wir beim JC und an das Grusiamt SGB XII eingereicht haben, hier eintippen:

1. SCHREIBEN

Absender:
Kindesmutter
Anschrift
Wohnort 24.11.2014

Empfänger:
JC
z.Hd.
Anschrift

Ihr Zeichen: 00

Mitteilung einer Änderung

Sehr geehrter Herr Fallmanager,

der Kindesvater erhält eine Dauerrente wegen voller Erwerbsminderung und laufende Grundsicherung nach dem SGB XII 4. Kapitel.

Dieser wohnt bei seinen Eltern unter der oben genannten Anschrift.

Ich und der Vermieter warten auf den Bescheid des JC, dieser möchte wissen, ob die Leistungen und die Kosten für die Unterkunft für die 28 qm Einliegerwohnung vom JC übernommen bzw. bewilligt werden.

Zwischen dem Hauptmieter Vater und dem Kindesvater besteht ein Untermietvertrag.

Der Kindesvater möchte gerne wissen, wenn Erwerbsfähige und (voll Erwerbsgeminderte auf Dauer) zusammen eine Bedarfsgemeinschaft bilden, welches Amt dafür zuständig wäre?

Ich muss wegen Schwangerschaft regelmäßig zur Untersuchung, da ich nicht gesetzlich versichert bin, müsste ich privat zahlen. Den Kindesvater belastet es auch sehr, er könnte die Privatzahlung bei Praxen wegen geringen Einkommens nicht leisten. Bis zu meiner Einreise ging ich regelmäßig in meiner Heimat zur Untersuchung.

Falls Sie Unterlagen vom Kindesvater benötigen, ist dieser nach seiner Aussage bereit die geforderten Unterlagen einzureichen.

Hiermit ist der Kindesvater nach seiner Aussage damit einverstanden, dass wir ab jetzt an eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift der Kindesmutter und des Kindesvaters





2. Schreiben an das Grusiamt

Absender:
Herr
Kindesvater
Anschrift 24.11.2014

Empfänger:
Fachbereich: Soziales
Fachdienst: Soziales
Anschrift


Ihr Zeichen: 001

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Kindesmutter Frau XY (unverheiratet) und ich Kindesvater ein Kind erwarten. Der Entbindungstermin ist der 02/2015

Wir sind nicht verheiratet.

Die Kindesmutter ist SK Staatsbürgerin, sie ist Anfang November 2014 nach DE eingereist. Diese hat Anfang November einen Antrag auf ALG II beim JC gestellt.

Sie ist Antragstellerin des ALG II Antrages. Diese war bis zu ihrer Schwangerschaft berufstätig.

Ihr Antrag auf ALG II läuft noch. Diese hat Bedenken, dass ihr die Leistungen abgelehnt werden könnten, weil EU-Ausländer nach ihrer Einreise nach DE, für die ersten 3 Monate kein Anspruch auf ALG II haben.

Mein geringes Einkommen würde für uns beide nicht ausreichen, um die regelmäßigen Schwangerschaftsuntersuchungen privat zu leisten. Bis zu Ihrer Einreise ging sie in Ihrer Heimat regelmäßig zur Untersuchung.

Wie es Ihnen bekannt ist wohne ich bei meinen Eltern. Es besteht zwischen meinem Vater und zwischen mir ein Untermietvertrag.

Die Kindesmutter Frau XY ist Anfang November 2014 in die 28 qm Wohnung in Ort eingezogen.

Hiermit möchte ich mich erklären, dass ich Kindesvater und die Kindesmutter Frau XY von jetzt an eine BG bilden.

Bitte teilen Sie mir mit, welches Amt für mich und bzw. für uns beide (Kindesmutter) zuständig ist und teilen Sie mir auch mit welche Unterlagen Sie benötigen.

Mit freundlichen Grüßen

Kindesvater
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Koelsch
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Re: Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

#4

Beitrag von Koelsch »

Ich habe gegen die Schreiben nichts einzuwenden. Es werden 2 Ämter zuständig bleiben - Du beim GruSi-Amt und sie beim JobCenter.

Du hast ja schon mitgeteilt, es gibt zwei Wohnungen. Lass es so für den Herr Fallmanager. Wichtig ist, dass da jetzt schnell ein Bescheid kommt, natürlich möglichst ein positiver Bescheid. Ihr müsst die Notwendigkeit der Krankenkasse immer wieder deutlich machen.

Hast Du schon einen Besuchstermin wann das JC kommt. Lass Dir eine Kopie des Besuchsprotokolls geben, darauf hast Du ein Anrecht.
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tigerlaw
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Re: Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

#5

Beitrag von tigerlaw »

Aber noch ein ganz andeer Aspekt: Deine Freundin und demnächstige Mutter Deines Kindes war ja in der Slowakei krankenversichert. Ist sie das nicht auch noch hier? Dann dürfte sie doch keine Probleme haben, die hiesige GKV bezahlt ihr die medizinische Behandlung und lässt sich das Geld von der "Heimat-GKV" erstatten.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

#6

Beitrag von Koelsch »

:arge: Richtig, das müsste klappen.
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augenableser10_
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Re: Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

#7

Beitrag von augenableser10_ »

ZITAT von Koelsch:

Hast Du schon einen Besuchstermin wann das JC kommt.

Als meine Freundin heute mit dem Herrn Fallmanager telefoniert hatte, sagte dieser zu ihr, er möchte sich die 28 qm WHG ansehen und er sagte er möchte mit dem Kindesvater also mit mir sprechen. Morgen am Donnerstag so zwischen 11 und 12 Uhr.

Wenn sie nicht angerufen hätte, dann hätte sie es nicht erfahren. Noramlerweise muss ein Hausbesuch doch schriftlich angekündigt werden Oder?

ZITAT von tigerlaw:
Deine Freundin und demnächstige Mutter Deines Kindes war ja in der Slowakei krankenversichert. Ist sie das nicht auch noch hier?

Meine Freundin hat heute Post von ihrer Mutter bekommen, ein E 104 Dokument in SK Sprache mit Versicherungszeiten/Zeitraum mit Stempel und Unterschrift.

ZITAT von tigerlaw:
Dann dürfte sie doch keine Probleme haben, die hiesige GKV bezahlt ihr die medizinische Behandlung und lässt sich das Geld von der "Heimat-GKV" erstatten.

GKV? die Krnakenkasse sagt mir leider nichts!
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Koelsch
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Re: Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

#8

Beitrag von Koelsch »

GKV = Gesetzliche Krankenversicherung
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Re: Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

#9

Beitrag von Koelsch »

Mit dem E 104 Formular zur Krankenkasse gehen - die sollten dann weiter helfen.
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Re: Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

#10

Beitrag von augenableser10_ »

ZITAT von Koelsch:

Mit dem E 104 Formular zur Krankenkasse gehen - die sollten dann weiter helfen.

Hoffentlich können die uns weiterhelfen.

Wie viel bekäme meine Freundin bzw. wir?

Ich bekomme EM-Rente auf Dauer 399 E

die Miete für die kleine WHG 200 E

wie viel bekäme meine Freundin, wenn ihr die Leistungen bewilligt werden?
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Koelsch
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Re: Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

#11

Beitrag von Koelsch »

Ihr bekämt jeder € 353 plus einmal € 60 Mehrbedarf Schwangerschaft plus jeweils Unterkunftskosten. Das ist grob überschlägig, da können noch ein paar Euro für Warmwasser zukommen
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Re: Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

#12

Beitrag von augenableser10_ »

Danke dir erstmal Koelsch!

Dieser Fallmanager kennt noch nicht die Höhe meiner Rente.

Muss ich ihm auf Verlangen beim Hausbesuch die Einkommensnachweise vorzeigen?

Er sagte zu meiner Freundin am Telefon, dass er sich die kleine WHG sich ansehen möchte?

Falls er zu meinen Eltern in die Wohnung möchte, müssen wir diesen Herrn reinlassen?
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Koelsch
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Re: Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

#13

Beitrag von Koelsch »

Nein, die Eltern müssen ihn nicht rein lassen. Es geht um die Wohnung. Rentenhöhe würde ich ihm mitteilen, dann geht es mit dem Antrag hoffentlich was schneller.
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Re: Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

#14

Beitrag von augenableser10_ »

Danke schön Koelsch!
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Re: Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

#15

Beitrag von augenableser10_ »

Hallo zusammen,

heute war der Fallmanager der für meine Freundin zuständig ist und eine Dame vom Grusiamt die für mich zuständig ist vor der Tür.

Ich sah schon wie die beiden aus dem Auto ausgestiegen waren. Als diese beiden sich zur Eingangstür näherten, öffnete ich die Tür.

Nach der Begrüßung stellten die beiden sich vor und ich fragte beiden ob ich den Dienstausweis sehen dürfe. Die Dame zeigte ihren Dienstausweis und der Fallmanager sagte er habe den Dienstausweis nicht dabei weil bisher danach nie gefragt wurde.

Ich sagte vor der Tür es liegt keine schriftliche Ankündigung eines Hausbesuchs, dieser sagte er habe das meiner Freundin am Telefon mitgeteilt.

Ich will mit ihrer Lebensgefährtin sprechen sagte er. Die Frau sagte, wenn sie uns nicht reinlassen dann müssen wir nach Aktenlage entscheiden.

Ich wollte mit denen draußen nicht weiter mit hohem Ton diskutieren, sinst denken die Nachbarn was da los wäre, also habe ich diese rein gelassen.

Die Dame, die für mich zuständig ist, vorher war eine andere Dame für mich zuständig, fragte mich wer der Vermieter bzw. der Hausbesitzer vom Haus ist, ich sagte der Hausbesitzer ist mein Bruder.

Bisher hatte ich einen Untermietvertrag mit meinem Vater, in der elterlichen WHG. Sie sagte zu mir man könne nicht einen Untermietvertrag mit Eltern abschliessen.

Ich sagte zu ihr dass muss doch dem Grusiamt doch schon längst bekannt sein, da ich damals schon eine Kopie eingereicht hatte.

Und ich sagte noch dass mein Vater im Auftrag des Namens meines Bruders die Verträge unterschreiben darf.

Kann mich leider nicht mehr erinnern wie sie darauf geantwortet hat, da ich schon bisschen aufgeregt war.

Gibt es da kein Gesetz wo ich mich darauf berufen kann, zwischen wem ein Untermietvertrag abgeschlossen werden kann.

Gibt es irgendwo auch einen Gesetz wo sich mein Vater berfuen kann, wenn er eine Vollmacht hat dass er im Auftrag des Bruders Verträge abschliessen darf.

Sie sagte das ab jetzt 2 Ämter für uns beide zuständig sind. 100 EUR muss ich und 100 EUR muss meine Freundin Miete zahlen.

Den Bescheid macht der Fallmanager heute noch fertig.
Die beiden blieben nicht so lange, nach der Verabschiedung sind die gegangen.

Später sind wir zur AOK gegangen die Kundenberaterin hat sich mit dem fallmanager telefonisch in Verbindung gesetzt un beakm eine E-Mail von ihem, dass meine Freundin zum November 2014 bei der AOK als pflichtversicherte gemeldet ist.

Dann hat die Kundenberaterin eine Bescheinigung über ihren Versicherungsschutz ausgehändigt.
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marsupilami
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Re: Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

#16

Beitrag von marsupilami »

Das ist mal wieder typisch JC:
Kein Dienstausweis "weil noch niemand danach gefragt hat".
Was für eine tolle Begründung!!

Und vermutlich kein Protokoll.

Wer mit wem Verträge abschließt, kann auch nicht das JC und nicht das GruSi-Amt bestimmen.


Das einzig positive, daß die Lebensgefährtin wenigstens krankenversichert ist.
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Koelsch
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Re: Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

#17

Beitrag von Koelsch »

Mir ist nicht bekannt, dass man bei seinem Vater oder einem sonstigen Verwandten nicht zur Untermiete wohnen darf.
Wie kommen die auf insgesamt € 200 Miete für Euch beide?

Hat der Fallmanager irgend etwas gesagt, wann mit einem ALG II Bescheid für Deine Freundin zu rechnen ist?

Ansonsten, wenigsten ist die "Baustelle" Krankenkasse erst mal geschlossen. :bravo:
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Re: Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

#18

Beitrag von augenableser10_ »

ZITAT von Koelsch:

Wie kommen die auf insgesamt € 200 Miete für Euch beide?

Es besteht seit November 2014 ein unterschriebener Mietvertrag zwischen meiner Freundin und zwischen Vermieter für die kleine WHG.

100 EUR Miete übernimmt das Grusiamt und 100 EUR Miete das JC.

ZITAT von Koelsch:

Hat der Fallmanager irgend etwas gesagt, wann mit einem ALG II Bescheid für Deine Freundin zu rechnen ist?

Der Fallmanager macht den Bescheid heute noch im Amt fertig, sagte er.

Mein Vater sagte zu mir heute dass er eine schriftliche Vollmacht von meinem Bruder hatte, dass er im Auftrag des Namens vom Vermieter Mietverträge unterzeichnen darf, aber meine Eltern finden es nicht.
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Koelsch
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Re: Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

#19

Beitrag von Koelsch »

Also wollen die keine 2 Wohnungen anerkennen. OK, ist (noch) verständlich. Aber 28 m² wenn das Kind da ist, halte ich für sehr bedenklich.

Ansonsten mal den Bescheid abwarten und dann weiter gucken.
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Re: Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

#20

Beitrag von augenableser10_ »

ZITAT von Koelsch:

Aber 28 m² wenn das Kind da ist, halte ich für sehr bedenklich.

Ja, das stimmt, da können wir mit unserem Kind nicht länger wohnen.

Ich finde leider keine Gesetze für Untermietverträge oder eine Vollmacht, dass ein Familienangehöriger wenn er mit dem Vermieter (Hausbesitzer) verwandt ist, Im Auftrag seines Namens Mietverträge abschliessen und unterzeichnen darf.

Oder hätte ich damals den Hauptmietvertrag von meinen Eltern vorlegen sollen, obwohl die damals danach nie gefragt hatten. Komisch!
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Re: Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

#21

Beitrag von Koelsch »

Dazu gibt es auch meines Wissens nichts. Das ist ganz normales BGB und da gilt Vertragsfreiheit. Jeder darf mit jedem Verträge abschließen.
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Re: Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

#22

Beitrag von augenableser10_ »

Hallo zusammen,

habe mich lange Zeit nicht gemeldet. Seitdem meine Freundin und ich eine BG begründen wurde der Bescheid vom Grusiamt SGB XII geändert.

In dem Schreiben steht oben links "Bescheid" darunter steht folgendes:

Über die Rückforderung (den Betrag habe ich bereits zurück gezahlt) und Aufhebung eines Verwaltungsaktes sowie über die Änderung von laufenden Leistungen nach dem Zwölften Buch (SGB XII)

-Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung-

aufgrund der Änderung der Bedarfstatbestände heben wir unseren Bescheid vom 07/2014 gemäß § 48 des Zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X) betreffend der Höhe der gewährten Leistungen mit Wirkung ab dem 11/2014 auf und berechnen die Höhe der Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung unter Berücksichtigung der geänderten wirtschaftlichen bzw. persönlichen Verhältnisse für die nachfolgend aufgeführte Person neu:

Ich frage mich selber, wenn ihr z.Bsp. einen Änderungsbescheid vom Amt erhält steht da unter "Bescheid" irgendwas über "Verwaltungsakt"

Ich bin dem Amtsdeutsch leider nicht so mächtig.
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marsupilami
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Re: Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

#23

Beitrag von marsupilami »

Ein "Bescheid" ist das Ergebnis eines "Verwaltungsaktes".


Du schreibst von einer Rückforderung, die Du bereits bezahlt hast.
War diese Rückforderung denn berechtigt?


Diese Neu-Berechnung, ist die denn richtig?
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

#24

Beitrag von augenableser10_ »

ZITAT von marsupilami

Du schreibst von einer Rückforderung, die Du bereits bezahlt hast.
War diese Rückforderung denn berechtigt?

Weil sich die perönlichen bzw. wirtschaftliche Verhältnisse geändert haben. Das ist schon in Ordnung, der Betrag war ein zweistelliger Betrag.

Die Miete für die untere kleine WHG wird anteilig von beiden Ämtern übernommen.

ZITAT von marsupilami:
Diese Neu-Berechnung, ist die denn richtig?

Sie hat die Regelbedarfsstufe 1: (Antragstellerin JC) 353 EUR
Ich: Regelbedarfsstufe 2: erhalte EM Rente wegen dauerhafter Erwerbsminderung

399 EUR + 60 EUR werden vom Grusiamt gezahlt also Kosten für Unterkunft.
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Koelsch
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Re: Kindesmutter EU-Bürgerin-ALG II Antrag-Dauerrentner BG

#25

Beitrag von Koelsch »

Gib es zur Sicherheit mal in unseren ALG II Rechner ein - http://www.alg-ratgeber.de/download-f10 ... 11404.html
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