Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
OLDMEN55
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Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#1

Beitrag von OLDMEN55 »

Erst einma ein frohes neues Jahr und ein Stressfreies 2015

Meine Bekannte hatte am Ersten kein Geld auf dem Konto und ahnte böses. Die Weiterbewilligung wrde schon im Anfang Dezember ausgefüllt abgegeben. Das Formular VE für Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft kam kurz vor Weihnachten und wurde umgehend persönlich am Info-Schalter der Arge ausgefüllt abgegeben. Angekreuzt wurde nur lebt LÄNGER ALS 1 Jahr zusammen. Als Komentar wurde noch dazugechrieben: Wir haben eine WG und wirtschaften getrennt.

Heute hat meine Bekannte einen Brief bekommen. Zitat:

Den Verdacht auf Bestehen einer Einstandsgemeinschaft konnte Sie bisher nicht ausräumen. Ich gehe davon von einer solchen aus. Sie leben seit 01.01.2014 mit ihrem Mitbewohner zusammen.



Schon März 2014 kam ein ungerechtfertigter Hausbesuch http://www.alg-ratgeber.de/bedarfsgemei ... 13068.html :Fränkin:




Wie sollte man am Besten dieser Sache begegnen.

Vielen Dank im Vorraus
Gruss
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kleinchaos
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#2

Beitrag von kleinchaos »

Da sie gar kein Geld bekommen hat am Montag Eilklage
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Günter
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#3

Beitrag von Günter »

Und da gibt sie unter anderen als Begründung an, auch bei dem ungerechtfertigten Hausbesuch am .... wurden keine Beweise für eine Einstandsgemeinschaft gefunden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#4

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#5

Beitrag von der ratlose »

Ahamm,

ich möchte mal darauf hinweisen das bei einem Hausbesuch eigentlich keine Beweise für eine Einstehgemeinschaft gefunden werden können.
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Koelsch
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#6

Beitrag von Koelsch »

So steht's in den FH. Und wenn trotzdem ein Hausbesuch stattgefunden hat und dabei nichts heraus kam, dann ist das doch wohl ein Argument, dass man "dankbar" annehmen sollte, um die Einstandsgemeinschaft zu widerlegen.
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#7

Beitrag von OLDMEN55 »

So, weiter geht der Ärger.

Wie ich erst jetzt mitbekommen habe, wurde die letzte Weiterbewiligung nur für 2 Monate bewilligt und ist jetzt Ende dezember ausgelaufen. Mit Sicherheit kein Zufall.


Bekannte war bei Sachbearbeiterin und wollte persönlich Klarheit bekommen. Sie ist vor einer Wand gerannt. Bei dem Hausbesuch vor mehr als 9 Monaten sind Indizien gefunden worden die auf eine Einstandsgemeinschaft schließen lassen. Peng. Welche Indizien??? Keine Antwort!!! Die diese Sachbearbeiterin ist nichts entkräftet möchte Beweise! Welche Beweise? Das bleibt ihnen überlassen!
"Gespräch" beendet.

Im Netz hab ich nichts verwertbares gefunden, nur das man die Vermutung entkräften muss. Auch Gerichte urteilen verschiedentlich,


Nun mal im Ernst. Wie beweist man etwas was nicht da ist? Wie beweist man eine NICHTEINSTANDSGEMEINSCHAFT???
Gruss
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Koelsch
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#8

Beitrag von Koelsch »

Guck mal hier - da wird recht deutlich geschrieben, wann es sich nicht um eine Einstandsgemeinschaft handelt

http://www.alg-ratgeber.de/bedarfsgemei ... t9961.html
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kleinchaos
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#9

Beitrag von kleinchaos »

Als Erstes, indem beide separat schriftlich erklären, den anderen in keiner Weise zu unterstützen und nicht gemeinsam wirtschaften.

Miezahlung, Strom etc muss ja irgendwie gezahlt werden, da gibt es ja dann sicher Nachweise mittels Kontoauszügen, dass der eine seinen Mietanteil an den anderen zahlt und ebenso Strom/Gas/Telefon. Ansonsten bei Barzahlung Quittungen.

Er darf ihr auf gar keinen Fall nachweisbar Geld leihen in der momentanen Situation. Auch sollten sie möglichst nicht gemeinsam zum JC gehen. Er sollte ihr umgehend Mahnungen schreiben für Mietanteil, Telefon etc.

Mietvertrag sollte als WG abgeschlossen sein ober vom Vermieter den entsprechenden Nachtrag haben. Bzw Untermietvertrag.
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#10

Beitrag von OLDMEN55 »

Vilen dank für die bisherigen Beiträge, leider hilft es nicht weiter.

@Kölsch Den Artikel kannte ich schon, vielen Dank, hilft aber nicht weiter.

@KC Untermietvertrag ist da, keine gemeinsame Konten. Nur ein Jahr unter einem Dach / Wohnung.

2 Frauen, also Bekannte mit deren Tochter, und der Untermieter wohnen dort, Die Bekannte ist die Haupt-Mieterin die Tochter und der Untermieter sind eben die Untermieter. Die ARGE bezahlt lediglich 1/3 der Miete. Strom wird durch 3 geteilt. In Zeiten von DSL und Handy kein Telefon oder Telefonrechnung. Kein gemeinsamer Gang zum JC oder sondt irgend etwas. Die wohnen nur zusammen.

Wie kann man das nun Beweisen?
Gruss
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Pegasus
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#11

Beitrag von Pegasus »

Bei dem Hausbesuch vor mehr als 9 Monaten sind Indizien gefunden worden die auf eine Einstandsgemeinschaft schließen lassen.
Wie kann man das nun Beweisen?
1. Indizien werden rechtlich kaum langen.
2. Was beweisen? Das JC muss die angeblichen Indizien beweisen. Oder liege ich hier falsch?


Aber da kaum Leistung erhalten würde ich wie oben geschrieben jeder für sich mit Begleitperson! dem JC Kopien des Geldflusses Kontoauszüge geschwärzt etc. vorlegen.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Koelsch
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#12

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#13

Beitrag von OLDMEN55 »

@Pegasus
Die haben Indizien, sagen nicht welche, Umkehrbeweise einer Einstandsgemeinschaft muss Hilfebedürftige bringen.

@Kölsch
Kenn leider auch schon


Toll finde ich auch die Ausfüllhinweise zu diesem Thema, da liest man unter Anderem:
Die Vermutung kann von Ihnen widerlegt werden. Ausreichend ist allerdings nicht die Behauptung, dass der Vermutungstatbestand nicht erfüllt sei; erforderlich ist vielmehr, dass Sie darlegen und nachweisen, dass die eben genannten Kriterien nicht erfüllt werden bzw. die Vermutung durch andere Umstände entkräftet wird.

Bitte machen Sie insbesondere Angaben zur Dauer des Zusammenlebens und legen hierfür entsprechende Nachweise (z. B. Anmeldung bei Meldebehörden, Mietvertrag oder Versicherungspolicen) vor. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jobcenter.
:gaga:




Folgendes wurde unter anderem heute morgen abgegeben:
Wir teilen uns lediglich aus Kostengründen eine Wohnung, wie auch aus dem Untermietvertrag zu ersehen ist, und sind keine „Einstehgemeinschaft“. § 7 Abs. 3 Nr. 3 SGB II bestimmt, wer als Partner/in eines Hilfebedürftigen anzusehen ist. Meine Mitbewohner und ich leben nicht in einer Einstehgemeinschaft, denn
- wir sind keine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft,
- wir stehen gegenseitig im Bedarfsfall nicht füreinander ein,
- es findet keine gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt statt,
- keiner kann über Einkommens- und Vermögensgegenstände des anderen verfügen,
- es gibt kein gemeinsames Konto.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil (1 BvR 1962/04) vom 2. September 2004 entschieden, dass die Tatsache, dass zwei Personen dieselbe Meldeadresse haben, nicht dafür ausreicht, eine Einstehgemeinschaft zu unterstellen, wenn die anderen oben beschriebenen Merkmale nicht gegeben sind.


Jetzt meine Idee :aufgemerkt:

"wir sind keine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft" Wenn man nun den Untermietvertrag zeitlich begrenzt??? Dann ist ja nicht mehr auf Dauer ausgelegt.

Oder watt? :brilleputzen1:
Gruss
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#14

Beitrag von marsupilami »

Dann hast Du das Problem mit einer Verlängerung bzw. wenn der gleiche Mieter wieder im Untermietvertrag drinne steht erst wieder am Hals.

JC wird argumentieren:
Wieso Mietvertrag verlängern? Also doch auf Dauer und damit Einstandsgemeinschaft?

Neu-Vertrag?
Das ist kein Neuvertrag, das ist ja der gleiche Mieter!!
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#15

Beitrag von OLDMEN55 »

Klar, hast du Recht.

Aber, mal angenommen die Tochter, auch Untermieterin, zieht bis dahin aus? Dann wäre die Wohnung ohne den Untermietern zu teuer und zu groß.

Es wurde vor einem Jahr sowieso angenommen, dass sie bald auszieht weil sie jeden Tag 60km zur Arbeit fährt. Der Verdienst und niedrig, die Spritkosten zu hoch zeitlich begrenzter Job.



Wenn man aber wieder einen zeitlich begrenzten Untermietvertrag macht, ist es aber keine auf Dauer ausgelegte Einstandsgemeinschaft.

Blöde Idee, aber gefällt mir.
Gruss
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#16

Beitrag von marsupilami »

Es wird vermutlich nichts anderes übrig bleiben, also das auf diese Weise durchzuziehen, wenn ich das so verfolge.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#17

Beitrag von Koelsch »

Entscheidend sind doch hier die Sachen, die objektiv vorliegen müssen, bevor die Vermutung überhaupt greifen kann.

Wenn also der Untermieter ab und an bei einer seiner Freundinnen nächtigt, dann spricht das nach meinem konservativen Verständnis schon gegen "eine gewisse Ausschließlichkeit der Beziehung..., die keine vergleichbare Lebensgemeinschaft daneben zulässt."

Wenn weiterhin jeder für sich einkauft, jeder seine eigene Hausratversicherung hat uam, dann wird auch nicht aus einem Topf gewirtschaftet. Das heißt nun nicht, dass im Küchenschrank 3 Pfund Salz und 3 Pfund Zucker stehen müssen und 3 frische Brote im Brotkorb liegen.
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#18

Beitrag von Günter »

Ich würde die Angelegenheit per eA durch das Gericht klären lassen. Was soll der ganze Eiertanz? Kein Geld kein Futter also eA.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#19

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#20

Beitrag von OLDMEN55 »

EA ist immer so ne Sache, braucht man einen langen Atem. So wie man hier im Netz liest.

Sollte ja auch so gehen, klappte ja vor einem Jahr auch. Das kann doch nicht wahr sein nur weil zwei Leute zusammen leben.
Dann müssten ja 100de WG-Bewohner eine Einstandsgemeinschaft sein.

Der Untermieter teilt sich mit seinem bruder ein Wohnmobil und ist viel auf Achse. Natürlich ohne meine Bekannte.
Wenn man recht überlegt, hat der bestimmt eine Freundinn. Man kann doch nicht von einem Untermieter ein Fahrtenbuch vorlegen lassen, oder nach einer Freundin fragen???

Wie sollte die hilfebedürftige Bekannte "Beweisen" das der Untermieter eine Freundin hat?

Sollte man das dann auch noch bei der ARGE einreichen? Mit Name, Adresse möglichst mit Bild???
Gruss
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#21

Beitrag von Koelsch »

Nein, eine kurze Bestätigung des Untermieters, ich hab diverse Freundinnen reicht. Und eA sollte eigentlich schnell gehen und hat den Vorteil, dann muss JC die Karten auf den Tisch legen und man weiß, worauf man reagieren muss.
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#22

Beitrag von OLDMEN55 »

Ich hab den Brief der ARGE an Vermieterin jetzt vorliegen.

Die Sachbearbeiterin macht es sich ja sehr einfach,

Zitat:
Die Person in ihrem Haushalt wäre daher als Mitgleid ihrer Bedarsgemeinschaft zu berücksichtigen.
Zur Aufnahme in die Bedarfsgemeinschaft machen sie bitte entsprechende Angaben. Hierzu können sie die Anlagen WEP, EK, und VM nutzen.


Ist das so rechtens? Einfach diese Personen zu Bedarfsgemeinschaften erklären und Daten anfordern???
Gruss
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#23

Beitrag von Koelsch »

Nein, natürlich nicht. Kurzes Schreiben, wie kommen Sie dazu.

Und wie gesagt, am Besten eA beim SG einreichen.
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#24

Beitrag von Günter »

Nicht am Besten, sondern die einzige Möglichkeit. Wenn sie jetzt lange rumeiert, dann stellt sich die Frage wovon haste denn gelebt? Ach, der Mitbewohner hat geholfen, dann haben wir ja Recht, es liegt eine BG vor.

Das kann man nur vermeiden, indem sofort geklagt wird.
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#25

Beitrag von OLDMEN55 »

Jetzt ist es passiert.

Brief der Krankenkasse: Die ARGE hat sie 31.12.2014 abgemeldet



Ist sie nun nicht mehr versichert???


Hilfe
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