temporäre BG und arbeiten

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
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der ratlose
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temporäre BG und arbeiten

#1

Beitrag von der ratlose »

hallo,

ich habe momentan meine drei kleinen Kinder (8;10,12) bei mir als temporäre BG. (Sportferien)
Stehe ich jetzt dem Arbeitsmarkt überhaupt noch zu verfügung? Ich kann ja kaum noch arbeiten wenn die bei mir sind.
Kindergarten und Hort fällt ja aus , weil hier nicht gemeldet .
Fremdbetreuung weigert sich das JC sogar auch nur die leiseste Info rauszugeben.

Wenn ich in dem Zeitraum wo die Kinder bei mir sind, nicht arbeiten kann,also dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe , dann unterliege ich ja auch privat keinen EAO regelungen mehr und kann mit den Kids in Deutschland hin fahren wo ich will.

Die sind im Schnitt um die 7-10 Tage monatlich bei mir. Die haben irgendwie nur an drei Monaten keine Ferien da oben im Norden.
Und ihr werdet lachen, aber allein die monatlichen Kosten der temporären BG sind fürs JC teurer als unsere vorherige Fahrkostenregelung.
Und die Fahrkosten liegen noch beim LSG.
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Koelsch
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Re: temporäre BG und arbeiten

#2

Beitrag von Koelsch »

So große Kinder sind kein Grund, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung zu stehen. Das Geneteil dürfte kaum durchsetzbar sein, die Gerichte haben da meines Wissens die Grenze bei < 3 Jahre gesetzt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
der ratlose
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Re: temporäre BG und arbeiten

#3

Beitrag von der ratlose »

Ok, wie und wo sollen den durch wen in der Zeit die Kinder beaufsichtigt werden?

Möchtest du mir jetzt erklären das Kinder im Alter von 8,10 und 12 Jahren, den ganzen Tag oder sogar über mehrere Tage unbetreut und unbeaufsichtigt bleiben dürfen?

Sich selbst essen kochen usw ? Eins ist ne Nummer, aber drei zusammen sind ein Chaos.
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Koelsch
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Re: temporäre BG und arbeiten

#4

Beitrag von Koelsch »

Nöö, aber die Gerichte und die JobCenter trauen es Eltern durchaus zu, solche Sachen selbst organisieren zu können. Ist also nicht so, dass man von denen stets und ständig bevormundet wird. :zwinker:
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Re: temporäre BG und arbeiten

#5

Beitrag von der ratlose »

OK, dann gib mir doch mal einen kleinen Hinweis wie man so etwas organisiert ? Vor allem als Leistungsempfänger ?
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Koelsch
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Re: temporäre BG und arbeiten

#6

Beitrag von Koelsch »

Das kann ich leider nicht. Ich stimme Dir ja zu, was dort unterstellt wird, ist reichlichst fern der Realität.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Koelsch
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Re: temporäre BG und arbeiten

#7

Beitrag von Koelsch »

Zu dem Thema sandte mir Willy Voigt soeben die Datei im Anhang
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Günter
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Re: temporäre BG und arbeiten

#8

Beitrag von Günter »

Nur mal so als Gedanke, ohne mir das alles durchzulesen.

Du bist selbstständig. Also kannst du dir weitestgehend deine Arbeitszeit frei einteilen.

Entweder du arbeitest in den kinderfreien Zeiten vor, oder du sagst liebes JC mehr als arbeiten kann ich nicht, aber wenn keine Aufträge da sind, dann kann ich auch keinen Umsatz und Gewinn erzielen. Also muss ich die Umsatz- und Gewinnerwartungen in der EKS der Auftragslage anpassen.

Und nun? Wer kann dir nachweisen, dass du lieber mit den lieben Kleinen in Klein-weiß-nicht-wo Strandburgen baust.

Als Selbstständiger unterliegst du eh nicht der Stallpflicht, also was sollen deine rein rhetorischen Fragen?

Schau mal auch hier http://www.alg-ratgeber.de/post351465.html#p351465

Machen und wenn es Probleme gibt wehren. Die Foren- :kristall_defekt: hat irgend ein Depp runtergeschmissen und :Bahnhof:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: temporäre BG und arbeiten

#9

Beitrag von der ratlose »

hallo, ich sehe das auch so wie du.

aber.........................

als Anhang mal ein Schreiben meiner Idiotenbude.
Hintergrund ist der, das ich außerhalb des zeit und ortsnahen bereichs arbeite und um die 1200 netto mein eigen nennen kann (monatlich)
jetzt versuchen sie es wie folgt.
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Günter
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Re: temporäre BG und arbeiten

#10

Beitrag von Günter »

Dann würde ich nach der gesetzlichen Grundlage fragen. Und auch fragen mit welcher Begründung sie meinen, von den Vorgaben in den Fachlichen Hinweisen der übergeordneten BA zum §7 SGB II Rn 7.58a abweichen zu können. Du stehst einem erwerbstätigen sozialversicherungspflichtig angestellt Beschäftigten gleich. Damit unterliegst du nicht mehr der Stallpflicht.

http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/id ... TBAI377922

Aber wem erzähle ich das eigentlich, als Volljurist kennst du dich ja viel besser damit aus, als ich.
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Koelsch
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Re: temporäre BG und arbeiten

#11

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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Re: temporäre BG und arbeiten

#12

Beitrag von der ratlose »

@ Günter

es nütz dir alles nichts wenn du weist wie es geht.

Am 22.Dez. 2014 hat das SG tatsächlich geurteilt das ein Selbständiger immer eine genehmigung zur OA einholen muß !!!!!!!!!!!

dann habe ich sie vorher beantragt. hat natürlich nicht geklappt am WE.

Also EA das das JC auch am Wochenende sowie außerhalb der normalen Öffnungszeiten seine volle Bereitschaft herzustellen hat.

Und was kommt vom selben Richter??? Abgewatscht, das JC hat erklärt ich müsse keine Genehmigung einholen sondern nur die OA mitteilen.
Urteil vom 22.12.2014 ? Interessiert ihn nicht mehr.

Dann teile ich die OA mit, und was passiert dann ?

Dann kommt so ein Schreiben wie das vorhin angehängte.
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Günter
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Re: temporäre BG und arbeiten

#13

Beitrag von Günter »

Und ich frage mich, warum man irgendetwas mitteilt, wenn man weiß, man muss nicht.

Das Grundgesetz, diese Märchenbuch, was mal ein paar olle Männer nach dem zweiten Weltkrieg zusammen gekritzelt haben, gibt dir ein Grundrecht auf Freizügigkeit (volle Bewegungsfreiheit) in Deutschland. Diese grundrechte können durch Gesetze eingeschränkt werden, das muss dann aber schon recht wichtig sein um sie einzuschränken.

Bei Arbeitslosen ist es die schnelle Vermittelbarkeit in Arbeit oder Maßnahmen. Trifft beides bei dir nicht zu. Also gilt die Stallpflicht nicht. Warum also gehst du hin und sagst Herr Lehrer, ich weiß was, ich war unterwegs und will das melden.


Naja, ich sagte ja schon :Bahnhof:
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Re: temporäre BG und arbeiten

#14

Beitrag von der ratlose »

Recht einfach, um ihnen aufzuzeigen das das mit der Mitteilungspflicht auch nur Blödsinn ist.

Wo ist denn das Problem ganz klar eine Rechtsgrundlage zu bennen und auch danach zu handeln.

Günter, es geht da nicht immer nur um mich, ich komme immer sehr gut bei solchen Sachen weg. Es geht darum das diese Nummer immer wieder bei anderen die nicht rechtskundig sind auch so durchgezogen wird.

Wenn die, die sich wehren können da nicht immer wieder reinschlagen sollen, wer den dann ?

Das ist aber wie ein Kampf gegen Windmühlen.
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Günter
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Re: temporäre BG und arbeiten

#15

Beitrag von Günter »

Genau, denn jeder Fall ist ein Einzelfall und wenn du es schaffst deinen SB die Zähne zu ziehen, dann zieht der das Gebiss aus der Tasche und beißt den nächsten, der nach dir in das Zimmer kommt.
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marsupilami
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Re: temporäre BG und arbeiten

#16

Beitrag von marsupilami »

3-D-Drucker?
Signatur?
Muss das sein?
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