Ich hab soeben per Mail dazu geschrieben (an eines der vermuteten BG-Mitglieder):
Fällt Euch noch etwas ein, wie man die Chancen dramatisch verbessern könnte, das genannte vermutete BG-Mitglied hat keine Kraft mehr, sich gegen das JC großartig zu wehren.Moin, moin,
ich hab mir den "Besuchsbericht" mal zu Gemüte geführt. Ich persönlich finde finde daran schon Einiges fragwürdig, insbesondere die Behauptungen "Wohnung für WG ungeeignet. Da gibt es doch keinen objektiven Maßstab, sondern es kommt darauf an, ob die WG-Mitglieder mit den räumlichen Gegebenheiten "leben" können oder nicht.
Keine strikte Trennung im Kühlschrank: So ein Blödsinn, ich habe als Student geraume Zeit in einer zugegeben großen WG gewohnt (Riesen-Bauernhof bei Meckenheim, "Bauer" war anderweitig in einem Nebenjob tätig, sein Name: Hermann-Josef Abs, bekanntlich buchstabiert: A-wie Abs, b-wie Abs, s-wie Abs).
Wir haben dort konsequent zumindest am Wochenende gemeinsam gefrühstückt und uns in der Woche bemüht, gemeinsam zu Abend zu essen. Das "Futter" kam aus einem "Schrank", jeder kaufte mal ein, jeder gab was dazu und es funktionierte. Gekocht haben die WG-Mitglieder, die davon was verstanden - so viel Geschmack musste sein. Heute würde man daraus jedoch schließen - Leben aus einem Topf und wenn das dann auch noch eine 2-er WG ist, ja dann ist's eine BG. Interessanterweise gibt es anscheinen keine Statistik darüber, wie oft diese BG-Vermutung bei gleichgeschlechtlichen WG's ausgesprochen wird - mein Eindruck jedoch, das passiert extrem selten.
Wäsche wurde reihum gemeinsam gewaschen, schließlich sollte die Waschmaschine ja voll werden. Jede Woche hatte ein anderer Wäschedienst, ein anderer Küchendienst etc. etc.
Kein Mensch kam auf die die Idee zu schreien: "Das ist aber mein Spüli und wer hat von meinem Persil genascht".
Aber laut "sach- und fachkundiger" Einschätzung des JC muss das heute ja heute so sein und auf keinen Fall nur ein Paket Butter im Kühlschrank. Da scheinen sich die Ansichten, wie eine WG funktioniert wohl doch im Laufe der Jahre grundlegend geändert zu haben, denn wer würde die Expertise eines JC auch in solchen Fragen anzweifeln. Der Richter anscheinend nicht.
Das aber bedeutet vermutlich leider - SG wird zunächst mal entscheiden, wir sehen da auch eine BG, ob man das dann im Beschwerdeweg beim LSG gekippt bekommt, kann niemand sagen. Die "Feststellungen" im Besuchsbericht werden möglicherweise als "harte Fakten" gewertet, die berechtigten Einwendungen des Klägers als unbewiesene und unbeweisbare "Schutzbehauptungen". Also Ausgang bestenfalls ungewiss aber der Kampf wird viel Kraft und Nerven kosten.