vorläufiger Bescheid - Fehlerhafte Berechnung - Differenz

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Leandereth
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vorläufiger Bescheid - Fehlerhafte Berechnung - Differenz

#1

Beitrag von Leandereth »

Hallo,

wir haben einen vorläufigen Bescheid erhalten, der aber deutlich niedriger ausgefallen ist (ca. 57 € Differenz monatlich).
- die bisher übliche Höhe 539,57 Euro im Dezember, fällt diese abrupt im Januar und für die Folgemonate um knapp 57 € auf 482,75 Euro, zu sehen auf Seite 11 des beigefügten PDF.

Ein ominöser Text der Bearbeiterin auf Seite 1 des PDF sagt das ihr nur die Abrechnung vom 19.01.2015 vorliegt (von ihr so angefordert) und der Abschlagszeitraum nur bis Dezmber geht (ja, denn dann wird der Zähler abgelsen und der neue Abschlagszeitraum beginnt). Gehen die davon aus das wir mitten im Winter das Gas abbestellen und haben deshalb Zahlungen dort gekürzt??

Die neue Abschlagsmitteilung von dem neuen Anbieter reichen wir nun nach: unverändert ab Februar wieder 65 Euro -> 6572 = 32,50 Euro müssten berücksichtigt werden für meinen Mann. für den Monat Januar wurde kein Gas-Betrag abgezogen, da wir eine Abschlussrechnung vom alten Anbieter erhalten und dies noch einige Wochen dauern kann.

(1) Differenz Regelbedarf:
von 290,44 € auf 266,03 €, Differenz: 24,41 € --> Mit welcher Berechtigung wurde dieser Abzug gemacht?

(2) Differenz Bedarf für Unterkunft und Heizung:
von 240,85 € auf 208,35 €, Differenz: 32,48 € --> plausibel, in Anbetracht der dem JC nicht vorliegenden Gasabrechnung

(3) Differenz Mehrbedarf:
von 8,28 € auf 8,37 €, Differenz: 0,09 €

= Gesamt-Differenz: 56,89 Euro Entspricht jedoch nicht der Differenz zwischen den Gesamtbeträgen (56,82 €)

Wir konnten eine Differenz in der Berechnung für den Lebensunterhalt feststellen, die vielleicht die Differenz unter (1) erklärt, aber warum und wie:
von 609,13 € auf 580,72 €, Differenz: 28,40 Euro

Aussage vom JC: Die sagen auch das sich das Einkommen von mir (Studentenjob) ändern kann (das kann es doch bei jedem Einkommen und deshalb ist man doch im Fall der Fälle angehalten diese Änderungen dann auch mitzuteilen), obwohl Sie die aktuelle Verdienstbescheinigung bereits erhalten haben, in denen das Einkommen in gleicher Höhe für jeden Monat bescheinigt wurde und auch mit der Auskunft, dass sich da künftige Einkommen nicht verändert und gleichbleibend ist.

Frage: Was stimmt bei dem Bescheid in der Berechnung nicht, sollten wir Widerspruch einlegen, auch wenn es sich nur um einen vorläufigen Bescheid handelt und sie die Gasabrechnung für den endgültigen Bescheid erwarten?



Die andere Frage ist ob man Semestergebühren (dieser Januar in Höhe von rund 303,- Euro) geltend machen kann als Ausgaben, da auch das Einkommen (Studentenjob) von mir angerechnet wird.

Vielen Dank vorab.
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Olivia
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Re: vorläufiger Bescheid - Fehlerhafte Berechnung - Differenz

#2

Beitrag von Olivia »

Die Kürzung bzw. Nichtberücksichtigung der Gas-Abschläge halte ich für eine Frechheit. Ein neuer Abschlagsplan liegt oft erst nach Beginn des neuen Abrechnungszeitraumes beim Gasversorger vor. Und in aller Regel bleiben die Abschläge sowieso gleich, bei monatlicher Zahlungsweise.
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Koelsch
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Re: vorläufiger Bescheid - Fehlerhafte Berechnung - Differenz

#3

Beitrag von Koelsch »

Rechnerisch ist der Bescheid richtig. Frag mich nicht, was der Quatsch mit dem Regelbedarf soll, das hab ich auch nicht gecheckt, aber unterm Strich stimmt's exakt.

Semestergebühren sind ja bereits im Abzug beim BAföG berücksichtigt - ausgezahlt werden da ja € 597,00, angerechnet aber korrekt nur € 477,60

Bleibt also nur, dass eben, wie Du schon schreibst, keine Heizung gerechnet wurde. Das geht natürlich nicht, deshalb Widerspruch.
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Tantrix
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Re: vorläufiger Bescheid - Fehlerhafte Berechnung - Differenz

#4

Beitrag von Tantrix »

Diese Vorgehensweise der JC ist üblich. Das JC zahlt die Heizkostenpauschale ab dem Ablesemonat nicht mehr.
Der Gaslieferant zieht im Ablesemonat keine Heizkostenpauschale ein. Anfang des Folgemonats wird dem Kunden entweder ein Guthaben gutgeschrieben, oder eine Nachzahlbetrag eingezogen. Mit er Abrechnung kommt dann auch der neue Abschlagbetrag für das Folgejahr.

Also: Abrechnung sofort zum JC (nachweislich). Dann kommt ein Änderungsbescheid vom JC und die Heizkosten werden wieder gezahlt. Guthaben wird einbehalten, Nachzahlung wird vom JC übernommen. Das ist jedes Jahr das Gleiche.
Olivia
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Re: vorläufiger Bescheid - Fehlerhafte Berechnung - Differenz

#5

Beitrag von Olivia »

Allerdings ist der Bescheid nur vorläufig, und es steht drin, dass eine Anpassung nur im Nachhinein vorgenommen wird. Also müsste die Belastung durch die Gasabschläge so hoch sein, dass auch der vorläufige Bescheid nochmal geändert wird. Sonst heisst es vom JC, interessiert uns nicht, das Geld wird dann nach Abschluss des BWZ nachgezahlt.
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marsupilami
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Re: vorläufiger Bescheid - Fehlerhafte Berechnung - Differenz

#6

Beitrag von marsupilami »

Überprüfungsantrag?
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: vorläufiger Bescheid - Fehlerhafte Berechnung - Differenz

#7

Beitrag von Koelsch »

Nöö, keine Überprüfung, sondern zumindest fristwahrend Widerspruch. Die Monatsfrist doch noch nicht abgelaufen. Parallel dazu den neuen Abschlag einreichen, wie Tantrix schrieb und auf sofortiger Änderung bestehen.
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