BG auflösung … Kind Abi

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
helz

BG auflösung … Kind Abi

#1

Beitrag von helz »

eine freundin und mich trifft es jetzt. :bravo: :bravo:
unsere kinder machen abi und werden dann wohl ab herbst studieren. :bravo:

wie kriegt man den nachwuchs jetzt am geschicktesten aus der BG … über 18 sind sie, aber noch unter 25
andererseits würden wir es gerne sehen, wenn die sich in der zeit zwischen schule und studium einen job suchen und dann soviel verdienen, dass das jc gerne handanlagen würde.
dann müßte man ja etwas hin und her schreiben, aber durch das verdienen ernähren sie sich ja selber und wären ja damit aus der bg draußen oder?
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Günter
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Re: BG auflösung … Kind Abi

#2

Beitrag von Günter »

Während des Studiums sind sie raus, Zwischen Schule und Studium geht nur bedarfsdeckend verdienen Kindergeld und Unterhalt wird dann zum Einkommen der Kinder, aber das überschießende Kindergeld wird den Müttern als Einkommen angerechnet.

Du kommst mir als alleinerziehende Mutter gerade richtig, darf ich dich mal auf diese Petition aufmerksam machen?

http://alg-ratgeber.de/post400793.html#p400793
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: BG auflösung … Kind Abi

#3

Beitrag von kleinchaos »

Ab 18 muss das Kindergeld nachweislich ans "Kind" übergeleitet werden, dann ist es Einkommen des Kindes. Dies und ein gut bezahlter Ferienjob sollten schon reichen, erst recht wenns Unterhalt gibt.
Bafög können sie beantragen, werden sie ja auch bekommen. Vorsicht hier die Kindergeldfalle! Übersteigen Bafög, Unterhalt und Kindergeld den Regelbedarf, dann kann das überschießende Kindergeld wie bisher bei Muttern angerechnet werden. Die Prinzen sind zwar theoretisch raus aus der BG wegen Bafög, aber als Kopfanteil sind sie bis 25 immer noch drin, solange sie zu Hause wohnen. Andererseits haben sie in diesem Fall des Zuhausewohnens auch notfalls Anspruch auf ALG2, wenn die geplante Gesetzesänderung in diesem einen positiven Fall durchkommt.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
helz

Re: BG auflösung … Kind Abi

#4

Beitrag von helz »

Günter hat geschrieben:Während des Studiums sind sie raus, Zwischen Schule und Studium geht nur bedarfsdeckend verdienen Kindergeld und Unterhalt wird dann zum Einkommen der Kinder, aber das überschießende Kindergeld wird den Müttern als Einkommen angerechnet.

Du kommst mir als alleinerziehende Mutter gerade richtig, darf ich dich mal auf diese Petition aufmerksam machen?

http://alg-ratgeber.de/post400793.html#p400793

kindergeld und unterhalt ist ja jetzt schon einkommen der kinder

mir geht es eben drum das aus der BG einen HG wird, damit eben das einkommen der volljährigen kinder nicht mehr den müttern angerechnet wird

petition kümmere ich mich drum, wobei ich ja seit 1 1/2 jahren nicht mehr erziehe
helz

Re: BG auflösung … Kind Abi

#5

Beitrag von helz »

kleinchaos hat geschrieben:Ab 18 muss das Kindergeld nachweislich ans "Kind" übergeleitet werden, dann ist es Einkommen des Kindes. Dies und ein gut bezahlter Ferienjob sollten schon reichen, erst recht wenns Unterhalt gibt.
Bafög können sie beantragen, werden sie ja auch bekommen. Vorsicht hier die Kindergeldfalle! Übersteigen Bafög, Unterhalt und Kindergeld den Regelbedarf, dann kann das überschießende Kindergeld wie bisher bei Muttern angerechnet werden. Die Prinzen sind zwar theoretisch raus aus der BG wegen Bafög, aber als Kopfanteil sind sie bis 25 immer noch drin, solange sie zu Hause wohnen. Andererseits haben sie in diesem Fall des Zuhausewohnens auch notfalls Anspruch auf ALG2, wenn die geplante Gesetzesänderung in diesem einen positiven Fall durchkommt.

wenn ich mir die bescheide anschaue wurde das kindergeld immer schon als einkommen des kindes angerechnet

der KV zahlt in unsrem falle nur wenig
und im falle der freundin nix

es geht um den zwischenjob,


verstehe das nicht mit dem kopfanteil?

ne andere freundin von mir hatte volljährige kinder aus der bg raus, weil sie selber soviel verdienten, das kinder sich selber unterhielten.
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kleinchaos
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Re: BG auflösung … Kind Abi

#6

Beitrag von kleinchaos »

Die volljährigen Kinder bleiben als "Zählinder" in der BG. Bis 25. Außer sie verdienen so viel, dass sie auch kein Kindergeld mehr bekommen. Das ist das einzige was Muttern angerechnet werden kann. Es geht dann zB nicht mit 90m² Wohnung für 2 BG. Es bleibt bei 60m².

Kindergeld wird ab 18 wieder Einkommen der Eltern, es sei denn sie überweisen monatlich aufs Kindkonto oder machen gleich ne Abzweigung bei der Familienkasse. Wenn das JC das bei euch von sich aus macht, ist das ok
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Re: BG auflösung … Kind Abi

#7

Beitrag von helz »

wohnungsgröße ist in berlin irrelevant, weil es nach kohle geht
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Koelsch
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Re: BG auflösung … Kind Abi

#8

Beitrag von Koelsch »

Wohnung geht immer nach Kohle, nur bei der Heizung, da spielt die Größe dann doch eine Rolle.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: BG auflösung … Kind Abi

#9

Beitrag von OLDMEN55 »

Wenn das Kind studiert sollte man eine WG einrichten, auch in der Elterlichen Wohnung. Also Kind hat eigenes Zimmer, mitbenutzt werden Wohnzimmer, Bad und Küche. Dann kann Wohngeld beantragt werden. Kind bekommt BAFöG ist dann nicht mehr in der BG.

Wohngeldstellen machen es einem schwer, aber es gibt an den Unis hilfen für solche Fälle.

Z. B. musst du das Wohngeld für die Tochter beantragen.
Gruss
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Koelsch
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Re: BG auflösung … Kind Abi

#10

Beitrag von Koelsch »

Generell gilt, wenn BaFÖG-Anspruch dem Grunde nach besteht, ist Wohngeld ausgeschlossen - ergibt sich aus § 20 WoGG.

Die WG-Konstruktion bringt nach meiner Meinung auch nichts, Student hat keinen WoG Anspruch, und ALG II beziehende Mutter hat den auch nicht.
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Re: BG auflösung … Kind Abi

#11

Beitrag von helz »

und kind will auch auf eingenen beinchen stehen
jedenfalls das meiner freundin

bei meinem … nun ja das ist eine andere geschichte
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Koelsch
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Re: BG auflösung … Kind Abi

#12

Beitrag von Koelsch »

helz hat geschrieben:und kind will auch auf eingenen beinchen stehen
jedenfalls das meiner freundin

bei meinem … nun ja das ist eine andere geschichte
....heißt wohl - Du kannst gut kochen und Kind kann schlecht waschen und bügeln :unschuld:
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helz

Re: BG auflösung … Kind Abi

#13

Beitrag von helz »

Koelsch hat geschrieben:
helz hat geschrieben:und kind will auch auf eingenen beinchen stehen
jedenfalls das meiner freundin

bei meinem … nun ja das ist eine andere geschichte
....heißt wohl - Du kannst gut kochen und Kind kann schlecht waschen und bügeln :unschuld:
ne gut kochen kann ich auch nicht
mein sohn weiß nciht was er machen möchte, denkt so ein wenig an gammeln und wird vom KV bestärkt

wie gesagt ist eine andere geschichte
OLDMEN55
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Re: BG auflösung … Kind Abi

#14

Beitrag von OLDMEN55 »

Zitat:
Generell gilt, wenn BaFÖG-Anspruch dem Grunde nach besteht, ist Wohngeld ausgeschlossen - ergibt sich aus § 20 WoGG.

Genau deswegen muss die Mutter die ja H4 bekommt das WG beantragen.

Bei meiner Bekannten war das vor wenigen Jahren so und es hat funktioniert.



http://www.bafoeg-aktuell.de/studium/fi ... tz-iv.html
Gruss
OLD Men


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Koelsch
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Re: BG auflösung … Kind Abi

#15

Beitrag von Koelsch »

In Deinem Link wird genau das gesagt, was ich auch sage - und es erfolgt der hier schon mehrfach genannte Hinweis auf § 27 SGB II (früher war das § 22 Abs. 7 SGB II). Ich vermute, genau das hat seinerzeit geklappt und eben nicht Wohngeld.
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Re: BG auflösung … Kind Abi

#16

Beitrag von helz »

hier nochmal frage

abis sind alle bestanden

besagtes kind will studieren
studienbeginn ab 1.10.
bafög wird beantragt, kann aber erst mit zusage des studienplatzes beantragt werden, studienplatz kann erst beantragt werden, wenn zeugnis vorliegt


bafög läßt sich bekanntermaßen zeit (bei meinem herrn sohn hat es mal 9 monate gedauert, gut lag am KV der die unterlagen nicht rausrückte)
da KV vom kind in italien lebt, noch nie unterlagen rausgerückt hat, wird es wohl ähnlich laufen wie bisher mit hartz iv
mutter weißt nach: keine kohle
damit wird baföghöchstsatz am start sein.

wie wird die zeit bis zur bafögzahlung überbrückt?
alg 2? sie steht dem arbeitsmarkt ja durch studium nicht zur verfügung.

mit studium fällt sie aus der bg (immer noch frage der freundin: können DIE (JC) ihr verbieten auszuziehen … denke in dem falle NEIN)

gibt es irgendwelche strategien, wie man günstig vorgeht?

habe angeraten den AStA mal zu fragen.
quinky
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Re: BG auflösung … Kind Abi

#17

Beitrag von quinky »

Hallo Kath,

WENN das Kind OHNE Kindergeld soviel Einkommen hat, das es laut § 7 SGBII aus der BG herausfällt, stimmt das hier:

Es geht dann zB nicht mit 90m² Wohnung für 2 BG. Es bleibt bei 60m²

NICHT!!!

Es sind dann eindeutig 2 BGS, jede mit eigenem Anspruch laut Angemessenheitskriterien.
Es ist auch nicht richtig, das Kinder zwischen 18 und 25 Jahren aus der BG herausfallen, wenn sie studieren. Sie gehören nach wie vor zur BG, sind lediglich NICHT ALGII-berechtigt. Lediglich die von mir oben angeführte Ausnahme, ausreichend Einkommen ohne Kindergeld, dann Herausfall aus der BG.
Die Bestimmung ob jemand bis 25 Jahre zur BG gehört oder nicht, ist ausschließlich vom Einkommen abhängig, ob ALGII-berechtigt oder nicht, spielt bei der Zugehörigkeit zur BG KEINE Rolle.
Auch ein Baby, was ausreichend Einkommen/Vermögen hat, das es das volle Kindergeld NICHT benötigt, gehört NICHT zur BG und hat EIGENEN VOLLEN Anspruch bei den Angemessenheitskriterien des § 22 SGBII UND bildet eine EIGENE BG!!
ZUSATZ, WENN ein Kind wegen zu hohem Vermögens aus der BG herausfällt, darf sogar das Kindergeld NICHT!!!! auf die Mutter/Eltern angerechnet werden!! Das Kindergeld ist dann der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen die mittellosen Eltern (mittellos wegen ALGII), denn die mittellosen Eltern sind dann in der Höhe das Kingergeldes leistungsfähig!
Das wird zwar von den Jobcentern meistens nicht so gesehen, jedoch das Gesetz ist völlig eindeutig!!! (siehe § 7 SGBII = Einstufung zur BG oder nicht). Die Bedarfsgemeinschaft = die auif Hilfebedürftigkeit ausgelegt ist, hat NICHTS mit einer Familiengemeinschaft zu tun.

Gruß
Ernie
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Koelsch
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Re: BG auflösung … Kind Abi

#18

Beitrag von Koelsch »

Gucksu - http://www.studentenwerke.de/de/content ... -27-sgb-ii

Bis zum Beginn des Studiums aber sehe ich noch einen "ganz normalen" ALG II Anspruch, gucke abwer morgen auch noch mal in einen Kommentar. Aber ich sehe den § 7 Abs. 5 SGB II recht klar. Es muss ein entsprechendes Ausbildungsverhältnmis vorliegen, das Studium muss also begonnen haben, der Studienwunsch reicht zur ALG II Einstellung nicht aus.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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helz

Re: BG auflösung … Kind Abi

#19

Beitrag von helz »

quinky hat geschrieben:Hallo Kath,
+

der name ist HELZ :D

WENN das Kind OHNE Kindergeld soviel Einkommen hat, das es laut § 7 SGBII aus der BG herausfällt, stimmt das hier:

Es geht dann zB nicht mit 90m² Wohnung für 2 BG. Es bleibt bei 60m²
in berlin zählt der preis nicht die größe!
Es ist auch nicht richtig, das Kinder zwischen 18 und 25 Jahren aus der BG herausfallen, wenn sie studieren. Sie gehören nach wie vor zur BG, sind lediglich NICHT ALGII-berechtigt. Lediglich die von mir oben angeführte Ausnahme, ausreichend Einkommen ohne Kindergeld, dann Herausfall aus der BG.
wieso ist dies nicht richtig?
bisher hiess es so
vor allem wenn das kind das eigene leben mit bafög (vollsatz) bestreitet!
helz

Re: BG auflösung … Kind Abi

#20

Beitrag von helz »

Koelsch hat geschrieben:Gucksu - http://www.studentenwerke.de/de/content ... -27-sgb-ii

Bis zum Beginn des Studiums aber sehe ich noch einen "ganz normalen" ALG II Anspruch, gucke abwer morgen auch noch mal in einen Kommentar. Aber ich sehe den § 7 Abs. 5 SGB II recht klar. Es muss ein entsprechendes Ausbildungsverhältnmis vorliegen, das Studium muss also begonnen haben, der Studienwunsch reicht zur ALG II Einstellung nicht aus.

ok sie bewirbt sich um studienplatz
sie kriegt die zusage … stellt bafögantrag und schreibt sich ein
damit hat sie studium begonnen

und dann beantragen wir für die überbrückung bis zur bafögzahlung ein darlehen nach diesem paragraphen.
und wenn die bafög zahlung kommt, natürlich rückwirkend. wird das was jc vorgestreckt hat zurückgezahlt
gut

und kind hat damit eigenes einkommen und ist unabhängig und kann ausziehen :)

perfekt
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Koelsch
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Re: BG auflösung … Kind Abi

#21

Beitrag von Koelsch »

Studium beginnt sie bei Vorlesungsbeginn nicht vorher. Bis dahin darf und kann sie sich von irgend einem Chef was vorlesen lassen - gegen Lohn natürlich.
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Re: BG auflösung … Kind Abi

#22

Beitrag von helz »

vorlesungsbeginn ist meistens 2-3 wochen nach offiziellem semesterbeginn.

werde sie mal zum asta schicken :D
Olivia
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Re: BG auflösung … Kind Abi

#23

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben:Studium beginnt sie bei Vorlesungsbeginn nicht vorher.
Könnte nicht das JC versuchen, das Immatrikulationsdatum als Studienbeginn heranzuziehen? Wie argumentiert man dagegen?
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marsupilami
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Re: BG auflösung … Kind Abi

#24

Beitrag von marsupilami »

Ich meine noch dunkel in Erinnerung zu haben, dass das Studium mit Semesterbeginn beginnt und auch entsprechend endet.
Und dass Semesterbeginn und -ende auch die Basis sind für die Bafög-Zahlungen.

Völlig unabhängig davon, wann denn nun der Prof geruhen, vorzulesen bzw. der Hausmeister den Hörsaal aufschließt.

Und so dann auch ALG.


Nachtrag: sollte da dann doch "vorlesungsfrei Zeit" entstehen, könnte man ja in dieser Zeit nützlichen Aktivitäten nachgehen.
z.B. nachfragen, welche Bücher sinnvoll sind und wo man evtl. gebrauchte erstehen kann, sich nach einem Studentenjob umschauen (der Vorlesungen, Lernen und bisken Geld unter einen Hut bringt), ....
Signatur?
Muss das sein?
helz

Re: BG auflösung … Kind Abi

#25

Beitrag von helz »

also zu meiner zeit begann das studium mit beginn des semesters
also am 1.10
auch wenn die offiziellen vorlesungen nun evt 3 wochen später beginnen

dann sind für erstsemster einführungswochen, das sind keine vorlesungen,aber originärer bestandteil

bafög gibt es auch in vorlesungsfreien zeiten

und klar muß man sich in der vor den vorlesungen liegenden zeiten orientieren, nach praktika schauen, studentenjob etc.

ich glaube das kriegen wir schon hin :)
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