Sanktionierung der KDU?

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octopus
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Sanktionierung der KDU?

#1

Beitrag von octopus »

Da es drei Foren gibt (KDU, Rentner, BG ALG-2) worin ich meine Frage hätte stellen können, habe ich mich dazu entschieden dieses auszuwählen. Falls falsch, bitte verschieben.

Thema: Sanktionierung (fiktiv betrachtet)

Guten Morgen liebe Forengemeinde,

wie wird eigentlich bei einer %-Sanktionierung der Betrag festgesetzt wenn der z.Zt. erhaltene Leistungsregelbetrag nur 20-30 Euro beträgt und zusätzlich nur noch die Hälfte der KDU gezahlt werden (Renteneinkommen des Partners wird in Abzug gebracht).

Durch die Erhöhung der Rente zum 1. Juli würde dann wahrscheinlich nicht einmal die Hälfte der Unterkunftskosten als Leistungsbetrag ausgezahlt werden. In diesem Fall würde es ja bedeuten, dass die Sanktionierung über die KDU vorgenommen wird.
.
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kleinchaos
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Re: Sanktionierung der KDU?

#2

Beitrag von kleinchaos »

Ihr seid über 25 Jahre alt, da kann nur der Regelsatz gemindert werden. 3 Monate lang.
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octopus
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Re: Sanktionierung der KDU?

#3

Beitrag von octopus »

Moin @kleinchaos

Bis Du dir da sicher? Denn dies würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass, sofern nur noch Anteilige KDU gezahlt werden, der Leistungsbezieher mehr oder weniger machen könnte was er will, denn eine durch das JC erstellte Sanktionierung von s.g. Pflichtverletzungen würde ja ins Leere laufen. Das würde ja ein "Freifahrtschein" bedeuten.
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kleinchaos
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Re: Sanktionierung der KDU?

#4

Beitrag von kleinchaos »

Im Gesetzestext und in den Fachlichen Hinweisen ist immer nur vom Regelsatz die Rede, der sanktioniert werden darf (ausgenommen U 25). Und ich glaube mich erinnern zu können, dass es genau darüber Entscheidungen des BSG gab.
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Koelsch
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Re: Sanktionierung der KDU?

#5

Beitrag von Koelsch »

Ich zitiere mal Sonnhof in JurisPK, § 31a SGB II
Randnummer 25
Rechtsfolge einer wiederholten Pflichtverletzung nach Absatz 1 ist eine Minderung um 60% der
für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 SGB II maßgebenden Regelleistung.
Gem. § 31b Abs. 1 SGB II dauert die Absenkung (wie beim Erstverstoß) drei Monate. Nach dem
eindeutigen Gesetzeswortlaut bezieht sich auch im (ersten) Wiederholungsfall die (erhöhte)
Absenkung nur auf die Regelleistung. Die weiteren Leistungen gem. den §§ 21-23 SGB II
für die Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe sind von der Kürzung nicht betroffen.

Randnummer26
Kommt es nun zu einer weiteren (wiederholten) Pflichtverletzung, entfällt der Anspruch auf
Arbeitslosengeld II. Die Bezugnahme auf die Regelleistung fehlt und Arbeitslosengeld II beinhaltet
gem. § 19 SGB II auch die Leistungen nach den §§ 21-23 SGB II, wie Unterkunftskosten, Mehr-
bedarfszuschläge und einmalige Leistungen. Es handelt sich unter Berücksichtigung der Dauer
von drei Monaten um eine sehr harte Sanktion, die möglicherweise gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
verstößt.
Problematisch ist vor allem, dass auch die Leistungen für die Unterkunftskosten entfallen.
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octopus
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Re: Sanktionierung der KDU?

#6

Beitrag von octopus »

Moin @Koelsch

Danke für die Info. Auf Grund der Aussage von @kleinchaos habe ich auch mal ein bisserle Gegockelt und das gefunden: https://sozialberatung-kiel.de/2013/07/ ... /#comments

Wat nun :1: Irgenwie beisst sich die Katze hier im Schwanz
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Koelsch
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Re: Sanktionierung der KDU?

#7

Beitrag von Koelsch »

Nein, das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe:

Üblicherweise wird nur der Regelsatz sanktioniert, außer es handelt sich, wie dort im Kieler-Beispiel um einen U25.

Der bekommt ja sofort 100% und bekommt eben dann auch keine KdU mehr, wie auch bei anderen 100% Sanktionen.

Lebt er aber mit z.B. der Mutter in BG, so kann die Mutter (!) für die Zeit der 100% Sanktion des Kindes die volle KdU beanspruchen. Hintergrund ist einfach, durch den Wegfall des Mietanteils des BG-Mitglieds würde ja automatisch auch die Mutter mit sanktioniert, denn bei der liefen ja Mietschulden auf. Das aber geht nicht, Sanktion ist was "Individuelles", da gibt's keine Sippenhaft.
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octopus
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Re: Sanktionierung der KDU?

#8

Beitrag von octopus »

Dann scheint es wohl tatsächlich so zu sein, dass -wenn keine Regelleistung bezogen wird- eine Ausweitung der Sanktionierung auf die KDU auch bei Ü25 einer BG nicht möglich ist.
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Koelsch
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Re: Sanktionierung der KDU?

#9

Beitrag von Koelsch »

So isses, außer eben bei einer 100% Sanktion
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Günter
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Re: Sanktionierung der KDU?

#10

Beitrag von Günter »

Wer keine Regelleistung erhält, der kann auch nicht sanktioniert werden. Und wer nur Peanuts erhält, dem kann man nicht auch die Tüte (Wohnung) wegnehmen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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octopus
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Re: Sanktionierung der KDU?

#11

Beitrag von octopus »

Hallo @Günter, auch an Dich ein freundliches Moin aus dem Norden!

Wäre somit trotzdem interessant zu erfahren, falls es doch etwas zu sanktionieren gäbe, wie diese Sanktion dann ablaufen könnte. Erst 10% von nichts, dann 30 % von nichts, danach 60 % von nichts und dann aber 100 % über die KDU, oder gleich es wird gleich versucht 100 % anzusetzen.
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Koelsch
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Re: Sanktionierung der KDU?

#12

Beitrag von Koelsch »

Eine 100% Sanktion kann es nur bei wiederholten "bösen Taten" geben, niemals aus dem Stand (außer bei U25).
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