BG Auflösung - Ehekrise

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
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Koelsch
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BG Auflösung - Ehekrise

#1

Beitrag von Koelsch »

Isch hätt do widder ens jään en Problemsche - Mannsminsch un Wiev, do jit et jo off Problemsche.

Er will, sie will (derzeit) nicht mehr - Trennung ist angesagt, und das ist für den ALG II Bezieher an sich ja gar nicht so einfach:

Derzeitiger Stand - man lebt zusammen in 3-Zimmer KDB. Jetzt hat einer sein Bett und Quartier im Wohnzimmer aufgeschlagen, Partner im Schlafzimmer, zumindest sind zwei Fernseher vorhanden, so dass wegen des Fernsehprogramms eher nicht Mord und Totschlag drohen.

Ävver nu kütt et:
  1. Trennung in einer Wohnung - eherechtlich wohl kein Problem, was aber sagt JC dazu?
    Reicht es, das JC in Kenntnis zu setzen und schon gibt's 2-mal vollen Regelbedarf, also € 40 mehr für jeden?
  2. Angenommen ein Ehepartner sucht sich nun auch 'ne eigene Wohnung. Trennung wird dadurch sicher offenkundig, aber
    1. Sieht das JC den anstehenden Umzug als notwendig an und zahlt den?
    2. Wie sieht es mit Erstausstattung aus? Ehebett, Kühli, Herd, WaMa, Kleiderschrank etc. lassen sich nur schwer schadlos in 2 Teile zerlegen
  3. Damit lebt der allein gelassene Partner ab Umzugsdatum in einer unangemessenen Wohnung.
    Kann JC Kostensenkung verlangen, oder kann er das abbügeln mit dem fröhlichen Hinweis: Ich geh davon aus, Partner kommt irgendwann entweder zur Vernunft oder sonst auch ohne dieselbe zurück und wir ehen weiter zusammen.
    Kostensenkung und dann erforderlicher Umzug in "Hundehütte mit Fenster" (JC zahlt dann erneut) torpediert diese "Wiederherstellung" der ja grundgesetzlich besonders geschützten Ehe.
    Falls JC also zunächst unangemessene Wohnung weiter zahlen muss, wie lange:
    1. Für 1 Jahr = das berühmte Trennungsjahr, vor dem geht mit Scheidung ja gar nix
    2. oder sogar für 3 Jahre, denn erst dann ist ja laut Gesetz auch die letzte Hoffnung auf Rückkehr beendet, dann kann geschieden werden, auch wenn das nur einer der Ehepartner will.
Un jetz ben ich ens ärch jespannt, wat ehr dozo ze kamelle hätt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: BG Auflösung - Ehekrise

#2

Beitrag von marsupilami »

Ich persönlich gehe davon aus: egal was und wie sie machen, das JC hat was zu meckern.

1) vermute ich schon mal nicht, würde mir nicht wundern, wenn da eines baldigen Tages 2 nette MA vom JC-AD vor der Tür stehen, Einlaß zwecks Besichtigung begehren.
Wer hat wo seine Klamotten, wie ist die Aufteilung von Butter und Mohrrüben im Kühli: hat jeder seine eigene Butterdose, Wurst, Käse, Paprika, ...., alles in eigenen Behältnissen, schön etikettiert.

2 a) :1: sollte aber im Vorfeld schriftlich abgeklärt werden! Sonst hockt der Umzieher womöglich auf seinen Kosten, SG hin oder her.

2 b) ebenfalls :1: einfach beantragen, die werden schon "Nein!" sagen bzw. nich' mi'm Kopp rauf - runter sondern viel eher links - rechts.
Mehrfach.
Schnell hintereinander.

3 a) JC wird Umzug verlangen.

Falls JC doch für unangemessene Wohnung zahlen muss, werden die sagen: max 6 Monate.
Was schert uns das Grundgesetz, der besondere Schutz der Ehe.
Das werden sie so nicht schreiben, aber denken.


Grundsätzlich wird es auf die Argumentation, die Formulierung ankommen.
Grundsätzlich auf längeren Schriftverkehr einstellen, grundsätzlich darauf einstellen, dass geklagt werden muss.



Wenn ich sowas lese, stelle ich mir ernsthaft die Frage was schlimmer ist: weiter mit diesem Partner/Partnerin in einer Wohnung zusammenleben, evtl. Paar-Therapie mit der Chance auf "Heilung" oder sich wirklich mit dem JC und SG anlegen, mit all den Unwägbarkeiten.
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Muss das sein?
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Günter
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Re: BG Auflösung - Ehekrise

#3

Beitrag von Günter »

Per GG ist die Ehe eine Blackbox in die kein Außenstehender zu schauen hat.

Wenn die Eheleute erklären Ehe putt, aber keine Wohnung zu finden, der Zustand der Immobilienmärkte ist ausreichend bekannt, wir zelebrieren unser Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung, leben aber getrennt von Bett und Tisch, so muss das akzeptiert werden.

Wenn das Ehepaar erklärt, wir gehen zum Finanzamt (das ist die einzige offizielle Stelle, die das interessiert) und ändern unsere Steuerklassen von III/V oder IV/IV in II/II , so wüßte ich nicht, wie das JC dem widersprechen sollte. Es sei denn der Außendienst stellt gemeinsames Ehebett und gemeinsames Wirtschaften fest. Aber die Gerichte sagen das sei kein Beweis für den Bestand der Ehe.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
quinky
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Re: BG Auflösung - Ehekrise

#4

Beitrag von quinky »

Hi Günter,

genau das ist der Unterschied, ein Ehepaar kann beweisen, das es kein Ehepaar mehr ist, durch Änderung der Lohnsteuerkarte. Das Gesetz sagt aus, das bei einer BG die gegenseitige Unterstützung vorhanden sein MUSS, sonst keine BG. Durch die Änderung der Steuerklasse ist amtlich festgestellt!!!, das keine BG mehr bestehen kann.
Anders verhält es sich bei einer eheähnlichen Gemeinschaft, die 1. ein vom Staat erzwungenes Verbrechne (Zwangsheirat ohne jedwede Rechte) ist und 2. bei einer gemeinsamen Wohnung keine Möglichkeit gibt, die Beendigung zu beweisen (im Gegensatz bei einer Ehe).

Gruß
Ernie
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Günter
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Re: BG Auflösung - Ehekrise

#5

Beitrag von Günter »

Tja Ernie, da ist nur ein winziger Tropfen Essig im Honigfass. Wenn beide keine Einkünfte haben, dann ist es *****egal, was auf der Lohnsteuerkarte steht.

Es ist also nur ein Anscheinbeweis.

Ich bin trotzdem der Meinung, diese ganze BG Konstruktion ist Zwangsprostitution des wirtschaftlich schwächeren Mitbewohners einer Wohnung durch den Staat.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: BG Auflösung - Ehekrise

#6

Beitrag von Günter »

Und da kommt mir wieder die Galle hoch.

Dieses scheinheilige "Nein heißt Nein" und was ist mit dem Zwangsbordell namens BG?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: BG Auflösung - Ehekrise

#7

Beitrag von Olivia »

Das JC wird die Trennung des Kühlschrankinhaltes prüfen wollen und die Schränke öffnen, da bin ich mir fast sicher.
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Günter
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Re: BG Auflösung - Ehekrise

#8

Beitrag von Günter »

Die Schränke bleiben zu!
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: BG Auflösung - Ehekrise

#9

Beitrag von Koelsch »

So isses, Schränke gehen das JC gar nix an
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kleinchaos
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Re: BG Auflösung - Ehekrise

#10

Beitrag von kleinchaos »

Was fürs Familiengericht reicht, sollte auch fürs JC reichen.

Erstausstattung gibt es für die Dinge, die nach der Trennung fehlen.

Und die Schränke bleiben natürlich zu, auch wenn nur ein Vorhang über den Gemüsekisten, die vorübergehend als Schrank fungieren müssen, drüberhängt.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: BG Auflösung - Ehekrise

#11

Beitrag von marsupilami »

Bedeutet für die Praxis:

Zum Fi-Amt gehen, Steuerklassen umschreiben und bestätigen lassen.
Damit zum JC gehen und getrennte BG's anmelden weil getrennt von Tisch und Bett und Steuer.

Dann mal kukken was kommt.


Beide können ja schon mal am Wohnungsmarkt nach ALG-II-gerechten Single-Wohnung schauen und diese Suche dokumentieren.
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Koelsch
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Re: BG Auflösung - Ehekrise

#12

Beitrag von Koelsch »

Hier im Fred treibt mich immer noch die Frage um, was ist mit der Wohnung?

Ein Partner zieht aus, bisherige Wohnung ist damit für den dort noch verbleibenden Partner unangemessen.

Kann und darf er die üblich Kostensenkungsaufforderung mit 6 Monaten Frist in den Wind schießen mit dem Argument:

Die Ehe kann frühestens nach 1 Jahr Trennung geschieden werden, wenn beide das wollen, sonst bekanntlich erst nach 3 Jahren. Grund dafür ist der besondere., grundgesetzliche Schutz der Ehe, das GG fördert dadurch massiv die Hoffnen "das renkt sich wieder ein, die kommen wieder zusammen".

Kann und darf das JC diese klare grundgesetzliche "Weisung" in den Wind schießen und sagen, interessiert uns nicht, die kommen genauso gut wieder zusammen, wenn die bisherige, schöne Wohnung weg ist und jeder in Hundehütte mit Fenster wohnt? Oder muss JC hier sagen, das ist ein Fall, in dem die "Besonderheit des Einzelfalles" (§ 22 Abs. 1 SGB II) die Wohnung auch bei "vorübergehend" nur einem Bewohner angemessen machen?

Ich meine, ich hätte dazu irgendwann mal ein Urteil gelesen, find es aber nicht, oder bilde mir das auch nur ein.
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Re: BG Auflösung - Ehekrise

#13

Beitrag von kleinchaos »

Bin mir da auch nicht sicher.
Gefühl sagt: 1 Jahr.
Gesetz sagt: 6 Monate.
Bis das mal durchgeklagt ist ...
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Re: BG Auflösung - Ehekrise

#14

Beitrag von Koelsch »

Na, dann mütte mer ens luure.
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Re: BG Auflösung - Ehekrise

#15

Beitrag von marsupilami »

Koelsch hat geschrieben:Na, dann mütte mer ens luure.

Hab' ich doch schon in #11 geschrubt!

Mitteilung(en) machen und dann kukken was kommt?

Wenn dann die Aufforderung kommt, andere Wohnung zu suchen, kann man ja so wie Koelsch gepostet hat, argumentieren.

Alles andere ist doch im Moment Spekulation und Fahrradkette.
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