Er will, sie will (derzeit) nicht mehr - Trennung ist angesagt, und das ist für den ALG II Bezieher an sich ja gar nicht so einfach:
Derzeitiger Stand - man lebt zusammen in 3-Zimmer KDB. Jetzt hat einer sein Bett und Quartier im Wohnzimmer aufgeschlagen, Partner im Schlafzimmer, zumindest sind zwei Fernseher vorhanden, so dass wegen des Fernsehprogramms eher nicht Mord und Totschlag drohen.
Ävver nu kütt et:
- Trennung in einer Wohnung - eherechtlich wohl kein Problem, was aber sagt JC dazu?
Reicht es, das JC in Kenntnis zu setzen und schon gibt's 2-mal vollen Regelbedarf, also € 40 mehr für jeden? - Angenommen ein Ehepartner sucht sich nun auch 'ne eigene Wohnung. Trennung wird dadurch sicher offenkundig, aber
- Sieht das JC den anstehenden Umzug als notwendig an und zahlt den?
- Wie sieht es mit Erstausstattung aus? Ehebett, Kühli, Herd, WaMa, Kleiderschrank etc. lassen sich nur schwer schadlos in 2 Teile zerlegen
- Damit lebt der allein gelassene Partner ab Umzugsdatum in einer unangemessenen Wohnung.
Kann JC Kostensenkung verlangen, oder kann er das abbügeln mit dem fröhlichen Hinweis: Ich geh davon aus, Partner kommt irgendwann entweder zur Vernunft oder sonst auch ohne dieselbe zurück und wir ehen weiter zusammen.
Kostensenkung und dann erforderlicher Umzug in "Hundehütte mit Fenster" (JC zahlt dann erneut) torpediert diese "Wiederherstellung" der ja grundgesetzlich besonders geschützten Ehe.
Falls JC also zunächst unangemessene Wohnung weiter zahlen muss, wie lange:- Für 1 Jahr = das berühmte Trennungsjahr, vor dem geht mit Scheidung ja gar nix
- oder sogar für 3 Jahre, denn erst dann ist ja laut Gesetz auch die letzte Hoffnung auf Rückkehr beendet, dann kann geschieden werden, auch wenn das nur einer der Ehepartner will.