Beschwerde gegen SG Beschluss
Beschwerde gegen SG Beschluss
Bitte mal wieder meckern
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35650
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Beschwerde gegen SG Beschluss
Von der Formatierung her ist das Ding ziemlich .... ähhhh ..... schräg.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Beschwerde gegen SG Beschluss
Kann man aus der Fehlberatung einen sozialrechtlichen Wiederherstellungsanspruch ableiten? Und kann der Kläger das wissen? Siehe hier http://alg-ratgeber.de/topic17851.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Beschwerde gegen SG Beschluss
Das Darlehen ist zurückgeführt, alle erfolgten Abbuchungen diesbezüglich sind auf den dem JC vorliegenden Kontoauszügen klar ersichtlich. Jetzt ist nur noch Vermögen in Höhe des zulässigen Schonvermögens vorhanden. Genau so wurde das auch mit dem JC besprochen. Das sollte ich aber in der Beschwerde noch deutlicher heraus stellen.
Also Beispiel:
€ 20.000 war Darlehen auf dem Konto
€ 13.000 müssen weg, sagte JC, Rest kann als Schonvermögen bleiben
€ 13.000 gingen weg
Also Beispiel:
€ 20.000 war Darlehen auf dem Konto
€ 13.000 müssen weg, sagte JC, Rest kann als Schonvermögen bleiben
€ 13.000 gingen weg
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Beschwerde gegen SG Beschluss
Hab auch noch mal geschmiert
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Beschwerde gegen SG Beschluss
Dann kann man nur hoffen das die Beschwerde auch Erfolg hat.
Das Schreiben ist doch so vollkommen in Ordnung.
Das Schreiben ist doch so vollkommen in Ordnung.
Re: Beschwerde gegen SG Beschluss
Ich nehme an, dass Du die Rechtschreibprüfung in WORD eingeschaltet hast? DIe wird Dir dann noch eigne Fehler aufzeigen.
Ansonsten m.E. ok.
Ansonsten m.E. ok.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Beschwerde gegen SG Beschluss
Noch 'ne Frage zu dem Thema.
Kann ich da rein schreiben, die entsprechenden Aussagen des JC könnten durch den jeweils begleitenden Beistand Koelsch bezeugt werden. Kann ich dann ggf. sowohl als Zeuge als auch als Beistand beim Gericht erscheinen - denn mit ohne Beistand schafft eLB das auf keinen Fall, wenn es zum Termin beim LSG kommen sollte.
Kann ich da rein schreiben, die entsprechenden Aussagen des JC könnten durch den jeweils begleitenden Beistand Koelsch bezeugt werden. Kann ich dann ggf. sowohl als Zeuge als auch als Beistand beim Gericht erscheinen - denn mit ohne Beistand schafft eLB das auf keinen Fall, wenn es zum Termin beim LSG kommen sollte.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35650
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Beschwerde gegen SG Beschluss
Zeuge und Beistand? wird vermutlich nicht gehen.
Entweder oder, denke ich.
Denn als Zeuge hast Du möglichst objektiv die Wahrheit zu sagen und nichts als die Wahrheit.
Außerdem kannst Du da ja schon in Bedrängnis oder gar in Teufels Küche kommen, wenn Du da auch nur was ausläßt.
Als Beistand bist Du eher Deinem Schützling verpflichtet.
Nochwas:
In Punkt 4 wird die Vorlage von weiteren Unterlagen angekündigt, sobald die da sind.
Würde ich nicht machen.
Ich würde höchstens anbieten, die auf Wunsch vorzulegen, sobald die denn da sind.
Und nicht vergessen: das kann dauern.
Außerdem müssen die womöglich (gerichtsfest) übersetzt werden - wer also zahlt?
Entweder oder, denke ich.
Denn als Zeuge hast Du möglichst objektiv die Wahrheit zu sagen und nichts als die Wahrheit.
Außerdem kannst Du da ja schon in Bedrängnis oder gar in Teufels Küche kommen, wenn Du da auch nur was ausläßt.
Als Beistand bist Du eher Deinem Schützling verpflichtet.
Nochwas:
In Punkt 4 wird die Vorlage von weiteren Unterlagen angekündigt, sobald die da sind.
Würde ich nicht machen.
Ich würde höchstens anbieten, die auf Wunsch vorzulegen, sobald die denn da sind.
Und nicht vergessen: das kann dauern.
Außerdem müssen die womöglich (gerichtsfest) übersetzt werden - wer also zahlt?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Beschwerde gegen SG Beschluss
Du hast Recht, Zeuge und Beistand geht nicht. Damit aber fiele ein wichtiger Beweis unter den Tisch - ich kann als neutraler Beistand bezeugen, dass die genannten Absprachen mit dem JC getroffen wurden. eLB und seine Mutter sind ja "Partei", ich aber nicht.
Daher werde ich versuchen, eLB zu überzeugen, dass die Beschwerde dann besser durch einen uns ja bekannten Anwalt geführt wird. Schaun mer mal, eLB und Mutter haben leider reichlich viel Bammel, wenn es um deutsche Behörden geht. Ich werde am Dienstag mit denen sprechen.
Daher werde ich versuchen, eLB zu überzeugen, dass die Beschwerde dann besser durch einen uns ja bekannten Anwalt geführt wird. Schaun mer mal, eLB und Mutter haben leider reichlich viel Bammel, wenn es um deutsche Behörden geht. Ich werde am Dienstag mit denen sprechen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35650
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Beschwerde gegen SG Beschluss
Mach das.
Wenn es sinnvoll und rechtens ist, sag denen auch, dass ein Haufen Unbekannter - die auch die "Deliquenten" nicht kennen, trotzdem "mitbammelt".
Wenn es sinnvoll und rechtens ist, sag denen auch, dass ein Haufen Unbekannter - die auch die "Deliquenten" nicht kennen, trotzdem "mitbammelt".
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Beschwerde gegen SG Beschluss
Tststs nur weil Marsu sag geschrieben hat verlinkt buzer zu : Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz - SAG) Das Script ist recht fleißig.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35650
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Beschwerde gegen SG Beschluss
Das Ding ist pingelig!
Nur weil ich ein " ' "vergessen hab', macht das gleich was anderes draus!
Aber im Prinzip ist das ja richtig so!
Wenn einer - genauer gesagt ich - in solchen "Kleinigkeiten" ungenau - schlampig - arbeitet, wie wird der dann mit größeren, wichtigeren, empfindlicheren, andere Menschen direkt betreffend, .... Dingen umgehen?
Nur weil ich ein " ' "vergessen hab', macht das gleich was anderes draus!
Aber im Prinzip ist das ja richtig so!
Wenn einer - genauer gesagt ich - in solchen "Kleinigkeiten" ungenau - schlampig - arbeitet, wie wird der dann mit größeren, wichtigeren, empfindlicheren, andere Menschen direkt betreffend, .... Dingen umgehen?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Beschwerde gegen SG Beschluss
Pingelkopp
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35650
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Beschwerde gegen SG Beschluss
Dann sind wir schon zwei, denn ich hab mich auch lieb.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?