Ist das eine Bedarfsgemeinschaft?

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
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Koelsch
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Re: Ist das eine Bedarfsgemeinschaft?

#26

Beitrag von Koelsch »

So sehe ich das auch. Die Beweislast liegt da beim Antragsteller.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
quinky
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Re: Ist das eine Bedarfsgemeinschaft?

#27

Beitrag von quinky »

Das eine BG entsteht, ist völlig unzweifelhaft, jedoch:
Der Student ist nicht ALGII-berechtigt (vorerst die neuregelung mal außer Acht) UND ist NICHT verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Auch das Einkommen des Ehemannes wird NICHT auf die komplette BG angerechnet, da dieses Einkommen IMMER zuerst auf den kompletten ALGII-Bedarf des NICHT-ALGII-berechtigten angerechnet wird. Erst eventuell bestehende Überschüsse werden auf den Partner angerechnet.
Selbst WENN die beiden eine gemeinsame Wohnung HÄTTEN, würde nach dieser Vorgehensweise gerechnet.
Nach Angabe von "Scherzkekse" werden vorläufig beide weiterhin in einer WG wohnen.
Das Jobcenter kann nur dann eine Kostensenkung verlangen, wenn die Wohnkosten beider WG's zusammen höher sind, als die Angemessenheit einer 2er-BG.
Da in den meisten Fällen WG-Kosten niedriger sind als Alleinwohnungen, müßte zuerst mal gepfüft werden, wie das mit den Angemessenheitskriterien/-Kosten aussieht. Sollte jedoch für JEDE der beiden Personen die WG-Kosten unterhalb der Hälfte der Angemessenheit einer 2er-BG liegen, ist jede Behauptung eines sozialrechtlichen Vorteils vom Tisch.
Das Jobcenter kasnn nicht etwas behaupten, was nicht besteht.
Die Freizügigkeit der Wohnung ist Grundgesetzlich garantiert, das SGBII schränkt lediglich durch die Angemessenheitskriterien ein. Werden aber beide Kriterien eingehalten, besteht kein Hinderungsgrund.
JEDE ALGII-Familie darf 2 oder mehr Wohnungen laut Gestz haben! Lediglich die Angemessenheitskriterien einer gemeinsamen Wohnung ist die Maximal-Grenze die bezahlt wird. Ein Zusammenzug kann NICHT verlangt werden, weil die gesetzliche Grundlage fehlt.

Gruß
Ernie
quinky
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Re: Ist das eine Bedarfsgemeinschaft?

#28

Beitrag von quinky »

Aus Sicht des Jobcenters handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine Scheinehe, mit der aufenthalts- und sozialrechtliche Vorteile erschlichen werden sollen. Als Antragsteller wird man dann das Gegenteil beweisen müssen! Ganz egal, wie die Betroffenen selbst das im Antrag angeben werden

In einem solchen Falle Jobcentermäßig besteht dann keine BG mehr, da das Jobcenter der BG die Grundlage entzieht.
Falls also das Jobcenter von Scheinehe spricht, muß es BEIDE Personen als Einzel-BG#s führen!
Wie das mit den aufenthaltsrechtlichen Dingen aussieht, hat dann BG-mäßig nichts damit zu tun!
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