Mutter-Tochter WG und Wohnungssuche

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
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Rosenkind2016
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Mutter-Tochter WG und Wohnungssuche

#1

Beitrag von Rosenkind2016 »

Hallo zusammen,

ich, 62 Jahre, Vorruhestandseinkommen plus Witwenrente, lebe mit meiner knapp 25jährigen Tochter zusammen. Ihr Einkommen derzeit noch Kindergeld plus Halbwaisenrente. Sie kam nach der Beendigung in einer therap. WG wieder zu mir zurück. Sie ist aus psychiatrischer Sicht nicht erwerbsfähig.Gibt es

1. die Chance, dass man uns als WG und nicht als Bedarfsgemeinschaft akzeptiert - wenn die Gelder wegfallen, von denen sie ihren Lebensunterhalt derzeit bestreitet, müsste ich sie voll unterstützen, was wir beide nicht wollen

2. eine Möglichkeit, Hilfe bei der Wohnungssuche zu erhalten. Es war nicht geplant, dass sie bei mir wohnen bleibt, und so langsam wird der Auszug wirklich nötig. Bis jetzt wurde sie bei jeder Bewerbung abgelehnt. Ohne Wohnung kein Hartz IV, ohne Hartz IV keine Wohnung. Wir wollen den Auszug beide.

Vielen Dank für alle Tipps :schwein:
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Koelsch
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Re: Mutter-Tochter WG und Wohnungssuche

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: Bei uns im Forum,

knapp 25 heißt noch nicht 25? Das wäre wichtig. Unter 25, dann wird das eine Bedarfsgemeinsachaft (BG) - über 25 dann wird eine Haushaltsgemeinschaft (HG) vermutet.

Auch da vermutet man, dass Du Deine Tochter unterstützest, aber Dein Einkommen wird "gnädiger" berücksichtigt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Mutter-Tochter WG und Wohnungssuche

#3

Beitrag von Günter »

:willkommen:
Sie ist aus psychiatrischer Sicht nicht erwerbsfähig.
Damit entfällt der potentielle ALG II (Hartz 4) Anspruch und es verbleibt nur das Sozialamt SGB XII
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Mutter-Tochter WG und Wohnungssuche

#4

Beitrag von kleinchaos »

Nicht ganz, lieber Günter. Wenn nämlich Rosenkind noch erwerbsfähig ist, dann ist da sehr wohl noch das Jobcenter zuständig.

Aber ich lese es so, dass beide den Auszug der Tochter wollen. Das kann ich auch nachvollziehen.
Rosenkind, bekommst du denn jetzt ALG 2?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Mutter-Tochter WG und Wohnungssuche

#5

Beitrag von Koelsch »

Zum Auszug - ich denke, so lange Tochter noch U25 = Stallpflicht, danach aber kann Mutter die Tochter "rausschmeißen".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Mutter-Tochter WG und Wohnungssuche

#6

Beitrag von kleinchaos »

Na Moment mal. Rosenkind bezieht Vorruhestandsgeld und Witwenrente und dürfte damit selbst nicht im Bezug sein. Jedoch ist sie erwerbsfähig
Tochter wird demnächst 25 und damit fallen Kindergeld und Halbwaisenrente weg. Somit ist sie mittellos. Aber doch erst ab 25. Nicht schon vorher?
Sie kann sich jetzt selbst unterhalten. Hm, kann sie das auch wenn sie Miete zahlen muss? Wenn ja, dann sofort ab und Wohnung suchen ohne JC. Natürlich nur, wenn ihr euch paar Möbel und Kaution leisten könnt.
Wenns an Möbeln hapert: Verschenkeanzeigen bei ebay Kleinanzeigen lesen, da ist immer mal was dabei, den Rest beantragt sie wenn die ALG 2 beantragt im JC als Erstausstattung.
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Günter
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Re: Mutter-Tochter WG und Wohnungssuche

#7

Beitrag von Günter »

Die Tochter ist erwerbsunfähig. Damit unterliegt sie nicht den Haftbedingungen der Stallpflicht des SGB II.

Die Mutter deckt ihren Lebensunterhalt selber. Was interessiert sie das SGB II?

Tochter unterliegt dem SGB XII.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Mutter-Tochter WG und Wohnungssuche

#8

Beitrag von kleinchaos »

Nachtrag: nicht JC, sondern Sozialamt ist für die Tochter zuständig.

Denn sie ist dann nicht mehr BG-Mitglied bei der Mutter. Es ginge maximal eine Haushaltsgemeinschaft, das würde rechnerisch bedeuten, dass Rosenkind 2 x 404€ plus anteilige KdU ihr Eigen nennen darf bevor sie die Tochter mit unterstützen muss. Auch wenn die Tochter Sozialhilfe bezieht
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Günter
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Re: Mutter-Tochter WG und Wohnungssuche

#9

Beitrag von Günter »

na also, jeht doch mit dir.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Mutter-Tochter WG und Wohnungssuche

#10

Beitrag von tigerlaw »

Wenn die Tochter aber bereits jetzt voll EM ist, dann gibt es Kindergeld unbegrenzt, vgl § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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