Isch hätt do ens widder en Problemsche:
Alleinerziehende Mutter erwerbsunfähig, daher mit Sohn in SHGB XII - alles fein.
Sohn wird 15, damit erwerbsfähig, Sohn und Mutter wandern zum JC. Bescheid ergeht, Auszahlungsbetrag ist ok.
Heute kommt Mahnung der KV - für Sohnemann wurde vom JC KV gezahlt, aber keinerlei KV-Beiträge für die nun ja Sozialgeld beziehende Mutter. KV weiß nicht, wie das zu handhaben ist.
KV in gemischter BG
KV in gemischter BG
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: KV in gemischter BG
Ich würde eine Kopie der mahnung an das JC senden mit der freundlichen Aufforderung (keine Bitte) doch gefälligst endweder eine korrekte Anmeldung als Familienversicherung zu machen oder die Beiträge als Vollmitglied zu zahlen.
Man könnte auch reinschreiben: Sie erwarten vom Bürger, dass er sich an die Regeln des SGB II hält, dann kann der Bürger auch von ihnen verlangen, dass sie ihre Arbeit gemäß den geltenden Gesetzen erledigen.
Man könnte auch reinschreiben: Sie erwarten vom Bürger, dass er sich an die Regeln des SGB II hält, dann kann der Bürger auch von ihnen verlangen, dass sie ihre Arbeit gemäß den geltenden Gesetzen erledigen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: KV in gemischter BG
Nein, Günter, das ist zu kurz gedacht:
Schau in § 5 SGB V, dort steht in Abs. 1 Nr. 2a nichts von Sozialgeldbeziehern
Schau auch in http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/1346/ , da schreibt Harald Thome zielführendes:
Auf unseren Fall angewandt: S.T. muss selber zu einer GKV ihres Vertrauens gehen, sich dort freiwillig versichern und die Beiträge vom JC über § 26 SGB II zahlen lassen.
Schau in § 5 SGB V, dort steht in Abs. 1 Nr. 2a nichts von Sozialgeldbeziehern
Schau auch in http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/1346/ , da schreibt Harald Thome zielführendes:
Auf unseren Fall angewandt: S.T. muss selber zu einer GKV ihres Vertrauens gehen, sich dort freiwillig versichern und die Beiträge vom JC über § 26 SGB II zahlen lassen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: KV in gemischter BG
Sorry, aber das ist Stand von 2005.
Kurzgedacht hin oder her, das Anschreiben ist ein Antrag und das JC muss bescheiden. Da wir KV Versicherungspflicht haben, müssen die für nahtlose Versicherung sorgen. Warum soll die Bewohnerin des Vorgebirges zur KV rennen, die Behörde muss ihr den korrekten Rechtsweg aufzeigen.
Kurzgedacht hin oder her, das Anschreiben ist ein Antrag und das JC muss bescheiden. Da wir KV Versicherungspflicht haben, müssen die für nahtlose Versicherung sorgen. Warum soll die Bewohnerin des Vorgebirges zur KV rennen, die Behörde muss ihr den korrekten Rechtsweg aufzeigen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: KV in gemischter BG
Auf jeden Fall aber hätte JC sehr, sehr deutlich darauf hinweisen müssen - horsche mal, Du bist ab jetzt nicht mehr krankenversichert, bei uns isses nich wie beim Sozialamt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: KV in gemischter BG
Also nochmals. Die betroffene Mama ist ein juristischer Laie.
Daher würde ich an Ihrer Stelle schreiben.
Herzallerliebstes JC,
durch den 15. Geburtstag meines schulpflichtigen Sohns bin ich aus der Grundsicherung des Sozialamtes in das ALG II meines Sohnes gerutscht. In der GruSi war ich automatisch kranken-versichert. Ich gehe davon aus, dass ich weiterhin gesetzlich pflichtversichert bin. Aus mir unverständlichen Gründen weigert sich meine KV mich kostenlos zu versichern, soweit mir bekannt ist in in der Bedarfsberechnung des ALG II auch kein Krankenversicherungsbeitrag enthalten. Ich fordere sie daher auf die Krankenkassenbeiträge direkt an die KV abzuführen.
mit weihnachtlichen Schneegestöber
Anlage Mahnung KV
Daher würde ich an Ihrer Stelle schreiben.
Herzallerliebstes JC,
durch den 15. Geburtstag meines schulpflichtigen Sohns bin ich aus der Grundsicherung des Sozialamtes in das ALG II meines Sohnes gerutscht. In der GruSi war ich automatisch kranken-versichert. Ich gehe davon aus, dass ich weiterhin gesetzlich pflichtversichert bin. Aus mir unverständlichen Gründen weigert sich meine KV mich kostenlos zu versichern, soweit mir bekannt ist in in der Bedarfsberechnung des ALG II auch kein Krankenversicherungsbeitrag enthalten. Ich fordere sie daher auf die Krankenkassenbeiträge direkt an die KV abzuführen.
mit weihnachtlichen Schneegestöber
Anlage Mahnung KV
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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