VKH Einkommensprüfung, seltsames Ergebnis

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
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Upstocker
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VKH Einkommensprüfung, seltsames Ergebnis

#1

Beitrag von Upstocker »

Hallo,

habe vor drei Jahren für eine Unterhaltsabänderungsklage VKH ohne Ratenzahlung bewilligt bekommen (Ich war der Kläger). Jetzt wurde eine
Vermögens- und Einkommensprüfung durch das Amtsgericht vorgenommen. Jetzt soll ich rund 100 Euro monatliche Rate
für VKH zurückzahlen.

Die Rechtspflege legt zu meinem Nettoeinkommen die Zahlungen vom Jobcenter als zusätzliches Einkommen zugrunde (Bin Aufstocker).
Nun bilde ich mit meinen leiblichen Kindern eine zeitweise Bedarfsgemeinschaft. In der Berechnung des Gerichts fliessen die anteiligen
Sozialgelder an die Kinder als Einkommen mit ein. Ist das normal, das die BG für Verfahrenskostenhilfe gesamtschuldnerisch haftet? Der Einkommensüberhang
wäre deutlich geringer, wenn die Leistungen an die Kinder nicht berücksichtigt würden. Außerdem würde das wohl zu dem Zirkelschluß führen, daß ich wieder Gelder beim JC beantragen müsste, weil mir das dann während der Umgangszeiten fehlt. Also noch mal die Frage:
Ist es Rechtens, daß Einkommen der Kinder aus ALG II Leistungen in meinem VKH Prüfungsverfahren zugrundegelegt wird? Nur mir wurde VKH bewilligt, die Unterhaltsberechtigten, also die "Gegenseite" waren ja die Kinder. OK, verwirrend gebe ich zu, aber ich hoffe, jemand versteht es...
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Koelsch
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Re: VKH Einkommensprüfung, seltsames Ergebnis

#2

Beitrag von Koelsch »

:1: ...aber möglicherweise kann tigerlaw was dazu sagen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: VKH Einkommensprüfung, seltsames Ergebnis

#3

Beitrag von tigerlaw »

Verzwickte Sache.

Wenn es kein zu großer Weg ist, fahren doch einfach zum Amtsgericht und sprich mit dem zuständigen Rechtspfleger (ggf. vorherige Terminvereinbarung!). Wenn alles reden nicht hilft und (für die letzten 12 Monate, denn nach 48 Monaten ist die Nachprüfungsfrist abgelaufen) nur VKH mit Ratenanordnung gewährt wird, legst Du eine "Erinnerung" ein. Dann muss der Rechtspfleger die Akte dem Richter vorlegen, und der trifft eine neuen Entscheidung.

Viel Erfolg!



P.S. Das "Rechenprogramm" für die PKH/VKH-Prüfung findest Du in § 115 ZPO bzw. in der dazugehörigen "Prozesskostenhilfebekanntmachung 2017" (wirst bei buzer.de darauf weitergeleitet).

:tiger:
Zuletzt geändert von tigerlaw am Mi 25. Jan 2017, 21:32, insgesamt 1-mal geändert.
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tigerlaw
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Re: VKH Einkommensprüfung, seltsames Ergebnis

#4

Beitrag von tigerlaw »

Hoppla, beim aktuellen Update scheint die Verlinkung zu buzer.de verloren gegangen zu sein!

Also: in einem neuen Fenster www.buzer.de aufrufen, auf der Maske oben links "115" und daneben "ZPO" eingeben, und dann am Ende auf den weiterführenden Link klicken!
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Koelsch
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Re: VKH Einkommensprüfung, seltsames Ergebnis

#5

Beitrag von Koelsch »

Ja, die Verlinkung funzt derzeit noch nicht wieder
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Upstocker
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Re: VKH Einkommensprüfung, seltsames Ergebnis

#6

Beitrag von Upstocker »

Danke für die erste Einschätzung. Soweit ich das sehe, ist das nur eine vorläufige Berechnung und noch kein Beschluß. Der Rechtspfleger gibt Gelegenheit, da ggf. noch Unterlagen (Sprich: Belege) für Versicherungen etc., einzureichen. Frist 2 Wochen. Vielleicht wundert er sich, daß ich da nur 20 Euro im Monat an Ausgaben habe (Haftpflicht und Unfallversicherung). 11 Euro im Monat für Riestern haben sie aber nicht anerkannt. ;(
Verstehe das gar nicht. Die haben alle Unterlagen bekommen einschl. Kontoauszüge.
Ich mache mir nur Sorge, daß mein Anwalt das versemmelt. Der hat vom SGBII gar keine Ahnung, wie er selber mal zugegeben hat. Und nach den neuen VKH-Regelungen ist der in der Streitsache beigeordnete Anwalt, für die VKH bewilligt wurde, zuständig. Der muß auch die Abwicklung bei der Vermögensprüfung vornehmen. Seltsam finde ich ja besonders, daß genau dieses Gericht bei fast identischen Zahlen zu Einkommen und Ausgaben vor 12 Monaten ratenfreie VKH für die Scheidung gewährt hat.
Upstocker
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Re: VKH Einkommensprüfung, seltsames Ergebnis

#7

Beitrag von Upstocker »

Vielleicht hilft uns ja das hier weiter:

http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... B3B8361E60}
. Denn auch wenn es sich insoweit um eine Bedarfsgemeinschaft handelt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der vom Arbeitsgericht angenommene Gesamtbetrag der Beschwerdeführerin persönlich zur Verfügung steht. Vielmehr ist ohne das Hinzutreten weiterer konkreter Umstände davon auszugehen, dass die für die Kinder angenommenen Beträge, was angesichts deren Höhe ohne weiteres nach der Lebenserfahrung naheliegt, von der Beschwerdeführerin auch tatsächlich für diese aufgewendet werden, sodass ihr mehr als die hier berücksichtigten Beträge tatsächlich nicht verbleiben. Vor diesem Hintergrund kommt die Anordnung einer Ratenzahlung nicht in Betracht.
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tigerlaw
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Re: VKH Einkommensprüfung, seltsames Ergebnis

#8

Beitrag von tigerlaw »

Link funzt nicht!
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tigerlaw
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Re: VKH Einkommensprüfung, seltsames Ergebnis

#10

Beitrag von tigerlaw »

Ja, danke, die gehen.

Auch der Originalwortlaut des Urteils passt "wie die Faust aufs Auge"!

Gib also das genaue Aktenzeichen an (LArbG Mainz, Az. 3 Ta 200/14, Beschluss vom 11.11.2014) an, und auch den nachfolgenden Text:
(...) Denn auch wenn es sich insoweit um eine Bedarfsgemeinschaft handelt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der vom Arbeitsgericht angenommene Gesamtbetrag der Beschwerdeführerin persönlich zur Verfügung steht. Vielmehr ist ohne das Hinzutreten weiterer konkreter Umstände davon auszugehen, dass die für die Kinder angenommenen Beträge, was angesichts deren Höhe ohne weiteres nach der Lebenserfahrung naheliegt, von der Beschwerdeführerin auch tatsächlich für diese aufgewendet werden, sodass ihr mehr als die hier berücksichtigten Beträge tatsächlich nicht verbleiben. (...)
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Upstocker
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Re: VKH Einkommensprüfung, seltsames Ergebnis

#11

Beitrag von Upstocker »

Zwischenzeitlich hat mein Anwalt einen Dreizeiler aufgesetzt. Wenn die schon die ALGII-Zahlungen aller Kinder für die VKH-Rate anrechnen wollen,
dann sollen sie auch die Freibeträge aller Kinder anrechnen und nicht nur für eines. 1 Woche später kam der Bescheid, daß auch weiterhin VKH ohne Ratenzahlung gewährt wird.
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Koelsch
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Re: VKH Einkommensprüfung, seltsames Ergebnis

#12

Beitrag von Koelsch »

:bravo: :bravo:
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tigerlaw
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Re: VKH Einkommensprüfung, seltsames Ergebnis

#13

Beitrag von tigerlaw »

:Daumenhoch: :bravo: :Daumenhoch: :bravo: :Daumenhoch:

:tiger:
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Re: VKH Einkommensprüfung, seltsames Ergebnis

#14

Beitrag von marsupilami »

Prima!

Und Dank für die Rückmeldung.
Wir freuen uns nicht nur mit Dir über den Erfolg, wir freuen uns auch, wenn wir erfahren, was aus der ursprünglichen Frage geworden ist.
Signatur?
Muss das sein?
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Pegasus
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Re: VKH Einkommensprüfung, seltsames Ergebnis

#15

Beitrag von Pegasus »

Glückwunsch und danke für die Rückmeldung.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Upstocker
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Re: VKH Einkommensprüfung, seltsames Ergebnis

#16

Beitrag von Upstocker »

marsupilami hat geschrieben: Fr 17. Feb 2017, 08:35 Wir freuen uns nicht nur mit Dir über den Erfolg, wir freuen uns auch, wenn wir erfahren, was aus der ursprünglichen Frage geworden ist.
Naja, eine Begründung für den Beschluß gab es nicht. Es gab nur eine Mitteilung, daß der bisherige Beschluß, VKH-Gewährung ohne Ratenzahlung, nach der Einkommensprüfung nicht abgeändert wird. Insofern wurde zu der Eingangsfrage keine Stellung genommen.
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