Vermutung einer BG

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
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marsupilami
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Re: Vermutung einer BG

#26

Beitrag von marsupilami »

Aber sie ist doch schon aus Datenschutz-rechtlichen Gründen noch nicht mal befugt, seine neue Meldeadresse rauszurücken, wie soll sie dann an Vermögens-/Einkommensunterlagen kommen geschweige denn die an's JC weiterreichen?

Das ist dann doch Aufforderung, gggen diese Datenschutzbestimmungen zu verstoßen.
Und wenn dem JC der Datenschutz an der Sitzfläche vorbei geht, dann eben Anwalt generell und die Überlegung, ob man/vrau nicht doch den Nerv hat, strafrechtlich gegen JC vorzugehen.
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Günter
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Re: Vermutung einer BG

#27

Beitrag von Günter »

Es gibt keine Rechtsgrundlage, die Forderung ist abstrus.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Vermutung einer BG

#28

Beitrag von kleinchaos »

Daten Dritter, die nicht im Leistungsbezug sind, sind generell nicht zu erheben
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Vermutung einer BG

#29

Beitrag von Günter »

Sehr verquertes JC,

Sie fordern unter Androhung der Leistungseinstellung Daten eines nicht im Leistungsbezug stehenden Dritten, obwohl Ihnen bekannt ist, dass der Betroffene nicht mehr hier wohnt. Unabhängig von der Tatsache, dass mir die angeforderten Daten nicht bekannt sind und ich über keinerlei Möglichkeiten verfüge diese Daten zu erlangen, werde ich meinen Anwalt prüfen lassen, ob es sich um eine strafrechtlich relevante Nötigung handelt und gegebenenfalls eine entsprechenden Strafanzeige gegen den Verfasser dieses Pamphlets, sowie gegen deinen Vorgesetzten und den GF des JC stellen lassen.

Mit liebevollen Grüßen

Ihr ergebenes Opfer.
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marsupilami
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Re: Vermutung einer BG

#30

Beitrag von marsupilami »

.... gegen den Verfasser dieses gesetzwidrigen Pamphlets ....

Gut!
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Koelsch
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Re: Vermutung einer BG

#31

Beitrag von Koelsch »

Ich hab erst mal angefordert, seit wann JC nachweislich wusste, da ist noch jemand in der Bude. Das hab ich nämlich leider nicht vorliegen.

Ansonsten tendiere ich dazu, gar nett darum zu bitten, Ihr doch einmal mitzuteilen, wo der Kindsvater die angeforderten Unterlagen in der Wohnung versteckt habe. Ihr sei das nicht bewusst, aber JC schiene da ja besser informiert, denn nur auf Basis solcher Kenntnis könne JC ja eine derartige Forderung erheben.

Holzhammer liegt eLB nicht - Bammel.
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Pegasus
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Re: Vermutung einer BG

#32

Beitrag von Pegasus »

Um eine Verantwortungs- und Entstehensgemeinschaft annehmen zu können, reicht es aus, wenn eines der o.g. Kriterien augenscheinlich erfüllt ist.
A ja wieder mal eines meiner "Lieblingswörter": augenscheinlich . Augenscheinlich sollte voraussetzen das jemand das in Augenschein genommen hat. Hier wohl nur nach Aktenlage . Das Wort hatte vor Jahren ein RA der Männe vertrat oft im Schriftverkehr benutzt. Also nach Akteneinsicht.
Und "zu können" - kann aber muss nicht. Setzt das Tatsachen/Fakten voraus?
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Re: Vermutung einer BG

#33

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: So 25. Jun 2017, 21:41 Frage dazu: Wenn die seit Ewigkeiten wussten, da ist was, dann können die meines Erachtens nicht rückwirkend sondern nur für die Zukunft. Und da ist eben nix, weil der Kindsvater jetzt nicht mehr da wohnt.
Schau mal dazu §45 SGB X! Ausnahme könnte der Abs. 2 Nr. 2 in diesem Fall sein, oder worauf sich das JC berufen würde.

So wie ich das hier lese, hat die Leistungsempfängerin ja durch ihre Angaben die Einstandsgemeinschaft zugegeben/bestätigt!? Das ist natürlich dann doof.
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Koelsch
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Re: Vermutung einer BG

#34

Beitrag von Koelsch »

Nein, die VE wurde nie zugegeben. Ich warte noch auf konkrete Daten oder Kopien der Bescheide
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Re: Vermutung einer BG

#35

Beitrag von Koelsch »

Sodele, zumindest schon mal etwas:

Bereits im ersten Bescheid aus 2. HJ 2012 werden nur 2/3 der KdU anerkannt und übernommen = JC wusste schon da, da is noch jemand. (Wobei mich der Neid schüttelt: In Köln - ok schääl Sick, derzeit € 276 warm :ohnmacht: für ein 1-Familienhäuschen mit kleinem Garten und Gartenhaus. Wobei ich auf Garten durchaus verzichten könnte)

eLB sucht noch, ob sie eine Kopie des damaligen Antrags hat :beten:
das war alles noch zu Zeiten, da hab ich eLB noch gar nicht gekannt.
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Koelsch
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Re: Vermutung einer BG

#36

Beitrag von Koelsch »

Kurzer Antwortentwurf auf den tollen Brief:
Ihr Schreiben habe ich mit einem gewissen Unverständnis zur Kenntnis genommen:
  1. Auch in anderen mir bekannten Wohngemeinschaften ist es nicht unüblich, dass ab und an einmal ein Schlafzimmer gemeinsam genutzt wird. Was sich hinter der Schlafzimmertür dann abspielt, geht niemanden, selbst ein JobCenter nichts an
  2. Bitte verraten Sie mir doch, wo der Kindsvater die von Ihnen angeforderten Nachweise über sein Einkommen und sein Vermögen versteckt hat. Trotz intensiver Suche habe ich diese Unterlagen hier in der Wohnung nicht finden können. Rein theoretisch könnte er diese natürlich bei seinem Auszug mitgenommen haben. Warum hätte er dazu auch meine Erlaubnis einholen sollen? Zugriff auf diese Unterlagen und Daten hatte ich, wie Ihnen schon mehrfach mitgeteilt wurde, ja zu keinem Zeitpunkt.
Ich gehe davon aus, dass ich meinen Mitwirkungspflichten hiermit in vollem mir möglichen Umfang nachgekommen bin.
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Re: Vermutung einer BG

#37

Beitrag von Tester »

Wahnsinn, ein Haus für 276 € warm (!) cool! Hat das Haus nur 20 qm!? :-)
Koelsch hat geschrieben: Di 27. Jun 2017, 08:22 Nein, die VE wurde nie zugegeben. Ich warte noch auf konkrete Daten oder Kopien der Bescheide
Ich bezog mich auf die Aussage:
Koelsch hat geschrieben: So 25. Jun 2017, 21:41 http://i65.tinypic.com/o57ztt.jpg
Dort schreibt JC "sie haben im Fragebogen angegeben, dass .... gemeinsam einkaufen, gemeinsam kochen ...."

Ebenso scheint es unstrittig, dass ein gemeinsames Kind existiert und dieses von beiden gemeinsam versorgt wurde (den die Leistungsempfängerin hat ja nicht gesagt "ne hier wohnt keiner" sondern die Auskunft gegenüber dem JC war ja "wir haben nur eine WG, haben aber zusammen ein Kind und gehen auch zusammen einkaufen und kochen ab und an zusammen").
Und unter diesem Sachverhalt hat das JC nunmal leider Recht mit seinen Ausführungen.
Fachliche Hinweise zu §7 SGB II
Es müssen eine (!) der genannten Bedingungen erfüllt sein. Das ist daher durch die Angabe "wir leben in einer WG und haben ein Kind zusammen" bereits erfüllt.

Einfacher wäre es gewesen, zu sagen "keiner hier", da
- Für das Vorliegen des Vermutenstatbestandes trägt der Leistungsträger
die Beweislast. -
Aber wäre es so schlimm, wenn der Kindsvater seine Einkünfte offen legt? Verdient er so viel, dass dann seine Familie ohne Leistungen nach dem SGB II auskommen würde?
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Günter
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Re: Vermutung einer BG

#38

Beitrag von Günter »

Der Vater steht nicht im Leistungsbezug, eine BG oder Einstandsgemeinschaft wird bestritten, welche rechtlichen Gründe sollten ihn also zwingen dem JC Daten preis zu geben.

Würdest du jemanden deine Einkommensverhältnisse offenlegen?
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marsupilami
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Re: Vermutung einer BG

#39

Beitrag von marsupilami »

Koelsch hat geschrieben: Di 27. Jun 2017, 09:21 Kurzer Antwortentwurf auf den tollen Brief:
Ihr Schreiben habe ich mit einem gewissen Unverständnis zur Kenntnis genommen:
  1. Auch in anderen mir bekannten Wohngemeinschaften ist es nicht unüblich, dass ab und an einmal ein Schlafzimmer gemeinsam genutzt wird. Was sich hinter der Schlafzimmertür dann abspielt, geht niemanden, selbst ein JobCenter nichts an
  2. Bitte verraten Sie mir doch, wo der Kindsvater die von Ihnen angeforderten Nachweise über sein Einkommen und sein Vermögen versteckt hat. Trotz intensiver Suche habe ich diese Unterlagen hier in der Wohnung nicht finden können. Rein theoretisch könnte er diese natürlich bei seinem Auszug mitgenommen haben. Warum hätte er dazu auch meine Erlaubnis einholen sollen? Zugriff auf diese Unterlagen und Daten hatte ich, wie Ihnen schon mehrfach mitgeteilt wurde, ja zu keinem Zeitpunkt.
Ich gehe davon aus, dass ich meinen Mitwirkungspflichten hiermit in vollem mir möglichen Umfang nachgekommen bin.
Nein!
Der Punkt 1 stellt zu sehr auf "Schlafzimmer" ab und genau da wird das JC rein- und sich daran festbeissen.
Insbesondere bei der Antwort.
Wenn das vor Gericht geht, wird JC auch dort vorrangig auf "Schlafzimmer" rumreiten und all den anderen "Hinweistatsachen".

Das muss anders.
Ich neige dazu, Günter's Fassung aus #29 zu verwenden incl der von mir vorgeschlagenen "Verbesserung" aus #30
Und sonst nix!

Jaaaa, ich weiß: das, was die da schließen und behaupten, .....
Aber das ist meiner Auffassung nach unwichtig, denn ohne die Unterlagen kommen die eh nicht weiter und die sind nicht zugänglich.
Weder gesetzlich noch real.
Punkt.

Ich kann mich mit der Variante aus dem Antwortentwurf anfreunden, denn er sagt in polemischer, satirischer Formulierung nix anderes als Günter's Vorschlag.


Wenn unbedingt auf Schlafzimmer, Mahlzeiten, Einkauf, .... geantwortet werden soll, dann nur generell.
Keine EInzelheiten bzw. einzelne Lebensbereich herauspicken.

Meiner Meinung nach diesen verschwurbelten Begriff "Hinweistatsachen" zerpflücken.
Hinweise sind eben keine Tatsachen, das ist Treppenhaus-Getratsche - juristischer Begriff dafür: Hören-Sagen
Tatsachen sind eindeutig, gerichtsfest belegbar.

Es ist - meiner Meinung nach - nicht möglich, durch die Zusammenschreibung zweier konträrer Begriffe gerichtsfeste Fakten zu schaffen.
Das ist Rechtsbeugung.
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Re: Vermutung einer BG

#40

Beitrag von Tester »

Günter hat geschrieben: Di 27. Jun 2017, 09:55 Der Vater steht nicht im Leistungsbezug, eine BG oder Einstandsgemeinschaft wird bestritten, welche rechtlichen Gründe sollten ihn also zwingen dem JC Daten preis zu geben.
Es wird wohl bestritten das eine Einstandsgemeinschaft vorliegt, jedoch haben sie die "Beweise" dafür selbst geliefert, siehe mein Posting. Nochmals: beide haben gesagt "leben in einer WG MIT unserem Kind zusammen". Klappe zu, Affe tot. Hätten sie das nicht ausgeplaudert .....
Es ist m.M. ein verlorener Kampf ....
Aber ruhig den Widerspruch raushauen und zur Not klagen. Wenn jetzt eh der Kindsvater dort nicht mehr wohnt ist das doch egal (für die Zukunft). Vielleicht lenkt das JC auch so ein, weils nur um ein paar Monate geht.
Günter hat geschrieben: Di 27. Jun 2017, 09:55 Würdest du jemanden deine Einkommensverhältnisse offenlegen?
Ganz ehrlich: wäre ich der Kindsvater und würde mit meiner Kindsmutter zusammenleben würde ich
a) bei genug Einkommen die Verantwortung für beide übernehmen
b) zu geringem Einkommen aufstockende Leistungen beantragen

Ein Wohnmodell, wo ich tatsächlich von der Kindsmutter beziehungstechnisch getrennt wäre und trotzdem zusammen wohne, wäre für mich unvorstellbar ("hey lieber Ex, kannst du mal für ne Weile auf unser Kind aufpassen, ich will mal schnell mit meinem neuen Freund im Nebenzimmer eine Runde kuscheln")!
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Re: Vermutung einer BG

#41

Beitrag von Günter »

Man könnte noch drunter schreiben;

Die angedrohte Leistungseinstellung ist schon deshalb rechtswidrig, weil sie ohne jegliche Schwierigkeiten in der Lage sind, die neue Adresse beim Einwohnermeldeamt abzufragen und die geforderten Unterlagen beim ehemaligen Mitbewohner anzufordern.
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Re: Vermutung einer BG

#42

Beitrag von Koelsch »

OK, nehme ich Günter's Variante aus #29/30

Meine "böse" Befürchtung: JC will da einstellen, will das die Sache vor's SG geht per eA, denn dann haben die Forderungen nach Einkommensnachweis vom Kindsvater ein anderes Gewicht.
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Re: Vermutung einer BG

#43

Beitrag von marsupilami »

Dann häng' Günter's Satz aus #41 dran.
Dann müssen sie - JC - erklären, warum sie das nicht getan haben.
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Re: Vermutung einer BG

#44

Beitrag von Günter »

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Re: Vermutung einer BG

#45

Beitrag von marsupilami »

1.3. geht doch auch.
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Re: Vermutung einer BG

#46

Beitrag von Günter »

Sorry, meinte ich ja, anderthalb Augen beim Fußball und ein halbes auf dem Tablet. :verlegen:
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Re: Vermutung einer BG

#47

Beitrag von Koelsch »

Nee, nee, der Absatz 3 ist schon genial. :bravo: :bravo:

JC tut ja so, als wäre "da was nicht gemeldet, vielleicht sogar verschwiegen worden". Das aber ist evtl. "ordnungswidrig" und desderhalb darf sowohl Kindsvater als auch Kindsmutter die Klappe halten.
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Re: Vermutung einer BG

#48

Beitrag von Koelsch »

Zu früh gefreut - Partner in einer VE gelten nicht als "nahestehende Personen" - sagt zumindest
Franz-Josef Sauer, in Klose, SGB I, § 65 SGB I Rz. . 21, Stand: 01.06.2016

.......Ein Mitwirkungsverweigerungsrecht besteht nicht, wenn der Partner in eheähnlicher Gemeinschaft durch die geforderten Angaben der Gefahr ausgesetzt wird, strafrechtlich oder wegen einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Dasselbe gilt für nicht eingetragene Lebenspartnerschaften. Die Mitwirkung geht insoweit einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vor.
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Re: Vermutung einer BG

#49

Beitrag von Koelsch »

Gerade bekommen - bereits im ersten Bescheid überhaupt (1. HJ 2009) war der Kindsvater aufgeführt, schön mit Name, Geburtsdatum etc. etc.

Wird also im Zweifel schwer für JC zu sagen - wir haben ja von nix gewusst. Leider findet die Mutter die alten Anträge nicht, vermutlich nie eine Kopie gemacht. Daher weiß ich nicht, wie der Kindsvater in die BG "eingeführt" wurde.
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Re: Vermutung einer BG

#50

Beitrag von marsupilami »

Hör ma'!
Das is 10 Jahre her!
So alte Akten ham die doch nich mehr!
Und wenn, dann müssten sie doch in den Keller.

Der aber ist voller Spinnen!
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