Berechnungsfrage

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
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Koelsch
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Berechnungsfrage

#1

Beitrag von Koelsch »

Seit dem gestrigen Stammtisch bin ich etwas verwirrt. Ich bin zwar sicher, dass ich richtig rechne (und unser Rechner auch), trotzdem bin ich verwirrt, weil ich einfach nicht glauben will, dass JC tatsächlich so gerechnet hat.

Fall ist sehr vereinfacht dargestellt, da toben noch ein paar Kinder mit rum, die hab ich einfach raus gelassen und die Miete ist natürlich auch "krumm".

Sie - Alter 59, Er Alter 67
Warmmiete sei 400
Altersrente er = 800

Ich rechne - und unser Rechner auch:

€ 368 für Sie
€ 368 für ihn
€ 400 Miete
€ 770 Rente (€ 30 Vers. Pauschale berücksichtigt)
€ 366 ALG II Anspruch


JC rechnet
€ 368 für Sie
€ 200 Miete anteilig
€ 568 ALG II Anspruch

solche einen Schwachsinn hab ich vom JC noch nier auf Papier gesehen, deshalb bin ich verwirrt. :1:
OK - ich hab abgeraten, Widerspruch einzulegen, bin ja verwirrt :zwinker:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Berechnungsfrage

#2

Beitrag von marsupilami »

Vielleicht nicht BG sondern nur WG?
Nur müsste sie ja dann den vollen Satz bekommen.
Stimmt also auch nicht.

Was droht, wenn das JC doch was merkt und Geld zurückfordert?
Und wie können sich aus der Schusslinie nehmen?
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Berechnungsfrage

#3

Beitrag von Koelsch »

Es droht Aufrechnung, mehr kann da nicht passieren, also 10% vom Regelsatz/Monat
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Berechnungsfrage

#4

Beitrag von Olivia »

Könnte auch ein Rückforderungsbescheid für die Zahlung in einer Summe ergehen, zahlbar innerhalb 14 Tagen, ansonsten werde der Vorgang ans Regionalinkasso abgegeben?
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marsupilami
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Re: Berechnungsfrage

#5

Beitrag von marsupilami »

Selbst wenn; auch ein JC-Inkasso kann einem nackten Mann, einer nackten Frau nicht in die Tasche greifen.
Also wird das auf eine Ratenzahlung hinauslaufen, die sich an die entsprechenden Regelungen zu halten hat.
Signatur?
Muss das sein?
quinky
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Re: Berechnungsfrage

#6

Beitrag von quinky »

WENN das über einen längeren Zeitraum läuft, könnte sogar ein Bußgeld herauskommen, sofern man das nicht meldet.
Nach dem Motto: "Sie hätten wissen müssen, das das falsch ist und haben somit sich unberechtigt Vorteile verschafft. Das die Rückzahlung auf jeden Fall erfolgen muß, ist davon unabhängig.

Gruß
Ernie
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Günter
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Re: Berechnungsfrage

#7

Beitrag von Günter »

Und warum meinst du sollte der Bürger die Gesetze besser kennen, als diejenigen, die sie täglich zig mal anwenden?

Als Bürger habe ich das Recht, mich auf die Entscheidung von Behörden zu verlassen.


Als Forist weiß ich, da arbeiten reihenweise Naturblonde,
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Berechnungsfrage

#8

Beitrag von marsupilami »

Was heißt in dem Falle: "längerer Zeitraum"?
Denn beim nächsten WBA müsste das JC doch eigentlich neu prüfen, berechnen, ... - dann sollte das doch auffallen.

Oder von Anfang an falsch geprüft, gerechnet, ... auf 1 Jahr bewilligt.
Der Durchschnitts-LB kukkt doch i.d.R. nur auf 2 Dinge:
bewilligt: ja
Höhe: passt ungefähr

Dann verschwindet der Bescheid - wenn's gut läuft - im Aktenordner ansonsten in der Ablage "P".
Das Bewilligungsjahr bzw. der Bewilligungszeitraum geht zur Neige, man stellt WBA bzw. wird gar vom JC aufgefordert, einen zu stellen.
Man füllt WBA aus, keine Änderungen.

JC prüft - sollte prüfen.
... und bewilligt in gleicher Höhe.

Was passiert beim LB?
Siehe oben.

In dem von Koelsch genannten Bescheid müssen die im JC doch gewußt haben, dass das eine BG mit mehr als 1 Person ist, denn sonst hätten die nicht auf diesen Regelsatz und die halbe Miete erkannt.
Warum die jetzt das EK des Rentners nicht als Leistungsmindernd angerechnet haben - wie soll ich als Durchschnitts-LB ohne juristische oder wenigstens Verwaltungs-Ausbildung erkennen oder gar aus dem Gesetzeswerk herausfiltern, warum das so ist oder auch nur Zweifel anmelden!

Selbst wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei ist und aufgeführt wird, aufgrund welcher §§ diese/r SB so und nicht anders entschieden hat, wie soll ich als Laie diese aufgeführten §§ "interpretieren"? Und gar mit den gewährten Leistungen in Einklang bringen?
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Koelsch
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Re: Berechnungsfrage

#9

Beitrag von Koelsch »

Klar, das kommt als erstes, aber dagegen wendet man dann eben die Aufrechnung an
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Olivia
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Re: Berechnungsfrage

#10

Beitrag von Olivia »

Geht die Aufrechnung auch bei Schonvermögen oder nur bei Mittellosigkeit?
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Koelsch
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Re: Berechnungsfrage

#11

Beitrag von Koelsch »

Aufrechnung geht nur bei ALG II/GruSi Bezug
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tigerlaw
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Re: Berechnungsfrage

#12

Beitrag von tigerlaw »

Ich denke, Alarm kann heruntergefahren werden: Wenn JC einen solchen Fehler macht, behält es den Schaden (für die Vergangenheit) auf sich; nur in Zukunft wird natürlich nur noch zutreeffend (niedriger) gezajlt!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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