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Berechnungsfrage

Verfasst: Mi 8. Nov 2017, 21:43
von Koelsch
Seit dem gestrigen Stammtisch bin ich etwas verwirrt. Ich bin zwar sicher, dass ich richtig rechne (und unser Rechner auch), trotzdem bin ich verwirrt, weil ich einfach nicht glauben will, dass JC tatsächlich so gerechnet hat.

Fall ist sehr vereinfacht dargestellt, da toben noch ein paar Kinder mit rum, die hab ich einfach raus gelassen und die Miete ist natürlich auch "krumm".

Sie - Alter 59, Er Alter 67
Warmmiete sei 400
Altersrente er = 800

Ich rechne - und unser Rechner auch:

€ 368 für Sie
€ 368 für ihn
€ 400 Miete
€ 770 Rente (€ 30 Vers. Pauschale berücksichtigt)
€ 366 ALG II Anspruch


JC rechnet
€ 368 für Sie
€ 200 Miete anteilig
€ 568 ALG II Anspruch

solche einen Schwachsinn hab ich vom JC noch nier auf Papier gesehen, deshalb bin ich verwirrt. :1:
OK - ich hab abgeraten, Widerspruch einzulegen, bin ja verwirrt :zwinker:

Re: Berechnungsfrage

Verfasst: Do 9. Nov 2017, 07:43
von marsupilami
Vielleicht nicht BG sondern nur WG?
Nur müsste sie ja dann den vollen Satz bekommen.
Stimmt also auch nicht.

Was droht, wenn das JC doch was merkt und Geld zurückfordert?
Und wie können sich aus der Schusslinie nehmen?

Re: Berechnungsfrage

Verfasst: Do 9. Nov 2017, 08:01
von Koelsch
Es droht Aufrechnung, mehr kann da nicht passieren, also 10% vom Regelsatz/Monat

Re: Berechnungsfrage

Verfasst: Do 9. Nov 2017, 08:42
von Olivia
Könnte auch ein Rückforderungsbescheid für die Zahlung in einer Summe ergehen, zahlbar innerhalb 14 Tagen, ansonsten werde der Vorgang ans Regionalinkasso abgegeben?

Re: Berechnungsfrage

Verfasst: Do 9. Nov 2017, 09:00
von marsupilami
Selbst wenn; auch ein JC-Inkasso kann einem nackten Mann, einer nackten Frau nicht in die Tasche greifen.
Also wird das auf eine Ratenzahlung hinauslaufen, die sich an die entsprechenden Regelungen zu halten hat.

Re: Berechnungsfrage

Verfasst: Do 9. Nov 2017, 09:07
von quinky
WENN das über einen längeren Zeitraum läuft, könnte sogar ein Bußgeld herauskommen, sofern man das nicht meldet.
Nach dem Motto: "Sie hätten wissen müssen, das das falsch ist und haben somit sich unberechtigt Vorteile verschafft. Das die Rückzahlung auf jeden Fall erfolgen muß, ist davon unabhängig.

Gruß
Ernie

Re: Berechnungsfrage

Verfasst: Do 9. Nov 2017, 09:18
von Günter
Und warum meinst du sollte der Bürger die Gesetze besser kennen, als diejenigen, die sie täglich zig mal anwenden?

Als Bürger habe ich das Recht, mich auf die Entscheidung von Behörden zu verlassen.


Als Forist weiß ich, da arbeiten reihenweise Naturblonde,

Re: Berechnungsfrage

Verfasst: Do 9. Nov 2017, 09:27
von marsupilami
Was heißt in dem Falle: "längerer Zeitraum"?
Denn beim nächsten WBA müsste das JC doch eigentlich neu prüfen, berechnen, ... - dann sollte das doch auffallen.

Oder von Anfang an falsch geprüft, gerechnet, ... auf 1 Jahr bewilligt.
Der Durchschnitts-LB kukkt doch i.d.R. nur auf 2 Dinge:
bewilligt: ja
Höhe: passt ungefähr

Dann verschwindet der Bescheid - wenn's gut läuft - im Aktenordner ansonsten in der Ablage "P".
Das Bewilligungsjahr bzw. der Bewilligungszeitraum geht zur Neige, man stellt WBA bzw. wird gar vom JC aufgefordert, einen zu stellen.
Man füllt WBA aus, keine Änderungen.

JC prüft - sollte prüfen.
... und bewilligt in gleicher Höhe.

Was passiert beim LB?
Siehe oben.

In dem von Koelsch genannten Bescheid müssen die im JC doch gewußt haben, dass das eine BG mit mehr als 1 Person ist, denn sonst hätten die nicht auf diesen Regelsatz und die halbe Miete erkannt.
Warum die jetzt das EK des Rentners nicht als Leistungsmindernd angerechnet haben - wie soll ich als Durchschnitts-LB ohne juristische oder wenigstens Verwaltungs-Ausbildung erkennen oder gar aus dem Gesetzeswerk herausfiltern, warum das so ist oder auch nur Zweifel anmelden!

Selbst wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei ist und aufgeführt wird, aufgrund welcher §§ diese/r SB so und nicht anders entschieden hat, wie soll ich als Laie diese aufgeführten §§ "interpretieren"? Und gar mit den gewährten Leistungen in Einklang bringen?

Re: Berechnungsfrage

Verfasst: Do 9. Nov 2017, 09:30
von Koelsch
Klar, das kommt als erstes, aber dagegen wendet man dann eben die Aufrechnung an

Re: Berechnungsfrage

Verfasst: Do 9. Nov 2017, 11:13
von Olivia
Geht die Aufrechnung auch bei Schonvermögen oder nur bei Mittellosigkeit?

Re: Berechnungsfrage

Verfasst: Do 9. Nov 2017, 12:09
von Koelsch
Aufrechnung geht nur bei ALG II/GruSi Bezug

Re: Berechnungsfrage

Verfasst: Do 9. Nov 2017, 19:05
von tigerlaw
Ich denke, Alarm kann heruntergefahren werden: Wenn JC einen solchen Fehler macht, behält es den Schaden (für die Vergangenheit) auf sich; nur in Zukunft wird natürlich nur noch zutreeffend (niedriger) gezajlt!