Vermögensumwandlung Sparvertrag Kind

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shimmy ya
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Vermögensumwandlung Sparvertrag Kind

#1

Beitrag von shimmy ya »

Hallo,
meine Tochter hat einen Sparvertrag, der über dem Schonvermögen liegt. Sie erhält daher seit über einem Jahr keine Leistungen.
Morgen werden wir den Sparvertrag auflösen, damit meine Tochter Leistungen erhält.
Was kommt nun auf uns zu?
Nach meinem Wissen hat meine Tochter ein Schonvermögen von 3100€ plus 750€ für Anschaffungen - also 3850€.
Was passiert mit dem überschüssigen Vermögen?
Muss meine Tochter den Verbleib des Geldes aus dem Sparvertrag rechtfertigen?

Danke für eure Antworten.
Olivia
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Re: Vermögensumwandlung Sparvertrag Kind

#2

Beitrag von Olivia »

Von dem übersteigenden Betrag können z.B. Einrichtungsgegenstände, ein energiesparender Kühlschrank, eine neue Küchenzeile, Schulmaterial oder neuer Bodenbelag gekauft werden. Im Prinzip reicht es, wenn das Geld ausgegeben ist und eine Erklärung abgegeben wird, dass das Schonvermögen nun das maximal zulässige beträgt. Leichter wird es, wenn man dennoch Nachweise für den Verbleib des Geldes hat. Das Jobcenter wird bestimmt nachfragen und sich auf einen Zuruf, dass das Geld nun alle ist, nicht ohne weiteres einlassen. Es gibt jedenfalls keine Verpflichtung, von dem Sparvermögen zu leben, d.h. den Betrag zu "verfressen".

Sinnvoll ist, die Aktion bis Ende Februar durchzuziehen und noch im Februar einen Antrag auf Leistungsbewilligung für die Tochter zu stellen, da dann glaube ich die Antragstellung auf Anfang Februar zurückwirkt. D.h. die Tochter könnte dann noch Leistungen für Februar erhalten.

Die erlaubten 3.850 € würde ich auf dem Sparbuch drauf lassen. Man kann nie wissen, was mal kommt, und etwas zu haben ist sicher besser als vollkommen mittelos zu sein.
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Günter
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Re: Vermögensumwandlung Sparvertrag Kind

#3

Beitrag von Günter »

Morgen werden wir den Sparvertrag auflösen, damit meine Tochter Leistungen erhält.

Nicht so schnell bitte,

§31 SGB II
(2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen, wenn
1.
sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen,
Auch wenn deine Tochter U18 ist, kann es für dich Konsequenzen haben, wenn man dich irgendwann über deine Pflichten belehrt hat.

Außerdem ist auch Olis Rat mit Vorsicht zu behandeln, da kann dir marsu etwas zu sagen, er hatte geerbt und sollte dann Nachweise über den Geldverbrauch führen, hab jetzt aber keinen Bock den Thread zu suchen. Morgen mehr.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Vermögensumwandlung Sparvertrag Kind

#4

Beitrag von Olivia »

Ach du liebe Güte. Dann ziehe ich meinen Vorschlag zurück. Ich wusste nicht, dass der Staat darüber bestimmt, wie man sein Vermögen als Leistungsempfänger auszugeben hat (= Mitbestimmungsrecht des Staates über ein Kontoguthaben). Bisher dachte ich immer, man kann über eigenes Erspartes noch relativ frei verfügen.

:verlegen:
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Günter
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Re: Vermögensumwandlung Sparvertrag Kind

#5

Beitrag von Günter »

Klar kannste frei verfügen ..... wenn du reich bist.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
shimmy ya
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Re: Vermögensumwandlung Sparvertrag Kind

#6

Beitrag von shimmy ya »

Solange der Sparvertrag besteht, bekommt meine Tochter kein Geld. Wenn wir das Konto auflösen stehen wir im Verdacht eine Bedürftigkeit herbeigeführt zu haben?

Wie verhält es sich mit Geld, dass sich meine Tochter zum Lebensunterhalt/Unterkunft/Verpflegung leihen musste.
Kann sie das aus dem Sparvertrag zurückzahlen?
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Günter
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Re: Vermögensumwandlung Sparvertrag Kind

#7

Beitrag von Günter »

Heute nicht mehr.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
quinky
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Re: Vermögensumwandlung Sparvertrag Kind

#8

Beitrag von quinky »

Wie verhält es sich mit Geld, dass sich meine Tochter zum Lebensunterhalt/Unterkunft/Verpflegung leihen musste.
Kann sie das aus dem Sparvertrag zurückzahlen

JA, DENN wäre der Sparvertrag aufgelöst worden, hätte sie aus dem überschüssigen Vermögen ihren Lebensunterhalt bestritten. (Diese Beleihungen müssen allerdings bewiesen werden)

2.) Was ist mit dem Kindergeld?
Wurde das auf die Eltern angerechnet oder wurde es komplett nicht angerechnet?
Rechtlich darf es NICHT angerechnet werden, da es für den Lebensunterhalt der Tochter ZWONGEND benötigt wurde.
Kindergeld darf nur bei überschüssigem Einkommen, NICHT aber bei überschüssigem Vermögen angerechnet werden.

Gruß
Ernie

P.S. Günter:
Das verhält sich genauso wie bei einem Autokauf auf Kredit.
Auto kostet 10.000€ Vermögensfreibetrag ist überschritten, ist jedoch KOMPLETT auf Kredit gekauft worden (Fahrzeugbrief bei der Bank). Das Jobcenter kann den Verkauf des Autos nicht verlangen, da es kein Vermögen bildet/bilden kann da kein Eigentum vorhanden
Olivia
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Re: Vermögensumwandlung Sparvertrag Kind

#9

Beitrag von Olivia »

Es geht aber nicht um geliehenes Geld. Es geht um die Auszahlung aus einem Sparvertrag. Diese Auszahlung würde dann aber die Hilfebedürftigkeit herbeiführen.
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Koelsch
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Re: Vermögensumwandlung Sparvertrag Kind

#10

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Vermögensumwandlung Sparvertrag Kind

#11

Beitrag von marsupilami »

Günter hat geschrieben: Mo 19. Feb 2018, 21:58
Morgen werden wir den Sparvertrag auflösen, damit meine Tochter Leistungen erhält.

Nicht so schnell bitte,

§31 SGB II
(2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen, wenn
1.
sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen,
Auch wenn deine Tochter U18 ist, kann es für dich Konsequenzen haben, wenn man dich irgendwann über deine Pflichten belehrt hat.

Außerdem ist auch Olis Rat mit Vorsicht zu behandeln, da kann dir marsu etwas zu sagen, er hatte geerbt und sollte dann Nachweise über den Geldverbrauch führen, hab jetzt aber keinen Bock den Thread zu suchen. Morgen mehr.
Das hat der Anwalt abgebogen, weil die vom JC den entsprechenden Bescheid so vage formuliert hatten, dass da alles über den Bestimmtheits-§ abgewimmelt werden konnte.
Danach haben sie sich nicht wieder gemeldet.

Grundsätzlich stehen sich da aber 2 Urteile gegenüber.
Das eine, wo ein Erbe selbiges mit Wein, Weib und Gesang relativ schnell auf die Höhe eines Schonvermögens zusammengeschmolzen hat und JC ihm vorsätzliche Schmälerung vorgeworfen hat. SG sagte aber, dass er außerhalb des Leistungsbezuges Geld ausgeben kann wie er lustig ist.

Und dann das andere, wo sich eine Apothekerin im Prinzip das gleiche geleistet hat, dann aber Grusi beantragt hat.
Auch der wurde vorgeworfen, sie habe nicht sparsam genug gelebt, sie hätte wissen können, dass sie in die Bedürftigkeit rasselt.
Ihr wurde tatsächlich vom Gericht Grusi verweigert.
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Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Vermögensumwandlung Sparvertrag Kind

#12

Beitrag von Koelsch »

Also nix Genaues weiß man nich. Daher normal, aber nicht "kümmerlich" leben, und dann dürften die Chancen recht gut sein, dass auch ein "vorzeitiger" Verbrauch keine Probleme größerer Art bringt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Vermögensumwandlung Sparvertrag Kind

#13

Beitrag von Olivia »

Günter hat geschrieben: Mo 19. Feb 2018, 21:58
(2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen, wenn
1.
sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen,
Also wenn das Geld in der Absicht ausgegeben wird, davon sinnvolle Gegenstände zu kaufen oder eine Renovierung durchzuführen, dann ist doch nicht das Ziel, die Hilfebedürftigkeit herbeizuführen. Andererseits wird das JC bestimmt behaupten, dass man die Gegenstände nur gekauft hat, damit ALG II fällig wird. Das dreht sich irgendwie im Kreis. Andererseits kann doch nicht gefordert werden, dass man auf ewig keine Ausgaben mehr aus den Ersparnissen tätigt, so dass das Schonvermögen überschritten bleibt.
Zuletzt geändert von Olivia am Di 20. Feb 2018, 09:01, insgesamt 1-mal geändert.
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marsupilami
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Re: Vermögensumwandlung Sparvertrag Kind

#14

Beitrag von marsupilami »

Daher wichtig: bei "größeren" Anschaffungen Belege aufbewahren.
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Olivia
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Re: Vermögensumwandlung Sparvertrag Kind

#15

Beitrag von Olivia »

:jojo:
quinky
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Re: Vermögensumwandlung Sparvertrag Kind

#16

Beitrag von quinky »

Kleine Berechnung:

Tochter hat 192€ Kindergeld als Einkommen, jeden Monat fehlt Regelsatz plus Mietanteil minus Kindergeld. Um diesen Betrag wurde monatlich ihr überschüssiges Vermögen abgeschmolzen (auch wenn der Sparvertrag nicht aufgelöst wurde und Zinsfreie Kredite von Verwandten in Anspruch genommen wurden), d.h.
327€ Regelsatz plus 150€ Mietanteil (jetzt mal als Beispiel geschätzt) minus Kindergeld 192€ = 285€ x 12 = 3.420€
Um diesen Betrag ist jetzt zum heutigen Zeitpunkt das überschüssige Vermögen SEIT ERSTANTRAGSSTELLUNG automatisch MINDESTENS gesunken. Sie musste sogar NICHT nach HartzIV-Bedingungen leben, sondern durfte durchaus ein normales Leben führen (HartzIV ist ein Vegitierminimum).
WENN also jetzt überschüssiges Vermögen Stand Erstantragsstellung minus den 12 Monaten Lebenshaltungskosten ein Ergebnis unterhalb des Schonvermögens ergibt, steht ihr sofort HartzIV zu.
Begründung:
Der Sparvertrag ergab einen Zinsgewinn (egal welche Größenordnung), Die Kredite waren zinslos.
Das Jobcenter hat KEIN Recht, die Tochter durch Forderungen zu schädigen, WENN eine andere Möglichkeit (kostenloser Privatkredit) besteht.

Gruß
Ernie
shimmy ya
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Re: Vermögensumwandlung Sparvertrag Kind

#17

Beitrag von shimmy ya »

Guten Morgen,

so, der Sparvertrag ist nicht aufgelöst. Habe den Termin auf Anfang März verschoben.

Es geht um einen Überschuss von etwas über 2K.

Hätte meine Tochter, die ja nicht im Leistungsbezug ist, das JC über die Kredite informieren müssen?

Den Privatkredit möchte sie jetzt aus dem aufzulösenden Sparvertrag zahlen. Geht das?

Darf sich eine Jugendliche Geld zum Lebensunterhalt/Wohnen leihen, wenn das JC keine Leistungen wegen Überschussvermögens zahlt?
Olivia
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Re: Vermögensumwandlung Sparvertrag Kind

#18

Beitrag von Olivia »

shimmy ya hat geschrieben: Di 20. Feb 2018, 11:26Hätte meine Tochter, die ja nicht im Leistungsbezug ist, das JC über die Kredite informieren müssen?
Die Aufnahme von Privatdarlehen unterliegt keiner Meldepflicht. Der Zufluss von Geld aus einen Darlehen ist auch kein Einkommen.
Den Privatkredit möchte sie jetzt aus dem aufzulösenden Sparvertrag zahlen. Geht das?
Grundsätzlich ja. Der Privatkreditvertrag muss dabei strengen Anforderungen gerecht werden. So muss die Rückzahlungsverpflichtung genau geregelt sein mit Datum, Raten und endgültigem Zahlbetrag. Die Rückzahlung muss dem Jobcenter belegt werden, z.B. durch Quittungen oder Kontoauszüge.
Darf sich eine Jugendliche Geld zum Lebensunterhalt/Wohnen leihen, wenn das JC keine Leistungen wegen Überschussvermögens zahlt?
Warum nicht? Von irgendwas muss der Lebensunterhalt ja bestritten werden. Wenn der Sparvertrag erst aufgelöst werden muss, liegt ein Überbrückungsdarlehen doch eigentlich ziemlich nahe.
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