Erstattung verhindern, ehem. BG Mitglied einnahmen?

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
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georg2016
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Erstattung verhindern, ehem. BG Mitglied einnahmen?

#1

Beitrag von georg2016 »

Hallo,

ich versuche derzeit bei folgendem Problem mit Rat und Tat zu helfen,

Die Situation:

Ein BG Mitglied Ehemann von Frau X (Nennen wir ihn Herr Y) ist als BG Vertreter aus der Bedarfsgemeinschaft ausgestiegen und die Beziehung zu Frau X beendet (noch nicht geschieden). (Frau X ist nun Vertreter der BG)

Frau X (und noch ein anderes mitglied der BG Kind von Frau X) bekommt nun nach einiger Zeit, eine Anhörung wegen einer Überzahlung, die sich im letzten Jahr aus Einnahmen von Herrn X ergeben hat.

Wie dort die Finanziellen Beziehungen sind oder waren weiss ich nicht, fest steht dass weder Frau X noch das Kind Einkommen erzieht haben und von dem Geld im Endeffekt sowieso nicht viel hatten, daher erscheint die Rückzahlung auch im moment als ungerecht.

Die Frage ist ob man Tipps zur Stellungnahme geben kann? Gibt es Tipps / Tricks die das ganze evtl milder für die restlichen BG Mitglieder ablaufen lassen können oder muss man in den sauren Apfel beissen und eine Aufrechnung in Kauf nehmen da so Rechtlich alles Wasserdicht ist? Kann es mir schon denken, da in einer BG bekanntlich der eine für den anderen einstehen soll, vielleicht gibts aber kniffe die ich gerade übersehe, man sollte eben nichts unversucht lassen.
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Günter
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Re: Erstattung verhindern, ehem. BG Mitglied einnahmen?

#2

Beitrag von Günter »

Wurde die Trennung dem JC gemeldet?

Wenn nicht, dann sofort die Scheidung einreichen und im Scheidungsantrag das einjährige Trennungsjahr als bereits vollzogen angeben.

Den Antrag auf Scheidung dem JC mitteilen. Wenn die behaupten das Trennungsjahr sei nicht relevant für die ALG II Leistung, dann mit Anzeige gegen den entsprechenden SB drohen. Denn der unterstellt ohne Beweise einen Prozessbetrug. Bei mir hat es gewirkt, die sind damals sofort eingeknickt.

Setzt natürlich auch Durchhaltevermögen und Dickschädeligkeit voraus.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Erstattung verhindern, ehem. BG Mitglied einnahmen?

#3

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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