BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
Grimm
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BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

#1

Beitrag von Grimm »

Guten Abend,

meine Situation ist für mich verwirrend, in Teilen finde ich Antworten in anderen Beiträgen, aber als Paket ist es schwer für mich zu entscheiden, was jetzt richtig ist und worauf ich achten muss.

Meine Tochter ist Teil meiner BG (H4) und wohnt mit meinen 2 anderen Kindern bei mir Alleinerzieher. Sie zieht jetzt nach dem Abi in eine andere Stadt (300km), um zu studieren.
Sie bekommt Bafög und soll eigentlich auch das Kindergeld erhalten, eigenes Einkommen ist darüber hinaus nicht in Sicht.
Nun versuche ich herauszubekommen, welche Folgen es hat, wenn sie hier mit Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz bei mir gemeldet ist, und was passiert mit meinem H4 und ihrem Bafög, wenn sie das Kindergeld direkt von der Familienkasse bekommt.
Was passiert mit dem Alleinerziehendenzuschuß (sind noch 2 Schulkinder in der BG), gilt der pro Kind oder insgesamt?
Was wird mir abgezogen, nicht mehr abgezogen (Kindergeld), und wird es dann ihr abgezogen?
Was melde ich wie dem Amt?

Das Wichtigste aber:
Reicht Zweitwohnsitz, dass ich nicht aus der 4Zi Whg muss (der WhgMarkt ist total tot hier, etwas vergleichbares find ich nie wieder), oder was wäre für meine Tochter finanziell besser, schlechter?
Wann und wie hätte sie eventuell Anrecht auf Wohngeld, gibt es die Möglichkeit von Umzugshilfe? (Nur ne Idee)

Kurz aber nicht kurz beantwortbar, nehme ich an, oder?
LG und Danke für Eure Hilfe im voraus.
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Koelsch
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Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: Bei uns im Forum. Erst mal nur kurz, morgen ggf. mehr

Wenn Kindergeld weitergeleitet wird an Tochter, dann wird es Dir nicht mehr angerechnet
Alleinerziehendezuschlag guck mal § 21 Abs. 3 SGB II das sollte klar sein

Bei den Unterkunftskosten kommt es auf die Bruttokaltmiete an, nicht auf die Quadratmeterzahl (ok, bei den Heizkosten spielen die u.U. eine Rolle)

Guck mal bei Harald Thomé https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/ ob Du da herausfinden kannst, ob Deine Wohnung auch für 3 Leute noch angemessen ist.

Die Klimmzüge Erst plus Zweitwohnsitz bringen meines Erachtens mehr Ärger als sonst was - schau mal hier https://www.steuererklaerung.de/ratgebe ... o-wie-viel
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Grimm
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Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

#3

Beitrag von Grimm »

Danke für die schnelle INfo!

In der Unistadt meiner Tochter gibt es zZt anscheinend keine Zweitwohnungsteuer.

BKM habe ich ohne meine Tochter ca 30€ und 4m² zuviel,
allerdings sind nur die Heizkosten, nicht WW abgezogen, ist WW teil der BKM?
LG
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Koelsch
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Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

#4

Beitrag von Koelsch »

Warmwasser hat mit Bruttokaltmiete nix zu tun, muss also raus und 4 m² sind lächerlich, die werden nicht stören.

Also lass mal ruhig eine Reaktion des JC auf Dich zukommen, das wird kein Drama. Bei der geringen Übersteigung wäre ein vom JC zu finanzierender Umzug unwirtschaftlich
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kleinchaos
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Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

#5

Beitrag von kleinchaos »

Bleibt die Tochter bei dir gemeldet, würde ich den Erstwohnsitz bei dir belassen.
Erstmal fliegt sie ja theoretisch aus der BG, weil Bafög. Aber bei Studierenden, die zu Hause wohnen, kann trotzdem mit ALG2 aufgestockt werden.
Die Frage ist nun, ob das JC ein Zuhausewohnen anerkennt, wenn der regelmäßige Aufenthalt am Studienort ist. Könnte schwierig werden.

Aber: auch wenn JC nicht aufstockt für den Studiosus, so hat er (als nichtleistungsberechtiger) einen Anteil an der Wohnung, abseits eurer BG. Tochter fliegt also aus der BG. Das heißt, dass du und die 3 Zwerge durchaus angemessen wohnen, Tochter müsste ihren Mietanteil zahlen. Aber, und da gab es ja erst vor kurzem ein Urteil, ihr 3 könnt bis zur Maximalgrenze Miete erhalten und die kleine Differenz zahlt Tochter selbst, sie ist ja schließlich kaum da und nutzt ihr Zimmer so intensiv nicht mehr.

Alleinerziehendenzuschlag bleibt davon komplett unberührt, der geht weiter wie bisher.

Bei 4m² "zuviel" würde ich mich nicht nass machen. Im schlimmsten Fall machst du wöchentliche Abfragen bei den Immobilienportalen nach angemessenen Wohnungen, bewirbst dich auch auf teurere, dokumentierst alles. Nach den den 6 Monaten wird das JC die Miete absenken wollen, und dann kommst du und sagst: Nö. ich hab mich bemüht, es ist mir nicht gelungen. Außerdem soll ein Umzug auch wirtschaftlich sein, das heißt die Umzugskosten (inkl Ummeldung, Postnachsendeauftrag, Telefonummeldung usw) sollen in max 2 Jahren eingespart sein durch die neue Miete. Allerdings gilt bei deinen beiden schulpflichtigen Kindern: ihr müsst nicht aus dem Kiez raus. Und das wird dann oft kaum möglich sein zu JC-Mietwünschen
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Günter
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Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

#6

Beitrag von Günter »

Was ist mit der guten alten Produkttheorie?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

#7

Beitrag von marsupilami »

@ kc: war wohl ein langer Tag für Dich.
Es sind insgesamt 3 Kinder!
Eines davon geht jetzt studieren, bleiben also nur noch 2 Zwerge plus Mutter in der - wie Thread-Ersteller*in bereits erkannt hat - um 4 m² zu großen Wohnung.

Ansonsten wg. Wohnung zu groß und Aufforderung zum Umzug durch das JC - da bin ich ganz bei Dir.

Ich würde wg. Lebensmittelpunkt - Erstwohnsitz - Zweitwohnsitz so argumentieren:
Der Entschluß, in 300 km Entfernung steht erst mal - aber vielleicht ändert sich die Ansicht der/des Studierenden in den ersten 2, 3 Semestern nochmal und es wird ein anderes Studium anderen Ortes in Angriff genommen oder gar ein völlig neuer Lebensplan aufgestellt.
Daher ist der Lebensmittelpunkt nach wie vor die Wohnung der Mutter.

Außerdem sind die 300 km keine Weltreise - d.h. - Achtung! :ironiea: Hotel Mamma ist in regelmäßig erreichbarer Nähe.
Selbst mit der Bahn! :unschuld:
Also erst mal am Studienort Zweitwohnsitz anmelden.
Denn wenn Erstwohnsitz angemeldet wird, müsste zwangsläufig auch Perso und RP geändert werden.
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Günter
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Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

#8

Beitrag von Günter »

Bei dir war die Nacht zu kurz, es scheint sich eher um Hotel Papa zu handeln
bei mir Alleinerzieher.
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kleinchaos
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Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

#9

Beitrag von kleinchaos »

Egal wie kurz oder lang die Nächte: ja, 2 Kinder verbleiben in der BG vom alleinerziehenden Papa. Daran beißt die Maus keinen Faden ab.

Wenn die Studiosa (ich hoffe, ich hab das richtig geschrieben) mit Hauptsitz im Hotel Papa bleibt wäre es durchaus möglich, dass sie zum Bafög ergänzende Leistungen nach dem SGB2 erhalten kann. Sie bekommt zwar den höheren Bafög-Satz bei auswärtiger Unterbringung zur Zahlung der Zimmermiete, kann aber trotzdem noch Geld vom JC beanspruchen. Inwieweit hier das Bafög-Amt eine Anmeldung als Haupt-oder Zweitwohnung beansprucht weis ich jedoch nicht, dürfte aber obsolet sein.

Das JC wird sich vermutlich weigern und wegen dem Zweitwohnsitz und der Dauer des regelmäßigen Aufenthaltes versuchen zu mauern. Ich denke mal, das müsste man dann einklagen.

Hm, ich guck grad in die Fachlichen Hinweise. Dort heißt es:
5.5.3 Leistungsberechtigung nach § 7 Absatz 6 SGB II
Der Leistungsausschluss nach § 7 Absatz 5 SGB II besteht stets bei
Studierenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen,
die nicht bei den Eltern wohnen. Dieser Personenkreis hat einen
Bedarf nach § 13 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz
2 Nummer 2 BAföG. Der Leistungsausschluss liegt unabhängig
davon vor, ob die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen nach
§§ 8 - 10 BAföG zu einer Förderung führen oder nicht.
Sieht schlecht aus. Ich denke mal, es wird hier ausschließlich darum gehen, ob die Studiosa zu Hause wohnt oder nicht. Wohnt sie nicht zu Hause, bekommt sie den Bafög-Höchstsatz wegen außerhäusiger Unterbringung. Wohnt sie zu Hause, muss sie zusehen wie sie das Zimmer am Studienort bezahlt. Oder ob es KdU-Bedarf ist?
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angel6364
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Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

#10

Beitrag von angel6364 »

Günter hat geschrieben: Di 4. Sep 2018, 08:49 Bei dir war die Nacht zu kurz, es scheint sich eher um Hotel Papa zu handeln
bei mir Alleinerzieher.
Das ist die weibliche Form in diesem Satzzusammenhang.
Männlich wäre "bei mir Alleinerziehendem".

Nachtrag: Ich wollts grad löschen, aber Du hattest schon geantwortet. Ich hab mich verlesen, und Du hast recht.
Zuletzt geändert von angel6364 am Di 4. Sep 2018, 10:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Günter
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Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

#11

Beitrag von Günter »

bin mir nicht so sicher.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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angel6364
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Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

#12

Beitrag von angel6364 »

Günter hat geschrieben: Di 4. Sep 2018, 10:12 bin mir nicht so sicher.
Hast recht, s.o.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

#13

Beitrag von Günter »

egal, auf alle Fälle die Studierende ganz aus der Wohnung, sonst Chaos mit dem Mietanteil.

Nochmal Produkttheorie

http://www.mth-partner.de/erbrecht-anwa ... -ii-bezug/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-b ... 19533.html
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marsupilami
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Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

#14

Beitrag von marsupilami »

Unabhängig von männlichem oder weiblicher Thread-Ersteller*in bleibt zu entscheiden:

Studiosus/Studiosa zieht ganz und mit Erstwohnsitz an den Studienort und Alleinerziehende*r hat den Spaß mit dem JC wg. zu großer Wohnung

oder:

Student*in behält den Hauptwohnsitz und beantragt zusätzlich KdU für die auswärtige Unterbringung und die BG hat den Spaß mit dem JC, weil die diese Kosten nicht tragen oder bezuschussen wollen.

Für Beschäftigung und Spaß ist also in jedem Falle gesorgt.
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kleinchaos
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Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

#15

Beitrag von kleinchaos »

Die Leidtragende ist die Studentin, die Familie sowieso. Warum? Weil Hartz4 nicht dazu da ist Intelligenz zu fördern, sondern der einzige Sinn in der Existenzsicherung und der Beseitigung der Bedürftigkeit in möglichst kurzer Zeit ist. Um jeden Preis.
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Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

#16

Beitrag von Grimm »

Danke für die Tipps!
Ich kau mich da erstmal durch.
Ja ich bin alleinerziehender Alleinerzieher! Denn mir Alleinerzieher wird das nicht abgenommen, aber so geht es allen Alleinerziehenden!
Gute Nacht vom Alleinerziehenden!
LG
;-)
P.S: was hätte Hagenbuch dazu gesagt? Manweißesnicht.
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Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

#17

Beitrag von Grimm »

SO, es bleiben einzwei Fragen,

wenn meine Tochter bei mir gemeldet bliebe, würde sie wegen des BafögBezugs aus der BG herausfallen, oder?
Das wurde oben beschrieben, ich kann aber nicht genau erschließen, in welchem Rahmen dann die Miete begrenzt oder eingeschränkt gezahlt würde und meine Tochter, also ich, "Restanteile" zu zahlen hätte. Das hätte ungeahnte technische, bürokratische Folgen...

Macht da die Entscheidung für Erst- oder Zweitwohnsitz einen Unterschied?

Gibt es für die Mietkaution Möglichkeiten der Übernahme?
Jobcenter? Studentenwerk?

Danke für Eure Hilfe.
LG
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Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

#18

Beitrag von Koelsch »

Wenn Tochter "offiziell" Mitbewohnerin, dann wird die Miete nach Kopfteilen aufgeteilt, Du bekämst also nur 50%

Beim BAföG könnte es dann theoretisch auch Probleme geben, denn "sie wohnt ja bei den Eltern".

Umzug, Kaution, ich befürchte, dafür gibt's dann nix vom JC (kein Anspruch weil BAföG) und vom BAföG_Amt natürlich auch nicht.
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Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

#19

Beitrag von Grimm »

Nachfrage: 50%?
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Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

#20

Beitrag von marsupilami »

50 % der KdU bzw. es wird nach Kopf-Anteilen ein Teil der KdU nicht bezahlt.

Da bin ich mir aber nicht sicher ob das tatsächlich 50 % sind.
Denn die gesamte Miete müsste eigentlich auf 4 Köpfe - 1 Alleinerziehender, 2 Zwerge, 1 Studi - aufgeteilt werden.
Dann bekommt Deine BG 3 Teile der Gesamt-Miete und den Rest müsste Studiosa beisteuern.

So seh' ich das.
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Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

#21

Beitrag von kleinchaos »

Nee, 33% KdU-Anteil fürs studierende Kind, eLB bleibt ja mit minderjährigem Schüler in der Wohnung
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Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

#22

Beitrag von tigerlaw »

Nein, 25 % Anteil, denn neben Studiosa gibt es noch zwei weitere Kinder, vgl. Eingangsposting!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

#23

Beitrag von Günter »

Welchen Vorteil sollte es denn haben, wenn Erst- oder Zweitwohnsitz beim Alleinherzieher?

Ich sehe nur Nachteile gegenüber der sauberen Lösung Studiosa wohnt weit weg, keine Probs mit JC, keine Probs mit Bafög usw. Jede andere Lösung kostet mehr oder weniger Geld und unnütz Nerven.

Welcher denkende Mensch rennt denn freiwillig ins offene Messer?
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Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

#24

Beitrag von Koelsch »

Das geht mir auch so, ich kann da keinerlei Vorteile erkennen, nur zusätzliche bürokratische Schwierigkeiten.
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Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

#25

Beitrag von Grimm »

Ihr meint ganz abmelden/ummelden? Macht auch Sinn,
über die Möglichkeit hab ich noch gar nicht nachgedacht..

Macht auch das Zurückkehren in eine eigene Whg einfacher denke ich. Das Studium wird evtl dann hier oder nah dran fortgesetzt, wenn der Studiengang hier nächstes Jahr NCfrei wird (Lehrermangel)...
Ahh.
Muss der Papa aber tief durchatmen und sein Töchterchen ziehen lassen ;-)
Zuletzt geändert von Grimm am Di 11. Sep 2018, 18:29, insgesamt 1-mal geändert.
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