Gründungszuschuss für Dummies
Verfasst: Di 16. Okt 2012, 21:05
Gründungszuschuss, sind das die 300,-€ die man extra zum Alg I bekommt? oder ist das der Gesammtbetrag?
In einer Info der Krankenversicherung heißt es: Der "steuerrechtliche Gewinn" ist die Grundlage für die Berechnung der "Beitragspflichtige Einnahmen".
He´? ... und weiter...
Überbrückungsgeld ist beitragspflichtig.
Der TK-Beitragsrechner fragt bei Existenzgründer, ob diese Gründugszuschuss erhalten. Und dann soll wohl als Einkommen die Summe von Gründungszuschuss und Betriebsgewinn eingegeben werden. Bei 750€ Betriebsgewinn plus 1468€ Gründungszuschuss komme ich dann auf ca. 379€ KV-Beiträge. Kein Pappenstiel - von den 300€-Zuschuss für die Sozialversicherungsbeiträge bleibt dann wohl nichts mehr übrig. Schade.
Vielleicht hilft mir mal jemand beim rechnen -- Ich glaube, ich steig da nicht ganz durch.
In einer Info der Krankenversicherung heißt es: Der "steuerrechtliche Gewinn" ist die Grundlage für die Berechnung der "Beitragspflichtige Einnahmen".
He´? ... und weiter...
Überbrückungsgeld ist beitragspflichtig.
Der TK-Beitragsrechner fragt bei Existenzgründer, ob diese Gründugszuschuss erhalten. Und dann soll wohl als Einkommen die Summe von Gründungszuschuss und Betriebsgewinn eingegeben werden. Bei 750€ Betriebsgewinn plus 1468€ Gründungszuschuss komme ich dann auf ca. 379€ KV-Beiträge. Kein Pappenstiel - von den 300€-Zuschuss für die Sozialversicherungsbeiträge bleibt dann wohl nichts mehr übrig. Schade.
Vielleicht hilft mir mal jemand beim rechnen -- Ich glaube, ich steig da nicht ganz durch.