ALG I überhaupt beantragen beim Start als freie Journalistin

Sich aus ALG 1 selbstständig machen.
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lespaul
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Registriert: Do 1. Nov 2012, 11:51

ALG I überhaupt beantragen beim Start als freie Journalistin

#1

Beitrag von lespaul »

Hallo zusammen,

ich habe schon vieles über das ALG I gehört und gelesen, möchte aber gern eine individuelle Einschätzung meines Falls. Deswegen kurz zu meiner Situation:

Mein Volontariat als Redakteurin geht Mitte Januar zuende und ich werde mich danach als Freie selbstständig machen. Nicht aus Not, sondern aus Überzeugung. Weil zu erwarten ist, dass es anfangs finanziell noch nicht optimal laufen wird, wurde mir empfohlen, mich arbeitssuchend zu melden, damit ich ab Mitte Januar ALG I beziehen kann. Da ich mich generell mit behördlichen Gängen etwas schwer tue, bin ich sehr unentschlossen - zumal ich ja eigentlich auch schon zu spät dran bin (Drei-Monats-Frist).

Wenn, dann würde ich dem Mitarbeiter sagen, dass ich mich selbstständig machen will. Allerdings habe ich mir sagen lassen, dass es wohl massiv vom Mitarbeiter abhängt, ob man mich dann von Jobangeboten verschont oder nicht. Ich habe nämlich keine Lust, meine Zeit mit sinnfreien Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen zu verschwenden, da ich wie gesagt bewusst als Freie arbeiten will. Ich will da auch nicht vor dem Mitarbeiter so tun, als stünde ich den Arbeitsmarkt auf jeden Fall zur Verfügung.

Dazu kommt noch, dass ich ja auf jeden Fall etwas verdienen werde. Laut Agentur für Arbeit darf man ja aber nicht mehr als 15 Std./Woche arbeiten, was ich auf jeden Fall aber tun werde und nicht mehr als 165 Euro/Monat verdienen, weil alles darüber hinaus ja vom Arbeitslosengeld abgezogen wird.

Ich frage mich nun ernsthaft, ob ich mir diesen Bürokratie-Ritt antun soll, wenn am Ende sowieso nicht viel dabei rumkommt (außer Stress und Nervkram). Ich bekäme ja höchstens 500 Euro (und das auch nur, wenn ich gar nichts verdiene, was wohl nicht der Fall sein wird). Andererseits habe ich eben doch Angst, dass ich es im Nachhinein vielleicht bereue, wenn ich nicht hingehe.

Hat jemand Erfahrung damit und kann mir einen Rat geben? Ich müsste wenn dann morgen zur Agentur, weil ich dann ausnahmeweise mal frei habe.

Danke schon mal!
GibsonLG

PS: Das Thema Gründungszuschuss kommt für mich eigentlich nicht in Frage. Denn mir ist das einfach zu viel Aufwand bei zu geringer Wahrscheinlichkeit auf Erfolg.
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Günter
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Re: ALG I überhaupt beantragen beim Start als freie Journali

#2

Beitrag von Günter »

:willkommen:

Wenn du dir sicher bist, finanziell ausreichend abgesichert zu sein, dann tue es dir nicht an. Es gehen dir auch keine ALG I Ansprüche verloren, wenn du nach 6 Monaten feststellst, dass es der falsche Weg war und du in die abhängige Beschäftigung zurück willst.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
lespaul
Beiträge: 2
Registriert: Do 1. Nov 2012, 11:51

Re: ALG I überhaupt beantragen beim Start als freie Journali

#3

Beitrag von lespaul »

Danke für Deine Antwort!

Nun ja, ausreichend ist ein dehnbarer Begriff. Ich denke, dass ich halbwegs über die Runden komme. Allerdings wäre es einfach beruhigend zu wissen, dass da eine "Notration" ist, wenn es mal ganz trübe ausschaut. Eigentlich gehe ich davon aus, dass ich auch am Anfang auf min. 500 Euro kommen werde. Was aber, wenn nicht?

Es ist ein echtes Dilemma. Ein Gründungsberater hat mir gestern erzählt, dass es ziemlich kompliziert wäre, wenn man Nebeneinkünfte hätte. Die müsste man dann immer melden usw. Wenn man als Freier durchstartet, will man ja eigentlich seine Zeit mit Akquise und eigentlicher Tätigkeit verbringen und nicht mit dem Ausfüllen von Formularen etc. verschwenden. Ich bin echt ratlos.

LG
LesPaul
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Günter
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Re: ALG I überhaupt beantragen beim Start als freie Journali

#4

Beitrag von Günter »

Als ausreichend gilt nach Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gem. ALG II (Hartz 4) Kriterien ein Betrag von ca 750 € (Regelsatz 374 € + Miete + Freibeträge).

Alles was drunter ist, kann mit ALG II (zum ALG I) aufgestockt werden. Und da wird es ganz hakelig.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Marco
Benutzer
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Registriert: So 25. Okt 2009, 15:05

Re: ALG I überhaupt beantragen beim Start als freie Journali

#5

Beitrag von Marco »

Einige Anmerkungen:
1. Das Angeben der Nebeneinkünfte bei der agentur für Arbeit ist kein großes Problem. Im Vergleich zum JC reicht eine einfache formlose Gegenüberstellung (Auflistung) von Einnahmen und Ausgaben. Betriebsausgaben werden nicht auf notwendigkeit, angemessenheit oder vermeidbarkeit geprüft oder sonstwie angezweifelt. Belege müssen beigefügt werden.
2. Nur der Betriebsgewinn wird auf das Alg I angerechnet, d. h. die Einnahmen, die den Freibetrag von 165,-€ übersteigen, ermöglichen sinnvolle Investitionen.
3. Die Arbeitszeit muss unter 15 Std / Woche bleiben, wegen der Nebentätigkeit (Mit "Woche" ist eine Periode von 7 Tagen gemeint, das muss nicht unbedingt eine KW sein). Zu den 15 Std gehört auch Büroorganisation, Akquise usw.
4. Wer Alg I bezieht ist automatisch Sozialversichert. Ansonsten sind Freiberufler zumindest KV-Pflichtig, u. U. auch RV-Pflichtig. Da kann zu Mehrkosten von 500€ im Monat führen.
5. Bevor man sich selbständig macht, sollte man sich sehr gut überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, einen Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung zu stellen.
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gerti
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Re: ALG I überhaupt beantragen beim Start als freie Journali

#6

Beitrag von gerti »

Punkt vier in Marcos Auflistung halte ich für den wichtigsten. Mit der Rennerei zum Amt sparst du dir im Gegenzug einen Haufen Geld!
alles wird gut...
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