Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

Sich aus ALG 1 selbstständig machen.
Existanz

Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

#1

Beitrag von Existanz »

Huhu Forum :jumpi:

falls ich meine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kündige, erwäge ich sehr stark die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit.

Der Gründungszuschuss, gewährt bei Bezug von ALG I, ist ja hier festgelegt:

http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__57.html

Ich habe Anspruch auf ALG I (momentan soz.vers.pflichtig beschäftigt), und zwar in einer zu erwartenden Bezugsdauer von ca. 10-11 Monaten. Ich müsste bei ALG I-Bezug nicht "aufstocken".

Im § 57 ist festgelegt:
Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss.
Gilt dies auch für die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit?

Antwort: Ja. Siehe http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... 008-GZ.pdf , im folgenden "GA" genannt, dort (57.10) + (V.GZ.06).

Die Formulierung "hauptberufliche Tätigkeit", lässt diese im Sinne des § 57 auch Nebentätigkeiten zu, ohne dass der Anspruch auf den Gründungszuschuss verfällt?

Antwort: siehe GA, dort (57.11).

Bedeutet hier der Begriff "Existenzgründung" im Falle der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit den Erhalt eines Gewerbescheins o.ä.?

Antwort: offensichtlich ja. Siehe die GA, dort (V.GZ.06).

Hinweis: die Bedingungen in Absatz 2 des § 57, Ziffer 1 bis 3 erfülle ich.

Frage zu § 57, Absatz 2 Ziffer 4, dort steht:
Zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen; fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Bestehen begründete Zweifel an den Kenntnissen und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit, kann die Agentur für Arbeit vom Arbeitnehmer die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung verlangen.
Ich verfüge über mehrjährige Kenntnisse im Bereich der IT, habe bisher in diesem Bereich insgesamt 9,5 Jahre als Angestellter gearbeitet. Ich verfüge über eine Linux-Zertifizierung einer trägerunabhängigen Einrichtung (http://www.lpi.org). In den letzten 3 Jahren war ich 2.5 Jahre als technischer Redakteur angestellt. Außerdem verfüge ich über 4 Jahre Erfahrung als freiberuflicher Übersetzer als hauptberufliche Tätigkeit. Ich habe Sprachkenntnisse in, sagen wir mal, mehreren "exotischen" europäischen Sprachen.

Ich würde mich deswegen als freiberuflicher technischer Redakteur/Übersetzer mit dem Schwerpunkt IT auf dem Markt anbieten.

Reichen diese Grobinfos erst einmal aus, um vermuten zu können, dass mir der Gründungszuschuss im Sinne des § 57, Absatz 2 Ziffer 4 gewährt werden würde?

Zu erwartende Betriebsausgaben:

Diese sind mir zu Folge nicht sonderlich hoch. Ich bräuchte im ersten Jahr einen neuen Rechner a 320 Euro, Windows XP a 82 Euro und Microsoft Office 2003, ca 450 Euro. Insgesamt 850 Euro. Könnte ich selber wuppen. Lexikas aus meiner bisherigen Tätigkeit als freiberuflicher Übersetzer habe ich. Eventuell kämen jedoch hier noch weitere Kosten hinzu, aber es gibt ja einige IT-Wörterbücher und -Glossare im Netz ;-)

In der GA steht, dass der Antragsteller dem Arbeitsamt gegenüber u.a. eine "− Umsatz und Rentabilitätsvorschau" vorweisen muss (57.21). Wie soll das vernünftig funktionieren angesichts der Wirtschaftskrise? Die Risiken, die mit der Krise verbunden sind, sind doch gar nicht richtig einschätzbar.

Eventuell stellt sich in den ersten Monaten des Bezugs von ALG I im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit auch heraus, dass ich gar nicht den Gründungszuschuss brauche. Aber schöner wäre es schon, ihn zu bekommen, wegen enthaltener Kranken- und Rentenversicherung ;-)

Frage zu Absatz 3, dort steht:
Der Gründungszuschuss wird nicht geleistet, solange Ruhenstatbestände nach den §§ 142 bis 144 vorliegen oder vorgelegen hätten.
Ruhetatbestände im Sinne der §§ 142 bis 144 würden in den ersten 12 Wochen des Bezugs von ALG I nicht vorliegen, falls ich bei Eigenkündigung einen "wichtigen Grund" für meine Eigenkündigung nachweisen kann.

Falls ich doch keinen "wichtigen Grund" für die Eigenkündigung nachweisen kann (also eine Sperre von 12 Wochen eintritt), dann kann mein Antrag auf Gründungszuschuss nach Ablauf der 12 Wochen nicht abgewiesen werden, indem auf meine Eigenkündigung hingewiesen wird?

Antwort: Ja, siehe die GA, dort (57.31).

Absatz 4 und 5 treffen nicht auf mich zu.

Eine Frage zu http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__58.html , dort steht:
2) Der Gründungszuschuss kann für weitere sechs Monate in Höhe von monatlich 300 Euro geleistet werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt.
Was genau bedeutet hier die Formulierung "geeignete Unterlagen"? In welchem Fall wird die Förderung um weitere 6 Monate verlängert?

Antwort: Weitere Details sind in der GA, dort (58.21), genannt. Die Infos dort reichen erst Mal ;-)

Sonstiges:

Die GA ist vom Dezember 2008.

Ist bekannt, inwieweit von dieser GA abgewichen wird aufgrund der Änderungen des SGB III zum 1.1.2009?

Und hat jemand vielleicht noch irgendwelche anderen Bemerkungen zu meinem Vorhaben?

Gruß

Existanz *hüpf*
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Günter
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Re: Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

#2

Beitrag von Günter »

Willkommen im Forum,

erst mal vorneweg, es gibt im Gewerberecht keine Haupt- bzw Nebenberuflichen Tätigkeiten.

http://www.forum-gewerberecht.de/thread ... werbe.html

Ich bezweifele ohnehin, dass die Tätigkeit als Übersetzer als Gewerbe angemeldet werden kann/muss.

Meines Wissens nach musst du auf alle Fälle für eine Förderung eine Tragfähigkeitsprüfung durch die IHK oder eine andere geeignete Stelle vorlegen.

Kannst du die eventuelle Eigenkündigung nicht durch eine Kündigung seitens deines AGs umgehen?

Ich gurgel erst mal ob deine Tätigkeit überhaupt als Gewerbe angemeldet werden muss.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

#3

Beitrag von Koelsch »

Du hast alles Wesentliche ja schon raus gearbeitet. Die noch offenen Punkte betreffen letztlich Anwalts Liebling - die berühmten, unbestimmten Rechtsbegriffe. Dazu kann Dir leider auch niemand eine verlässliche Antwort geben. Gewerbeschein als Beginn der Tätigkeit: Hier würde ich mich unbedingt erst beim Finanzamt erkundigen. Freiberufler und Gewerbeschein schließen sich ja gegenseitig aus (ob das der SB bei der BA weiß :kopfkratz: :kopfkratz: :ka: ).
Umsatz- u. Rentabilitätsvorschau - sprich es mit dem SB der BA durch, das dürfte von SB zu SB, zumindest aber von Ort zu Ort anders aussehen. Hauptberuflich dürfte die BA mit "mehr als 15 Wochenstunden" definieren, aber auch hier - fragen, ebenso zur Definition der "geeigneten" Unterlagen.

Beim "wichtigen Kündigungsgrund" solltest Du Dich "warm anziehen", erfahrungsgemäß wird das sehr pingelig und genau geguckt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

#4

Beitrag von marsupilami »

Hallo, Existanz.
Willkommen im Forum.

Zu Deinen Dir wichtigen Fragen zum Gründungszuschuss werden noch andere, wesentich kompetentere Leute Stellung nehmen.
(Schon geschehen)

Was mir aufgefallen ist, dass Du bei den Betriebskosten nur den Rechner und die Software ansetzt.
Vergiss bitte nicht den Strom für den Betrieb.
Wenn so ein Rechner + Bildschirm + Drucker? + externe Festplatte zur Datensicherung + Modem/Router + Scanner? und noch dies und noch das den ganzen Tag laufen, kommt ein ordentlicher Betrag an Stromkosten zusammen.

Außerdem solltest Du die kleinen "Neben"programme in einer Kostenaufstellung nicht außer acht lassen: Adobe Acrobat (evtl. nicht nur als Reader), ein Grafikprogramm für die Bilderstellung/-bearbeitung :ironiea: ein Bild sagt mehr als tausend Worte.
Und auf Dauer vielleicht doch ein echtes Layout-Programm (z.B. Adobe InDesign), um nicht nur an das DIN A4 Format gebunden zu sein.
Ja, MS Word kann auch andere Formate, aber ... .... ...
Vergiss nicht die Kosten für den Schutz gegen Viren, Trojaner, ... ....
Ja, ich hab' gelesen, dass Du im IT-Bereich was auf dem Kasten hast.
Daher sind solche Dinge selbstverständlich und bedürfen keiner weiteren Überlegungen.

Dass dabei das Nachdenken über und Kalkulieren der regelmäßigen, laufenden (Betriebs-)Kosten als solches zu kurz kommt, ist nicht unüblich.

Denk auch an alle, insbesondere kostenpflichtigen updates Deiner Software!

So profan es für Dich ist:
mach Dir eine "echte", pingelige Liste, wo jeder Knopf, den Du brauchen könntest, aufgeführt ist und druck die aus!
Was einerseites an "einmaligen" Investitionen (Buchführungsprogramm?) notwenig ist und andererseits an verschiedenen, regelmäßigen, laufenden Kosten (Strom, Drucker-Tinte/Tonerkartuschen) kalkuliert werden muss.
Und lass das von jemand kompetenten abchecken. Z.B. IHK.
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

#5

Beitrag von Günter »

Lies mal bitte hier

http://www.gewerbe-anmelden.info/freibe ... -dazu.html

ich vermute dass du in die Freiberufler fällst, das hat erhebliche Kostenvorteile für dich, z.B. Gewerbesteuern und IHK Beitragsfreiheit.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

#6

Beitrag von Koelsch »

Günter hat geschrieben:Lies mal bitte hier

http://www.gewerbe-anmelden.info/freibe ... -dazu.html

ich vermute dass du in die Freiberufler fällst, das hat erhebliche Kostenvorteile für dich, z.B. Gewerbesteuern und IHK Beitragsfreiheit.
Ich vermute auch, dass hier Freiberuflichkeit vorliegt, aber trotzdem unbedingt mit dem Finanzamt abklären. Wenn die nämlich nach Jahren auf die Idee kommen, nääää, das war ein Gewerbe, dann wird's teuer. Wäre also sehr gut, da etwas Schriftliches vom FA in der Hand zu haben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Existanz

Re: Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

#7

Beitrag von Existanz »

Erstmal vielen Dank für die Antworten.

Hallo Günter:
Günter hat geschrieben:erst mal vorneweg, es gibt im Gewerberecht keine Haupt- bzw Nebenberuflichen Tätigkeiten.

http://www.forum-gewerberecht.de/thread ... werbe.html
Aha, das wusste ich nicht. Ich dachte bei dem Begriff "Nebentätigkeit" aber eher an Beschäftigenverhältnisse mit ein paar Stunden Arbeitszeit pro Woche.
Ich bezweifel ohnehin, dass die Tätigkeit als Übersetzer als Gewerbe angemeldet werden Kann/muss.
Für die Interessierten:

http://www.klicktipps.de/gewerbe.php#abgr

=> da wird in diesem Zusammenhang auf Abs. 2 des http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__15.html verwiesen. Naja, mir schwirrt erstmal der Kopf beim Lesen desselbigen ...

Hier steht aber auch was drüber:

http://www.ratgeber-e-lancer.de/inhalt.html
Meines Wissens nach muss du auf alle Fälle für eine Förderung eine Tragfähigkeitsprüfung durch die IHK oder eine andere geeignete Stelle vorlegen.
Ja, die müsste ich erstellen.
Kannst du die eventuelle Eigenkündigung nicht dur4ch eine Kündigung seitens deines AGs umgehen?
Mal sehen. Mir ist aber zur Zeit auch noch nicht komplett klar, ob ich meine soz.vers.pflichtige Beschäftigung an den Nagel hänge(n lasse).
Ich gurgel erst mal ob deine Tätigkeit überhaupt als Gewerbe angemeldet werden muss.
Oh, dankeschön, vielleicht haben meine beiden Links (vor allem der letztgenannte) meine/Deine Frage ja schon beantwortet.
Existanz

Re: Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

#8

Beitrag von Existanz »

Hi Koelsch,
Gewerbeschein als Beginn der Tätigkeit: Hier würde ich mich unbedingt erst beim Finanzamt erkundigen.
Dankeschön für den Hinweis. Habe ich mir auf meine Todo-Liste geschrieben ;-)
Freiberufler und Gewerbeschein schließen sich ja gegenseitig aus (ob das der SB bei der BA weiß :kopfkratz: :kopfkratz: :ka: ).
Aha, das wusste ich nicht. Ich werd mir die Unterschiede mal erlesen.
Umsatz- u. Rentabilitätsvorschau - sprich es mit dem SB der BA durch, das dürfte von SB zu SB, zumindest aber von Ort zu Ort anders aussehen.


In Zeiten des Internets ist der IT'ler aber ortsungebunden ... die Auftraggeber könnten sich auch in Tanzmanien befinden :jumpi:
Hauptberuflich dürfte die BA mit "mehr als 15 Wochenstunden" definieren
Und was wäre, wenn ich in einem Monat im Durchschnitt weniger als 15 Stunden pro Woche gearbeitet habe?
Wenn man mehrere Monate lang weniger als 15 Wochenstunden gearbeitet hat, dann ist die Förderung hinfällig?
aber auch hier - fragen, ebenso zur Definition der "geeigneten" Unterlagen.
Genau, das werde ich mal machen, falls ich mich zu meinem Plan entschließe ;-)
Beim "wichtigen Kündigungsgrund" solltest Du Dich "warm anziehen", erfahrungsgemäß wird das sehr pingelig und genau geguckt.
Ja, das weiß ich ....
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Günter
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Re: Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

#9

Beitrag von Günter »

Fast vergessen, das Thema Scheinselbstständigkeit muss auch noch geklärt werden

http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Existanz

Re: Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

#10

Beitrag von Existanz »

Hi marsupilami,
marsupilami hat geschrieben:Willkommen im Forum.
Dankeschön, auch für die Grüße der Anderen.
Was mir aufgefallen ist, dass Du bei den Betriebskosten nur den Rechner und die Software ansetzt.
Vergiss bitte nicht den Strom für den Betrieb.
Ja, Du hast Recht. Ich müsste mir wirklich mal ganz genau Gedanken machen, was so an Kosten auf mich zukommen würde ...

Bildschirm, Scanner, Modem, Drucker habe ich schon.
Hab ne Internet- und Telefonflatrate.
[...]kommt ein ordentlicher Betrag an Stromkosten zusammen.
Ja, stimmt.
Außerdem solltest Du die kleinen "Neben"programme in einer Kostenaufstellung nicht außer acht lassen: Adobe Acrobat (evtl. nicht nur als Reader),
Nee, da würde ich OpenOffice nehmen, das kann auch PDF's exportieren.
ein Grafikprogramm für die Bilderstellung/-bearbeitung :ironiea: ein Bild sagt mehr als tausend Worte.
Ich seh aber aus wie der Elefantenmensch :gunni:

Nee, Bildbearbeitung geht doch auch prima mit "The Gimp", gibt es kostenlos auf http://www.gimp.org/
Kann auch Bilder ins PSD-Format exportieren.
Und auf Dauer vielleicht doch ein echtes Layout-Programm (z.B. Adobe InDesign), um nicht nur an das DIN A4 Format gebunden zu sein.
Das könnte eventuell notwendig sein. Es kommt immer drauf an, in welchem Dateiformat die Auftraggeber meine Arbeit erwarten würden.

Alternativ zu Adobe InDesign gibt es aber auch das Open-Source Programm Sribus:

http://www.scribus.net/
Ja, MS Word kann auch andere Formate, aber ... .... ...
Ich weiß ...
Vergiss nicht die Kosten für den Schutz gegen Viren, Trojaner, ... ....
Ja, stimmt ja ... unter Linux ist eher kein Problem, unter Windows aber doch ...
Aber es gibt ja auch kostenlose Antivirenprogramme für unter Windows.
Dass dabei das Nachdenken über und Kalkulieren der regelmäßigen, laufenden (Betriebs-)Kosten als solches zu kurz kommt, ist nicht unüblich.
Das ist sicherlich ein Kardinalfehler bei "Startern" - ich hab's mir auf die Todo-Liste geschrieben.
Denk auch an alle, insbesondere kostenpflichtigen updates Deiner Software!
Das hängt davon ab, welche ich wirklich brauche.

Wahrscheinlich brauche ich auch ne Translation-Memory-Software ...
Was einerseites an "einmaligen" Investitionen (Buchführungsprogramm?) notwenig ist und andererseits an verschiedenen, regelmäßigen, laufenden Kosten (Strom, Drucker-Tinte/Tonerkartuschen) kalkuliert werden muss.
Reicht da nicht Excel aus? Bzw. das Pendant aus OpenOffice (OpenOffice Calc)?
Und lass das von jemand kompetenten abchecken. Z.B. IHK.
Ja.
Existanz

Re: Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

#11

Beitrag von Existanz »

Günter hat geschrieben:Lies mal bitte hier

http://www.gewerbe-anmelden.info/freibe ... -dazu.html

ich vermute dass du in die Freiberufler fällst, das hat erhebliche Kostenvorteile für dich, z.B. Gewerbesteuern und IHK Beitragsfreiheit.
Dankeschön.

Ich schau mir das später mal an, muss gleich weg.
Existanz

Re: Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

#12

Beitrag von Existanz »

Koelsch hat geschrieben:Ich vermute auch, dass hier Freiberuflichkeit vorliegt, aber trotzdem unbedingt mit dem Finanzamt abklären. Wenn die nämlich nach Jahren auf die Idee kommen, nääää, das war ein Gewerbe, dann wird's teuer. Wäre also sehr gut, da etwas Schriftliches vom FA in der Hand zu haben.
Hab ich mir auch auf meine Todo-Liste geschrieben, dankeschön :jojo:
Existanz

Re: Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

#13

Beitrag von Existanz »

Günter hat geschrieben:Fast vergessen, das Thema Scheinselbstständigkeit muss auch noch geklärt werden

http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit
Auch das gucke ich mir später an ...
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Koelsch
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Re: Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

#14

Beitrag von Koelsch »

Thema Buchführung - natürlich Excel/Calc geht, aber mehr auch nicht. Denk daran, die Daten aus der Buchführung musst Du in eine EÜR eine EKS und eine Umsatzsteuervoranmeldung mit elektronischer Übertagung ans FA übernehmen. Software, die EKS macht, gibt's wohl noch nicht, aber der Rest geht auf "Knopfdruck" (und bei EÜR dürfte es zwischen EKS und EÜR kaum Unterschiede geben, beide basieren auf dem Zuflussprinzip).

Ich hab einige Zeit mit gutem Ergebnis mit einer Kombination aus den 3 folgenden Freeware-Programmen gearbeitet. Die haben entsprechende Schnittstellen, zur problemlosen Zusammenarbeit untereinander, das hat wirklich gut geklappt:

http://www.easyct.de
http://www.ib-rk.de/software/re2_main.htm
http://www.felfri.de/winston/
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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kleinchaos
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Re: Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

#15

Beitrag von kleinchaos »

Aber es gibt ja auch kostenlose Antivirenprogramme für unter Windows.
Grad bei den kostenlosen Programmen gibts einen Pferdefuß, der in den Nutzungsbedingungen aber immer sehr schön vorgehoben ist: Kostenlos bei privater Nutzung. Bei Avira antivir und zonealarm usw.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

#16

Beitrag von Existanz »

Eben gefunden:
Jobs/Projekte als technischer Redakteur

Und wie ist das mit der Wirtschaftslage?

Meine Erfahrung ist, dass bei zunehmender Krise der Markt relativ schlecht ist. Gut ist die Phase, wenn die Wirtschaft wieder anzieht, aber noch sehr zögerlich Personal eingestellt wird. Für Freiberuflichkeit eher schlecht ist eine sehr gute Wirtschaft, da die Firmen dann lieber fest einstellen.
Sprich: in x Monaten/Jahren kommt wieder die "gute" Phase?

Na, ich recherchiere mal weiter, vielleicht finde ich noch was raus.
Existanz

Re: Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

#17

Beitrag von Existanz »

kleinchaos hat geschrieben:
Aber es gibt ja auch kostenlose Antivirenprogramme für unter Windows.
Grad bei den kostenlosen Programmen gibts einen Pferdefuß, der in den Nutzungsbedingungen aber immer sehr schön vorgehoben ist: Kostenlos bei privater Nutzung. Bei Avira antivir und zonealarm usw.
Dann schreibe ich mir auch die Kosten für Antivirus-SW in meine Kostenkalkulation ...
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Re: Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

#18

Beitrag von Koelsch »

Generell - wenn Du Deine Kostenschätzung machst, geh vom schlimmsten Fall aus, nimm wirklich jeden Sch... mit in die Kalkulation und nimm dann auf die Summe noch einen Aufschlag von 60 - 70% - und wenn Du die so geschätzten Kosten dann immer noch gut durch Einnahmen gedeckt bekommst, dann mach den nächsten Schritt - denn das Schöne am Pessimismus ist, daß man damit ständig entweder recht behält, oder angenehm überrascht wird.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Existanz

Re: Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

#19

Beitrag von Existanz »

Koelsch hat geschrieben:Generell - wenn Du Deine Kostenschätzung machst, geh vom schlimmsten Fall aus, nimm wirklich jeden Sch... mit in die Kalkulation und nimm dann auf die Summe noch einen Aufschlag von 60 - 70% - und wenn Du die so geschätzten Kosten dann immer noch gut durch Einnahmen gedeckt bekommst, dann mach den nächsten Schritt - denn das Schöne am Pessimismus ist, daß man damit ständig entweder recht behält, oder angenehm überrascht wird.
OK, dann werde ich meine Unkosten noch was "aufstocken" ... und trinke dann eben pro Tag nicht 4 Tassen Kaffe, sondern acht :jumpi:

Übrigens, gerade gefunden:

http://dilbert.com/strips/comic/2009-03-15/
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Re: Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

#20

Beitrag von Koelsch »

Existanz hat geschrieben:OK, dann werde ich meine Unkosten noch was "aufstocken" ... und trinke dann eben pro Tag nicht 4 Tassen Kaffe, sondern acht :jumpi:
Und bevor Günter jetzt wieder 'nen Herzkasper bekommt - es gibt keine Unkosten, denn wenn es die gäbe und Du reichlichst davon hättest, dann würden Deine Unverluste ja durch die Decke schießen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Existanz

Re: Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

#21

Beitrag von Existanz »

Koelsch hat geschrieben:Und bevor Günter jetzt wieder 'nen Herzkasper bekommt - es gibt keine Unkosten, denn wenn es die gäbe und Du reichlichst davon hättest, dann würden Deine Unverluste ja durch die Decke schießen.
Stimmt, stimmt ... ich hätte Wirtschaftsminister werden sollen :gunni:
Existanz

Re: Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

#22

Beitrag von Existanz »

Existanz hat geschrieben:Eben gefunden:
Jobs/Projekte als technischer Redakteur

Und wie ist das mit der Wirtschaftslage?

Meine Erfahrung ist, dass bei zunehmender Krise der Markt relativ schlecht ist. Gut ist die Phase, wenn die Wirtschaft wieder anzieht, aber noch sehr zögerlich Personal eingestellt wird. Für Freiberuflichkeit eher schlecht ist eine sehr gute Wirtschaft, da die Firmen dann lieber fest einstellen.
Sprich: in x Monaten/Jahren kommt wieder die "gute" Phase?

Na, ich recherchiere mal weiter, vielleicht finde ich noch was raus.
Oh, ich hatte ja die Quelle für dieses Zitat vergessen anzugeben, ts ts, hier ist sie:

http://www.dokuhotline.de/tag/technischer-redakteur/
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Günter
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Re: Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

#23

Beitrag von Günter »

Existanz hat geschrieben:
Koelsch hat geschrieben:Und bevor Günter jetzt wieder 'nen Herzkasper bekommt - es gibt keine Unkosten, denn wenn es die gäbe und Du reichlichst davon hättest, dann würden Deine Unverluste ja durch die Decke schießen.
Stimmt, stimmt ... ich hätte Wirtschaftsminister werden sollen :gunni:
Und ich hab mich mühselig in die Apotheke geschleppt, Baldrian besorgt :gunni:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

#24

Beitrag von marsupilami »

Existanz, was spricht dagegen, die momentane Angestellten-Position zu behalten und das andere nebenberuflich anzuleiern und einfach mal schauen wie's läuft? Notfalls mit "Erlaubnis" des derzeitgen Arbeitgebers?
Für ein halbes oder ganzes Jahr?
Selbstverständlich die Nebeneinkünfte beim FA angeben.

Du hättest auf der einen Seite ein gesichertes Einkommen und kannst andererseits Kundenkontakte knüpfen, musst nicht unbedingt jeden S.... annehmen und kannst nach 6 oder 12 Monaten Bilanz ziehen und dann entscheiden: ja es lohnt sich. Das mach' ich.
Signatur?
Muss das sein?
Existanz

Re: Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer/techn. Redakteur

#25

Beitrag von Existanz »

marsupilami hat geschrieben:Existanz, was spricht dagegen, die momentane Angestellten-Position zu behalten und das andere nebenberuflich anzuleiern und einfach mal schauen wie's läuft? Notfalls mit "Erlaubnis" des derzeitgen Arbeitgebers?
Für ein halbes oder ganzes Jahr?
Selbstverständlich die Nebeneinkünfte beim FA angeben.

Du hättest auf der einen Seite ein gesichertes Einkommen und kannst andererseits Kundenkontakte knüpfen, musst nicht unbedingt jeden S.... annehmen und kannst nach 6 oder 12 Monaten Bilanz ziehen und dann entscheiden: ja es lohnt sich. Das mach' ich.
Dein Hinweis ist berechtigt. Hinsichtlich dieses Aspekts wurde heute auch per PN kommuniziert (ich meine mich jedenfalls entsprechend erinnern zu können ... ) - diese Variante ist eine der Optionen, die eintreten könnte ;-)
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