Selbstständig machen aus ALGI heraus

Sich aus ALG 1 selbstständig machen.
Antworten
k4ffel03ff3l
Benutzer
Beiträge: 65
Registriert: Mo 11. Mär 2013, 22:51

Selbstständig machen aus ALGI heraus

#1

Beitrag von k4ffel03ff3l »

Liebe Forenprofis,

mein Fall ist ein wenig kompliziert und deswegen finde ich keine rechte Antwort, wie ich am besten meine Selbstständigkeit aufbauen soll.

Mal zu mir:

39 Jahre alt, ohne abgeschlossene Ausbildung. Nach der abgebrochenen Ausbildung, im Nebenjob(damals 520DM)im alten Bereich noch gearbeitet. Dann als Helfer über ZAF, später Übernahme und verschiedene Jobs im niedrigqualifizierten Bereich. Ende 1999 der Fall in die damalige Sozialhilfe(Arbeitslosenhilfeanspruch wurde durch Falschaussage des EX-AG beendet)

Aus der Sozialhilfe heraus, Umzug(auf eigene Kosten)in das EU-Ausland und ab 2000 ständiger Wohnsitz im Ausland. Durch Verkauf des Hauses, verlor ich im Februar 2013 meine Wohnung und habe mich mit meinem Campingwagen vor der völligen Obdachlosigkeit gerettet.

Zwischen 2000 und 2012 habe ich 11 Jahre Anspruch auf ALGI aufgebaut(11 Jahre zählen voll, eines war ich arbeitslos). Aus meinem Wohnungsverlust, resultierte auch der Verlust meines damaligen Arbeitsplatzes. Am 18.03.2013 habe ich meinen Pachtvertrag(auf dem Campingplatz)unterschrieben und die Jahrespacht-im Voraus-bezahlt. Am 19.02.2012 habe ich meine Sachen gepackt und bin "umgezogen". Am darauf folgenden 20.02.2012 habe ich mich bei der zuständigen AfA arbeitslos gemeldet, mit Hinweis auf meine Auslandstätigkeit.
Am selben Tag habe ich mich bei dem für meinen damaligen Wohnort zuständigen "Arbeitsamt" abgemeldet und das entsprechende Formular E301-telefonisch :arge: -angefordert. Da ich am 18.02.2013 über keine finanziellen Mittel verfügte, habe ich am Anschluß an meine Arbeitslosmeldung, mich beim zuständigen Jobcenter-mit meinen AfA-Unterlagen gemeldet, mit dem Hinweis, dass die Bearbeitung ca. 4-8 Wochen dauern kann und ich entsprechend in der Zwischenzeit kein Einkommen hätte. Dem JC ggü. habe ich mit meinem "Arbeitslosengeldbescheid"vorgelegt aus dem hervorgeht, dass ich Anfang Februar noch eine Überweisung erhalten hatte, welche aber,durch die Jahrespacht, aufgebraucht sei. Mein Schonvermögen darf-bei Hartz IV-mW 6500€ nicht übersteigen, mw. ohne die 7500€ Höchstwert für ein Auto.

Ob mein 30 Jahre altes Auto noch einen rechnerischen Wert hat, kann ich so nicht sagen. Auch mein Camper ist älter als 30 Jahre(Baujahr 1980)
zu meinem "Wohnsitz" gehört noch ein 750kg Planenanhänger, der als "Stauraum" dient.

Da ich noch im direkten Grenzgebiet "wohne", könnte ich mir eine Selbstständigkeit vorstellen. Ich weiss nur nicht, wie das bei ALGI-Bezug funktioniert, bzw. ob das ähnlich schwierig wird, wie aus dem SGBII-Bezug ?
Wenn ich mein altes Auto verkaufe, könnte ich mir aus dem Erlös ein kleines Nutzfahrzeug anschaffen(zb MB Sprinter). Damit könnte ich mich im Grenzgebiet(als Kurier)selbstständig machen ? Ich spreche natürlich die Landessprache fliessend und kenne mich im Sytem des EU-Landes hervorragend aus.

Problem dürfte sein, dass ich mich hier nicht polizeilich melden darf, da dass der Pächter untersagt(ist nicht Inhalt des Pachtvertrages!). Ich gehe davon aus, dass ich das juristisch durchsetzen könnte, was aber dann nicht gut für das Verhältnis zum Pächter wäre. Gleichzeitig muss ich beachten, dass ich mich-dann und wann-wieder im EU-Ausland anmelde, um die aufgebauten Rentenansprüche zu sichern. Ich bin-wegen dem langen Aufenthalt-mit den Inländern gleichgestellt, was bedeutet, dass ich gleiche Rechte und Pflichten habe. Dazu gehört ua. , dass ich mich-6 Monate-im Ausland aufhalten kann, ohne das mir "Rechtsnachteile" entstehen.

Ich habe natürlich auch noch funktionierende, soziale Kontakt im EU-Ausland, die mir zugute kommen könnten.

Wird die Selbstständigkeit bei ALGI gefördert und welche "Fallstricke" gibt es dort? Wie sind die Fördermöglichkeiten ?
An die Fahrer(ob B, C, E)welche Schwierigkeiten gibt es in der Anfangsphase ?

Bin selber im Besitz der Führerscheine BC(?)E(?) plus der Karte für den digitalen Tachographen.

Auf eure Antworten freut sich

Peter :Christoph:
der alternativlos? -mitnichten !

Meine Meinung: der € muß weg, koste es was es wolle !
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Selbstständig machen aus ALGI heraus

#2

Beitrag von Koelsch »

Mann, Mann, Mann - und so was am Sonntag, an dem der Geist ja bekanntlich ruhen soll. :zwinker:

Dementsprechend hab ich auch keine Antworten, aber so das ein oder andere gibt mir zu denken und das schreib ich mal einfach auf:
  1. Polizeilich gemeldet auf Campingplatz. Dazu gab's in der letzten Woche meine ich einen Beitrag bei "Monito", "PlusMinus", oder "Frontal" oder sonst wo einen Bericht im Fernsehen. Ich hab nur was älteres gefunden http://www1.wdr.de/themen/kultur/wohnwagen100.html.
    Fazit: Es gibt da eine Grauzone.
  2. Wenn nicht auf dem Campingplatz gemeldet, wo sonst? Ohne Meldeadresse und ohne postalische Erreichbarkeit wird's schwierig aber nicht unmöglich
  3. Selbstständig und ALG I - ganz schlechte Kombination, denn das geht nur, wenn Du das nebenberuflich machst, also weniger als 15 Stunden/Woche. Wobei natürlich die Arbeitszeit dieser faulen Säcke von Selbstständigen nur schlecht kontrollierbar ist. :zwinker:
  4. Eine noch existierende Möglichkeit, das doch zu schaffen, ist der Gründerzuschuss. Sprich mal darüber mit der Arbeitsagentur.
  5. Bei ALG II Bezug spielt die Arbeitszeit keine Rolle mehr
  6. Aber JobCenter muss ablehnen, wenn noch ein ALG I Anspruch vorhanden ist. Das gilt aber wohl erst, wenn der ALG I Anspruch auch realisiert werden kann, von daher hättest Du derzeit Anspruch auf ALG II. Wenn dann ALG I durch ist, werden Arbeitsagentur und JobCenter das untereinander verrechnen.
  7. Ab und an mal wieder im Ausland anmelden - ganz schlecht. Denn für die Zeit besteht kein ALG II Anspruch, also gucken, wie Du das einschl. Krankenversicherung finanziell auf die Beine bekommst.
  8. Auto ist Sondervermögen, geht also bis € 7.500 nicht in das Schonvermögen ein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
k4ffel03ff3l
Benutzer
Beiträge: 65
Registriert: Mo 11. Mär 2013, 22:51

Re: Selbstständig machen aus ALGI heraus

#3

Beitrag von k4ffel03ff3l »

Koelsch hat geschrieben:Mann, Mann, Mann - und so was am Sonntag, an dem der Geist ja bekanntlich ruhen soll. :zwinker:

Dementsprechend hab ich auch keine Antworten, aber so das ein oder andere gibt mir zu denken und das schreib ich mal einfach auf:
Koelsch hat geschrieben:Polizeilich gemeldet auf Campingplatz. Dazu gab's in der letzten Woche meine ich einen Beitrag bei "Monito", "PlusMinus", oder "Frontal" oder sonst wo einen Bericht im Fernsehen. Ich hab nur was älteres gefunden http://www1.wdr.de/themen/kultur/wohnwagen100.html.
Fazit: Es gibt da eine Grauzone.
ist von Platz zu Platz verschieden. Manche bieten das an. Dafür hat man seine Wohnung auf Rädern: findet man etwas besseres, ist man weg :zwinker:
Koelsch hat geschrieben:Wenn nicht auf dem Campingplatz gemeldet, wo sonst? Ohne Meldeadresse und ohne postalische Erreichbarkeit wird's schwierig aber nicht unmöglich
postalische Erreichbarkeit ist über die Caritas abgesichert............Ohne Meldeadresse, keine Zulassung eines KFZ. Mein Führerschein läuft im Oktober 2013 ab. Mit den ausländischen Kennzeichen darf ik mW. maximal sechs Monate herumfahren(?). Eine grüne Versicherungskarte habe ich ja
Koelsch hat geschrieben:Selbstständig und ALG I - ganz schlechte Kombination, denn das geht nur, wenn Du das nebenberuflich machst, also weniger als 15 Stunden/Woche. Wobei natürlich die Arbeitszeit dieser faulen Säcke von Selbstständigen nur schlecht kontrollierbar ist. :zwinker:
klingt für mich wie die Anleitung zur Schwarzarbeit(?). Selbstständige mit max. 15h/Woche, gibt es in der realen Welt doch nicht ? Man hört, dass bei Selbstständigen 70h/Woche während der Anfangsphase eher üblich ist (?). In der EU wurde die maximale, zulässige Arbeitszeit(auch für Selbstständige)auf 60h/Woche festgelegt.
Wobei ich mich frage: Wie weisst man das ggü. der AfA nach (?)

Koelsch hat geschrieben:Eine noch existierende Möglichkeit, das doch zu schaffen, ist der Gründerzuschuss. Sprich mal darüber mit der Arbeitsagentur.
das ist ein gutes Stichwort. Werde ich mal ansprechen. Danke dafür :Daumenhoch:
Koelsch hat geschrieben:Bei ALG II Bezug spielt die Arbeitszeit keine Rolle mehr
Auf die Repressalien verzichte ich gerne. Sobald mir mein ALGI-Bescheid vorliegt, werde ich planen können. Vor ALGII, steht die Rückkehr ins Ausland
Koelsch hat geschrieben:Aber JobCenter muss ablehnen, wenn noch ein ALG I Anspruch vorhanden ist. Das gilt aber wohl erst, wenn der ALG I Anspruch auch realisiert werden kann, von daher hättest Du derzeit Anspruch auf ALG II. Wenn dann ALG I durch ist, werden Arbeitsagentur und JobCenter das untereinander verrechnen.
Im EU-Ausland hatte ich mich abgemeldet. Dennoch habe ich jetzt für März 2013, wieder eine Zahlung erhalten. Morgen werde ich mich aus dem ALGII-Bezug abmelden, da ich nicht mehr bedürftig bin. Die 382€ werde ich zurückzahlen
Koelsch hat geschrieben:Ab und an mal wieder im Ausland anmelden - ganz schlecht. Denn für die Zeit besteht kein ALG II Anspruch, also gucken, wie Du das einschl. Krankenversicherung finanziell auf die Beine bekommst.
Ich möchte ja einmal eine Rente, und ganz sicher keine GruSi. Wenn ich zu diesem Zwecke einen(zeitlichen)Zweitwohnsitz benötige, werde ich das akzeptieren. In das dt. Rentensystem werde ich nix einzahlen, wenn es sich verhindern lässt.
Als Grenzpendler hätte ich ja die Wahl (?)
Koelsch hat geschrieben:Auto ist Sondervermögen, geht also bis € 7.500 nicht in das Schonvermögen ein.
Förderung für das Auto(bei geschlossenen AV)gibt es nur in ALGII (?) Kann-Leistung (?)
der alternativlos? -mitnichten !

Meine Meinung: der € muß weg, koste es was es wolle !
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Selbstständig machen aus ALGI heraus

#4

Beitrag von Koelsch »

Richtig, im ALG II lies mal die §§ 16b und 16c SGB II, mehr kann das JC nicht zusätzlich zum ALG II geben, wobei die Betonung aber, wie Du schon schreibst, auf "kann" liegt.

Ohne deutsches Bankkonto übrigens auch keine Ummeldung des Autos, Steuer wird nur noch abgebucht. Ich nehme aber an, Du hast deutsches Konto.

Zur Arbeitszeit von Selbstständigen, wie Du schon schreibst, wie will BA beweisen, dass man mehr arbeitet als 15 Stunden? Schwarzarbeit ist das nicht.

Ist mir klar, dass Du Dir die Rente sichern willst. Ich vermute mal, die ist was höher als die Deutsche GruSi.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
k4ffel03ff3l
Benutzer
Beiträge: 65
Registriert: Mo 11. Mär 2013, 22:51

Re: Selbstständig machen aus ALGI heraus

#5

Beitrag von k4ffel03ff3l »

die Förderung von Selbstständigkeit ist in D, auch wenn nur "kann", großzügiger bemessen. In meiner "Zweitheimat" wäre die maximale Förderung 6 Monate gewesen, auch "kann", wobei nach 6 Monaten man sich hätte entschliessen müssen, mit der Selbstständigkeit weiterzumachen, oder das Projekt aufzugeben.
(mW. gab es keine Begrenzung für die Arbeitsstunden)
Dafür waren aber Selbstständigkeiten als Fahrer fast gar nicht möglich, weil man dafür ein spezielles "Diplom" brauchte+Sicherheit für den LKW(9000€/Fahrzeug)bei Transport über 750kg. Das sollte verhindern, dass Firmen Scheinselbstständige beschäftigen können. Wenn die Zertifikate nicht vorlagen, war man nicht Selbstständiger, sondern angestellter Fahrer.

Aber in 6 Monaten bekommt man einen Laden ohnehin nicht ans laufen. Für Arbeitslose gab es dort sonst keine Förderung mehr, ausser ein Probearbeitsverhältnis, bei dem sich der AG verplichten muss, im Anschluss den Arbeitslosen 6 Monate weiterzubeschäftigen. Alle anderen Förderprogramme, Weiterbildungen wurden komplett gestrichen und stehen zT noch in der Sozialhilfe zur Verfügung.

die Länder, in denen es heute ein Grundrentensystem gibt, könnten in der Zukunft, im Zuge der weiteren "Europäisierung" gezwungen sein, diese Systeme abzuschaffen. Schliesslich möchte die Privatwirtschaft mit "Riester" europa- oder weltweit abzocken.
Die GruSi ist eine Unverschämtheit, denen ggü, die ein Leben lang gearbeitet und einbezahlt haben. Ich tue mich schwer, in dieses ungerechte System weiter einzubezahlen :ohnemich:
der alternativlos? -mitnichten !

Meine Meinung: der € muß weg, koste es was es wolle !
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Selbstständig machen aus ALGI heraus

#6

Beitrag von Koelsch »

In die GruSi zahlst Du nichts ein, das ist steuerfinanziert.

Interessant Deine Hinweise auf die Hürden, die gegen Scheinselbstständigkeit und/oder selbst ausbeuterische Selbstständigkeit in Deiner "Zweitheimat" aufgebaut werden. Wenn man da an diverse Fernsehberichte über "selbstständige" Subunternehmer denkt, die hier für große, "hoch angesehene" Paketdienste etc. fahren - alle Achtung. Natürlich, wenn man sich auf dem Gebiet selbstständig machen will, dann ist das hinderlich - wie fast immer eben, es gibt hell und dunkel.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig machen mit ALG I“