Selbstständig machen aus ALGI heraus
Verfasst: So 17. Mär 2013, 12:43
Liebe Forenprofis,
mein Fall ist ein wenig kompliziert und deswegen finde ich keine rechte Antwort, wie ich am besten meine Selbstständigkeit aufbauen soll.
Mal zu mir:
39 Jahre alt, ohne abgeschlossene Ausbildung. Nach der abgebrochenen Ausbildung, im Nebenjob(damals 520DM)im alten Bereich noch gearbeitet. Dann als Helfer über ZAF, später Übernahme und verschiedene Jobs im niedrigqualifizierten Bereich. Ende 1999 der Fall in die damalige Sozialhilfe(Arbeitslosenhilfeanspruch wurde durch Falschaussage des EX-AG beendet)
Aus der Sozialhilfe heraus, Umzug(auf eigene Kosten)in das EU-Ausland und ab 2000 ständiger Wohnsitz im Ausland. Durch Verkauf des Hauses, verlor ich im Februar 2013 meine Wohnung und habe mich mit meinem Campingwagen vor der völligen Obdachlosigkeit gerettet.
Zwischen 2000 und 2012 habe ich 11 Jahre Anspruch auf ALGI aufgebaut(11 Jahre zählen voll, eines war ich arbeitslos). Aus meinem Wohnungsverlust, resultierte auch der Verlust meines damaligen Arbeitsplatzes. Am 18.03.2013 habe ich meinen Pachtvertrag(auf dem Campingplatz)unterschrieben und die Jahrespacht-im Voraus-bezahlt. Am 19.02.2012 habe ich meine Sachen gepackt und bin "umgezogen". Am darauf folgenden 20.02.2012 habe ich mich bei der zuständigen AfA arbeitslos gemeldet, mit Hinweis auf meine Auslandstätigkeit.
Am selben Tag habe ich mich bei dem für meinen damaligen Wohnort zuständigen "Arbeitsamt" abgemeldet und das entsprechende Formular E301-telefonisch -angefordert. Da ich am 18.02.2013 über keine finanziellen Mittel verfügte, habe ich am Anschluß an meine Arbeitslosmeldung, mich beim zuständigen Jobcenter-mit meinen AfA-Unterlagen gemeldet, mit dem Hinweis, dass die Bearbeitung ca. 4-8 Wochen dauern kann und ich entsprechend in der Zwischenzeit kein Einkommen hätte. Dem JC ggü. habe ich mit meinem "Arbeitslosengeldbescheid"vorgelegt aus dem hervorgeht, dass ich Anfang Februar noch eine Überweisung erhalten hatte, welche aber,durch die Jahrespacht, aufgebraucht sei. Mein Schonvermögen darf-bei Hartz IV-mW 6500€ nicht übersteigen, mw. ohne die 7500€ Höchstwert für ein Auto.
Ob mein 30 Jahre altes Auto noch einen rechnerischen Wert hat, kann ich so nicht sagen. Auch mein Camper ist älter als 30 Jahre(Baujahr 1980)
zu meinem "Wohnsitz" gehört noch ein 750kg Planenanhänger, der als "Stauraum" dient.
Da ich noch im direkten Grenzgebiet "wohne", könnte ich mir eine Selbstständigkeit vorstellen. Ich weiss nur nicht, wie das bei ALGI-Bezug funktioniert, bzw. ob das ähnlich schwierig wird, wie aus dem SGBII-Bezug ?
Wenn ich mein altes Auto verkaufe, könnte ich mir aus dem Erlös ein kleines Nutzfahrzeug anschaffen(zb MB Sprinter). Damit könnte ich mich im Grenzgebiet(als Kurier)selbstständig machen ? Ich spreche natürlich die Landessprache fliessend und kenne mich im Sytem des EU-Landes hervorragend aus.
Problem dürfte sein, dass ich mich hier nicht polizeilich melden darf, da dass der Pächter untersagt(ist nicht Inhalt des Pachtvertrages!). Ich gehe davon aus, dass ich das juristisch durchsetzen könnte, was aber dann nicht gut für das Verhältnis zum Pächter wäre. Gleichzeitig muss ich beachten, dass ich mich-dann und wann-wieder im EU-Ausland anmelde, um die aufgebauten Rentenansprüche zu sichern. Ich bin-wegen dem langen Aufenthalt-mit den Inländern gleichgestellt, was bedeutet, dass ich gleiche Rechte und Pflichten habe. Dazu gehört ua. , dass ich mich-6 Monate-im Ausland aufhalten kann, ohne das mir "Rechtsnachteile" entstehen.
Ich habe natürlich auch noch funktionierende, soziale Kontakt im EU-Ausland, die mir zugute kommen könnten.
Wird die Selbstständigkeit bei ALGI gefördert und welche "Fallstricke" gibt es dort? Wie sind die Fördermöglichkeiten ?
An die Fahrer(ob B, C, E)welche Schwierigkeiten gibt es in der Anfangsphase ?
Bin selber im Besitz der Führerscheine BC(?)E(?) plus der Karte für den digitalen Tachographen.
Auf eure Antworten freut sich
Peter
mein Fall ist ein wenig kompliziert und deswegen finde ich keine rechte Antwort, wie ich am besten meine Selbstständigkeit aufbauen soll.
Mal zu mir:
39 Jahre alt, ohne abgeschlossene Ausbildung. Nach der abgebrochenen Ausbildung, im Nebenjob(damals 520DM)im alten Bereich noch gearbeitet. Dann als Helfer über ZAF, später Übernahme und verschiedene Jobs im niedrigqualifizierten Bereich. Ende 1999 der Fall in die damalige Sozialhilfe(Arbeitslosenhilfeanspruch wurde durch Falschaussage des EX-AG beendet)
Aus der Sozialhilfe heraus, Umzug(auf eigene Kosten)in das EU-Ausland und ab 2000 ständiger Wohnsitz im Ausland. Durch Verkauf des Hauses, verlor ich im Februar 2013 meine Wohnung und habe mich mit meinem Campingwagen vor der völligen Obdachlosigkeit gerettet.
Zwischen 2000 und 2012 habe ich 11 Jahre Anspruch auf ALGI aufgebaut(11 Jahre zählen voll, eines war ich arbeitslos). Aus meinem Wohnungsverlust, resultierte auch der Verlust meines damaligen Arbeitsplatzes. Am 18.03.2013 habe ich meinen Pachtvertrag(auf dem Campingplatz)unterschrieben und die Jahrespacht-im Voraus-bezahlt. Am 19.02.2012 habe ich meine Sachen gepackt und bin "umgezogen". Am darauf folgenden 20.02.2012 habe ich mich bei der zuständigen AfA arbeitslos gemeldet, mit Hinweis auf meine Auslandstätigkeit.
Am selben Tag habe ich mich bei dem für meinen damaligen Wohnort zuständigen "Arbeitsamt" abgemeldet und das entsprechende Formular E301-telefonisch -angefordert. Da ich am 18.02.2013 über keine finanziellen Mittel verfügte, habe ich am Anschluß an meine Arbeitslosmeldung, mich beim zuständigen Jobcenter-mit meinen AfA-Unterlagen gemeldet, mit dem Hinweis, dass die Bearbeitung ca. 4-8 Wochen dauern kann und ich entsprechend in der Zwischenzeit kein Einkommen hätte. Dem JC ggü. habe ich mit meinem "Arbeitslosengeldbescheid"vorgelegt aus dem hervorgeht, dass ich Anfang Februar noch eine Überweisung erhalten hatte, welche aber,durch die Jahrespacht, aufgebraucht sei. Mein Schonvermögen darf-bei Hartz IV-mW 6500€ nicht übersteigen, mw. ohne die 7500€ Höchstwert für ein Auto.
Ob mein 30 Jahre altes Auto noch einen rechnerischen Wert hat, kann ich so nicht sagen. Auch mein Camper ist älter als 30 Jahre(Baujahr 1980)
zu meinem "Wohnsitz" gehört noch ein 750kg Planenanhänger, der als "Stauraum" dient.
Da ich noch im direkten Grenzgebiet "wohne", könnte ich mir eine Selbstständigkeit vorstellen. Ich weiss nur nicht, wie das bei ALGI-Bezug funktioniert, bzw. ob das ähnlich schwierig wird, wie aus dem SGBII-Bezug ?
Wenn ich mein altes Auto verkaufe, könnte ich mir aus dem Erlös ein kleines Nutzfahrzeug anschaffen(zb MB Sprinter). Damit könnte ich mich im Grenzgebiet(als Kurier)selbstständig machen ? Ich spreche natürlich die Landessprache fliessend und kenne mich im Sytem des EU-Landes hervorragend aus.
Problem dürfte sein, dass ich mich hier nicht polizeilich melden darf, da dass der Pächter untersagt(ist nicht Inhalt des Pachtvertrages!). Ich gehe davon aus, dass ich das juristisch durchsetzen könnte, was aber dann nicht gut für das Verhältnis zum Pächter wäre. Gleichzeitig muss ich beachten, dass ich mich-dann und wann-wieder im EU-Ausland anmelde, um die aufgebauten Rentenansprüche zu sichern. Ich bin-wegen dem langen Aufenthalt-mit den Inländern gleichgestellt, was bedeutet, dass ich gleiche Rechte und Pflichten habe. Dazu gehört ua. , dass ich mich-6 Monate-im Ausland aufhalten kann, ohne das mir "Rechtsnachteile" entstehen.
Ich habe natürlich auch noch funktionierende, soziale Kontakt im EU-Ausland, die mir zugute kommen könnten.
Wird die Selbstständigkeit bei ALGI gefördert und welche "Fallstricke" gibt es dort? Wie sind die Fördermöglichkeiten ?
An die Fahrer(ob B, C, E)welche Schwierigkeiten gibt es in der Anfangsphase ?
Bin selber im Besitz der Führerscheine BC(?)E(?) plus der Karte für den digitalen Tachographen.
Auf eure Antworten freut sich
Peter