Gründungszuschuss und Steuern

Sich aus ALG 1 selbstständig machen.
Antworten
hexlein
Benutzer
Beiträge: 7
Registriert: Di 2. Apr 2013, 10:51

Gründungszuschuss und Steuern

#1

Beitrag von hexlein »

Hallo ihr Lieben...

ich bin neu hier.. Sitze vor den Steuern..

Ich habe den Gründungszuschuss erhalten. Davon bezahlte ich Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.

Jetzt habe ich gelesen, dass ich den Gründungszuschuss nicht in der Steuer angeben muss ? Also trage ich dann auch nicht die Ausgaben für die o.g. Kosten ein ?

Also nur die Einahmen und Ausgaben für meine Tätigkeit ?

Ich liege unter 17.500 und wollte eine einfache Einnahme-Überschussre. machen.

Jetzt bin ich aus der Förderung draussen und würde folglich dann auch Krankenkasse, Arbeitslosenver. und Pflegeversicherung. absetzen ?

Vielen Dank für eure Antworten

Hexlein
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Gründungszuschuss und Steuern

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Ich habe den Beitrag mal hier in den Bereich Selbstständig mit ALG I geschoben, da passt er nach meiner Meinung besser.

Du hast Recht, diese Versicherungen gehören nicht in die Einnahme-Überschussrechnung EÜR.

Solltest Du aber in die "glückliche Lage" kommen, Einkommensteuer (ESt.) zahlen zu müssen, dann sind diese Beträge als Sonderausgaben abzugsfähig. Details siehst Du hier http://www.1a.net/versicherung/krankenv ... #gsc.tab=0

Eine ESt.-Erklärung musst Du auf jeden Fall für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr abgeben, dort gibst Du dann diese Beträge an.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
hexlein
Benutzer
Beiträge: 7
Registriert: Di 2. Apr 2013, 10:51

Re: Gründungszuschuss und Steuern

#3

Beitrag von hexlein »

:frieden1: Hallo Koelsch,

lieben Dank für deine rasche Antwort.

okay...

Also z.B. ich hatte 15.000 Einnahmen... und nur 5000. Ausgaben...

Gewinn gleich 10.000

Muss das dann in meine EST als Einkommen schreiben ??

Kids noch als Anlage ..

und ich vermiete einen Raum... also Anlage Vermietung

Danke für deine Hilfe

Hexlein
Zuletzt geändert von hexlein am Di 2. Apr 2013, 13:36, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Gründungszuschuss und Steuern

#4

Beitrag von Koelsch »

Mit 10.000 Gewinn minus die Sonderausgaben bist Du sicher noch nicht steuerpflichtig. Wenn die Gewinne in 2013 erzielt wurden, dann hast Du mit der Steuererklärung Zeit bis Ende Mai 2014. Die muss dann aber auch das ganze Jahr 2013 umfassen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
hexlein
Benutzer
Beiträge: 7
Registriert: Di 2. Apr 2013, 10:51

Re: Gründungszuschuss und Steuern

#5

Beitrag von hexlein »

Das sind die Steuern von 2012..

Ist der Gewinn mein Einkommen in der EST ? das kommt doch irgendwie in die Anlage Einkünfte aus Selbständigkeit ?

Ich habe das ganze Jahr den Gründungszuschuss bekommen, lasse also die Ausgaben für KK usw. einfach weg ?

Die Kosten muss ich erst jetzt selbst zahlen..

Danke...

ich kann zwar hexen... aber Steuern sind mir fremd ;-)
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Gründungszuschuss und Steuern

#6

Beitrag von Koelsch »

Dann hast Du bis Ende Mai diesen Jahres Zeit mit der Steuererklärung.

Noch mal

Der Gründungszuschuss gehört nicht in die Steuererklärung - guck auch mal hier http://www.alg-ratgeber.de/f15t7114-gru ... erung.html

Die aus dem Gründungszuschuss gezahlten Versicherungen gehören aber nach meiner Meinung da rein. Nimm sie einfach rein, mehr als streichen kann das Finanzamt da auch nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
hexlein
Benutzer
Beiträge: 7
Registriert: Di 2. Apr 2013, 10:51

Re: Gründungszuschuss und Steuern

#7

Beitrag von hexlein »

Danke dir...

So werde ich das machen.... ich bin bei dem Einkommen doch eigentlich eh nicht steuerpflichtig ;-)

Du hast mir sehr geholfen.. Danke für deine Mühe.

Hexlein
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Gründungszuschuss und Steuern

#8

Beitrag von Koelsch »

Steuerpflicht sehe ich da auch nicht bei Dir. Und deshalb machen wir so ein Forum - um bei Fragen ab und an mal helfen zu können. :verlegen:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
hexlein
Benutzer
Beiträge: 7
Registriert: Di 2. Apr 2013, 10:51

Re: Gründungszuschuss und Steuern

#9

Beitrag von hexlein »

Hallo Koelsch... und alle Anderen :-)

Steuerahnungslose hat noch zwei Fragen... ich hänge es einfach an das alte Thema...

Wo trage ich die freiwilligen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ein ?

und wo die Krankenkassenbeiträge als Selbständige ??

ups und noch eine dritte Frage... ;-)

Ich trage doch nur den Gewinn in die Anlage für Selbständige... ? den Rest rechne ich anhand Einnahme -Ausgabe RE ?


pühhhhhh ich danke Euch...


Eine Kräuterhexe
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Gründungszuschuss und Steuern

#10

Beitrag von Koelsch »

KV in C2, AL-Versicherung in C3

Die EKS ist ja eine Gewinnrechnung, die musst Du schon komplett ausfüllen, also nicht nur den Gewinn eintragen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
hexlein
Benutzer
Beiträge: 7
Registriert: Di 2. Apr 2013, 10:51

Re: Gründungszuschuss und Steuern

#11

Beitrag von hexlein »

:trost: Hallo Koelsch,

du bist ja immer eine Soforthilfe ;-)

ich lieg unter 17.500 muss ich da die EÜR überhaupt ausfüllen ? ich hab gelesen das ich nur die S Anlage brauche ?
Dann Mantelbogen, Kids usw...

Danke
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Gründungszuschuss und Steuern

#12

Beitrag von Koelsch »

Uups, da war ich wohl zu schnell. Ich hab Dir die Positionen aus der EKS angegeben.

Du hast Recht, der Kleinunternehmer braucht meines Wissens die Anlage EÜR nicht abzugeben, er kann statt dessen die Anlage S abgeben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
hexlein
Benutzer
Beiträge: 7
Registriert: Di 2. Apr 2013, 10:51

Re: Gründungszuschuss und Steuern

#13

Beitrag von hexlein »

:jojo: :jojo: :jojo:

und die Krankenversicherung und ABLV. trotzdem in deine Zeilen ?


:unschuld:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Gründungszuschuss und Steuern

#14

Beitrag von Koelsch »

Nöö, die Zeilen findest Du ja nur in der EKS. Bei der Steuer sind beide Sachen nach meiner Meinung Sonderausgaben und gehören da rein. Ich glaub irgendwas Zeile 41 bis 48 des Mantelbogens. Ich hab den nicht greifbar, mache meine Steuer immer per Programm von ALDI.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig machen mit ALG I“