Gründungszuschuss und Steuern
Gründungszuschuss und Steuern
Hallo ihr Lieben...
ich bin neu hier.. Sitze vor den Steuern..
Ich habe den Gründungszuschuss erhalten. Davon bezahlte ich Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.
Jetzt habe ich gelesen, dass ich den Gründungszuschuss nicht in der Steuer angeben muss ? Also trage ich dann auch nicht die Ausgaben für die o.g. Kosten ein ?
Also nur die Einahmen und Ausgaben für meine Tätigkeit ?
Ich liege unter 17.500 und wollte eine einfache Einnahme-Überschussre. machen.
Jetzt bin ich aus der Förderung draussen und würde folglich dann auch Krankenkasse, Arbeitslosenver. und Pflegeversicherung. absetzen ?
Vielen Dank für eure Antworten
Hexlein
ich bin neu hier.. Sitze vor den Steuern..
Ich habe den Gründungszuschuss erhalten. Davon bezahlte ich Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.
Jetzt habe ich gelesen, dass ich den Gründungszuschuss nicht in der Steuer angeben muss ? Also trage ich dann auch nicht die Ausgaben für die o.g. Kosten ein ?
Also nur die Einahmen und Ausgaben für meine Tätigkeit ?
Ich liege unter 17.500 und wollte eine einfache Einnahme-Überschussre. machen.
Jetzt bin ich aus der Förderung draussen und würde folglich dann auch Krankenkasse, Arbeitslosenver. und Pflegeversicherung. absetzen ?
Vielen Dank für eure Antworten
Hexlein
Re: Gründungszuschuss und Steuern
bei uns im Forum.
Ich habe den Beitrag mal hier in den Bereich Selbstständig mit ALG I geschoben, da passt er nach meiner Meinung besser.
Du hast Recht, diese Versicherungen gehören nicht in die Einnahme-Überschussrechnung EÜR.
Solltest Du aber in die "glückliche Lage" kommen, Einkommensteuer (ESt.) zahlen zu müssen, dann sind diese Beträge als Sonderausgaben abzugsfähig. Details siehst Du hier http://www.1a.net/versicherung/krankenv ... #gsc.tab=0
Eine ESt.-Erklärung musst Du auf jeden Fall für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr abgeben, dort gibst Du dann diese Beträge an.
Ich habe den Beitrag mal hier in den Bereich Selbstständig mit ALG I geschoben, da passt er nach meiner Meinung besser.
Du hast Recht, diese Versicherungen gehören nicht in die Einnahme-Überschussrechnung EÜR.
Solltest Du aber in die "glückliche Lage" kommen, Einkommensteuer (ESt.) zahlen zu müssen, dann sind diese Beträge als Sonderausgaben abzugsfähig. Details siehst Du hier http://www.1a.net/versicherung/krankenv ... #gsc.tab=0
Eine ESt.-Erklärung musst Du auf jeden Fall für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr abgeben, dort gibst Du dann diese Beträge an.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Gründungszuschuss und Steuern
Hallo Koelsch,
lieben Dank für deine rasche Antwort.
okay...
Also z.B. ich hatte 15.000 Einnahmen... und nur 5000. Ausgaben...
Gewinn gleich 10.000
Muss das dann in meine EST als Einkommen schreiben ??
Kids noch als Anlage ..
und ich vermiete einen Raum... also Anlage Vermietung
Danke für deine Hilfe
Hexlein
lieben Dank für deine rasche Antwort.
okay...
Also z.B. ich hatte 15.000 Einnahmen... und nur 5000. Ausgaben...
Gewinn gleich 10.000
Muss das dann in meine EST als Einkommen schreiben ??
Kids noch als Anlage ..
und ich vermiete einen Raum... also Anlage Vermietung
Danke für deine Hilfe
Hexlein
Zuletzt geändert von hexlein am Di 2. Apr 2013, 13:36, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Gründungszuschuss und Steuern
Mit 10.000 Gewinn minus die Sonderausgaben bist Du sicher noch nicht steuerpflichtig. Wenn die Gewinne in 2013 erzielt wurden, dann hast Du mit der Steuererklärung Zeit bis Ende Mai 2014. Die muss dann aber auch das ganze Jahr 2013 umfassen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Gründungszuschuss und Steuern
Das sind die Steuern von 2012..
Ist der Gewinn mein Einkommen in der EST ? das kommt doch irgendwie in die Anlage Einkünfte aus Selbständigkeit ?
Ich habe das ganze Jahr den Gründungszuschuss bekommen, lasse also die Ausgaben für KK usw. einfach weg ?
Die Kosten muss ich erst jetzt selbst zahlen..
Danke...
ich kann zwar hexen... aber Steuern sind mir fremd ;-)
Ist der Gewinn mein Einkommen in der EST ? das kommt doch irgendwie in die Anlage Einkünfte aus Selbständigkeit ?
Ich habe das ganze Jahr den Gründungszuschuss bekommen, lasse also die Ausgaben für KK usw. einfach weg ?
Die Kosten muss ich erst jetzt selbst zahlen..
Danke...
ich kann zwar hexen... aber Steuern sind mir fremd ;-)
Re: Gründungszuschuss und Steuern
Dann hast Du bis Ende Mai diesen Jahres Zeit mit der Steuererklärung.
Noch mal
Der Gründungszuschuss gehört nicht in die Steuererklärung - guck auch mal hier http://www.alg-ratgeber.de/f15t7114-gru ... erung.html
Die aus dem Gründungszuschuss gezahlten Versicherungen gehören aber nach meiner Meinung da rein. Nimm sie einfach rein, mehr als streichen kann das Finanzamt da auch nicht.
Noch mal
Der Gründungszuschuss gehört nicht in die Steuererklärung - guck auch mal hier http://www.alg-ratgeber.de/f15t7114-gru ... erung.html
Die aus dem Gründungszuschuss gezahlten Versicherungen gehören aber nach meiner Meinung da rein. Nimm sie einfach rein, mehr als streichen kann das Finanzamt da auch nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Gründungszuschuss und Steuern
Danke dir...
So werde ich das machen.... ich bin bei dem Einkommen doch eigentlich eh nicht steuerpflichtig ;-)
Du hast mir sehr geholfen.. Danke für deine Mühe.
Hexlein
So werde ich das machen.... ich bin bei dem Einkommen doch eigentlich eh nicht steuerpflichtig ;-)
Du hast mir sehr geholfen.. Danke für deine Mühe.
Hexlein
Re: Gründungszuschuss und Steuern
Steuerpflicht sehe ich da auch nicht bei Dir. Und deshalb machen wir so ein Forum - um bei Fragen ab und an mal helfen zu können.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Gründungszuschuss und Steuern
Hallo Koelsch... und alle Anderen :-)
Steuerahnungslose hat noch zwei Fragen... ich hänge es einfach an das alte Thema...
Wo trage ich die freiwilligen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ein ?
und wo die Krankenkassenbeiträge als Selbständige ??
ups und noch eine dritte Frage... ;-)
Ich trage doch nur den Gewinn in die Anlage für Selbständige... ? den Rest rechne ich anhand Einnahme -Ausgabe RE ?
pühhhhhh ich danke Euch...
Eine Kräuterhexe
Steuerahnungslose hat noch zwei Fragen... ich hänge es einfach an das alte Thema...
Wo trage ich die freiwilligen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ein ?
und wo die Krankenkassenbeiträge als Selbständige ??
ups und noch eine dritte Frage... ;-)
Ich trage doch nur den Gewinn in die Anlage für Selbständige... ? den Rest rechne ich anhand Einnahme -Ausgabe RE ?
pühhhhhh ich danke Euch...
Eine Kräuterhexe
Re: Gründungszuschuss und Steuern
KV in C2, AL-Versicherung in C3
Die EKS ist ja eine Gewinnrechnung, die musst Du schon komplett ausfüllen, also nicht nur den Gewinn eintragen.
Die EKS ist ja eine Gewinnrechnung, die musst Du schon komplett ausfüllen, also nicht nur den Gewinn eintragen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Gründungszuschuss und Steuern
Hallo Koelsch,
du bist ja immer eine Soforthilfe ;-)
ich lieg unter 17.500 muss ich da die EÜR überhaupt ausfüllen ? ich hab gelesen das ich nur die S Anlage brauche ?
Dann Mantelbogen, Kids usw...
Danke
du bist ja immer eine Soforthilfe ;-)
ich lieg unter 17.500 muss ich da die EÜR überhaupt ausfüllen ? ich hab gelesen das ich nur die S Anlage brauche ?
Dann Mantelbogen, Kids usw...
Danke
Re: Gründungszuschuss und Steuern
Uups, da war ich wohl zu schnell. Ich hab Dir die Positionen aus der EKS angegeben.
Du hast Recht, der Kleinunternehmer braucht meines Wissens die Anlage EÜR nicht abzugeben, er kann statt dessen die Anlage S abgeben.
Du hast Recht, der Kleinunternehmer braucht meines Wissens die Anlage EÜR nicht abzugeben, er kann statt dessen die Anlage S abgeben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Gründungszuschuss und Steuern
und die Krankenversicherung und ABLV. trotzdem in deine Zeilen ?
Re: Gründungszuschuss und Steuern
Nöö, die Zeilen findest Du ja nur in der EKS. Bei der Steuer sind beide Sachen nach meiner Meinung Sonderausgaben und gehören da rein. Ich glaub irgendwas Zeile 41 bis 48 des Mantelbogens. Ich hab den nicht greifbar, mache meine Steuer immer per Programm von ALDI.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.