ALG I oder Gründerzuschuss

Sich aus ALG 1 selbstständig machen.
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Palomita
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ALG I oder Gründerzuschuss

#1

Beitrag von Palomita »

Liebes Forum,
ich habe gerade eine Zusatzausbildung beendet und möchte mich selbstständig machen. Da ich über meinen Ausbildungsbetrieb Sozialversichert war, habe ich Anspruch auf ALG I und beziehe das nun seit knapp vier Wochen. Momentan arbeite ich bereits ab und an selbstständig und klärte das mit meiner Agentur so, dass ich mich tageweise vom ALG I abmelde, und nach Beendigung meines Jobs automatisch wieder angemeldet bin.
Da mein Ausbildungsgehalt sehr gering war, beträgt mein ALG I allerdings nur 290,-€, was aber vor dem Hintergrund der selbstständigen Jobs nebenbei aber nicht so schlimm ist. Wichtig ist für mich momentan in erster Linie die Krankenversicherung, die ich am Anfang der Selbstständigkeit tragen könnte.
Meine Jobvermittlerin gab mir nun einen Antrag auf Gründerzuschuss mit. In Anbetracht des geringen ALG I Betrages würde dieser aber auch nur auf 590,-€ hinauslaufen, und ich wäre nicht mehr übers Amt versichert.
Einer Ausbildungskollegin, die sich nun auch selbstständig macht, wurde bei ihrem Amt (anderer Stadtteil, aber gleiche Stadt, gleiche Ausbildung, gleiches Gehalt) geraten, keinen Gründerzuschuss zu beantragen, sondern lieber ALG I zu beziehen, und sich für ihre einzelnen Jobs ab- und wieder anzumelden. So wie ich es momentan auch betreibe.
Nun bin ich verunsichert. Ich habe 365 Tage Anspruch auf ALG I. Das heisst ich wäre mit der ALG I Methode ein Jahr lang versichert und mir bliebe abzüglich der abgemeldeten Tagen ca. 200€ monatlich.
Den Gründerzuschuss gäbe es nur ein halbes Jahr, abzüglich der Versicherung blieben auch nur ca. 200€ übrig.
Da bin ich mit der ALG I+ an- und abmelden -Methode ja länger "abgesichert". Aber kann man das so machen? Warum hat mir mein Amt diese Variante denn gar nicht dargelegt?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten, Palomita.
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Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: ALG I oder Gründerzuschuss

#2

Beitrag von Günter »

Weißt du denn schon in etwa, wieviel Wochenstunden du in den Aufbau der Selbstständigkeit investieren musst? Da gibt es ja auch die Möglichkeit halbtags arbeitslos zu bleiben, dann bist du durchgängig versichert.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: ALG I oder Gründerzuschuss

#3

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Bei diesem Wechsel ALG I / selbstständig beschäftigt läufst Du nach meiner Meinung Gefahr, dass irgendwann mal ein anderer Sachbearbeiter einfach mit dem Kopf schüttelt und nicht mehr mitspielt.

Gründungszuschuss bedeutet € 300 plus das bisherige ALG I für 6 Monate. Danach kannst Du dann noch für weitere 9 Monate diese € 300 bekommen.

Du kannst aber jederzeit (auch jetzt schon) aufstockendes ALG II beantragen. Das ALG I und/oder der Gründungszuschuss wird aber darauf angerechnet. Und, das hast Du hier im Forum sicher schon gelesen, die Kombination ALG II und selbstständig kann sehr nervenaufreibend sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Palomita
Beiträge: 2
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Re: ALG I oder Gründerzuschuss

#4

Beitrag von Palomita »

Das stimmt, ALG II aufstockend zu beantragen scheint mir zu nervenaufreibend, ich glaube aber auch, dass ich dafür schon zuviel verdiene.
Meine selbstständige Beschäftigung beläuft sich in der Tendenz auf halbtags. So 15-20 Wochenstunden.
Ich tendiere aber nun doch eher zum Gründerzuschuss, da sich das mit dem tageweise abmelden gerade als ein Drama für meine Krankenkasse herausstellt. Die müssen mich tageweise versichern und sind damit komplett überfordert (ich wurde auch schon gewarnt, dass die Techniker Krankenkasse da nicht besonders kooperativ sei).
Meine letzte Frage ist dann aber: wenn der Gründerzuschuss nicht bewilligt wird, was ja auch passieren kann, kann ich dann ins ALG I zurück, oder bin ich dann bereits offiziell selbstständig und hab dann einfach Pech gehabt? Meine Sachbearbeiterin meinte, dass ich offiziell als Selbstständig gelte, an dem Tag an dem ich den Antrag auf Gründerzuschuss einreiche, für mich scheint das ein Spiel mit dem Feuer zu sein. Wenn er nicht bewilligt werden sollte, wüsste ich ohne ALG I und der damit einhergehenden Versicherung nicht, wie ich in den ersten Monaten die Versicherung finanzieren soll.
Danke schon einmal für die schnellen Antworten!
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Koelsch
Administrator
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Re: ALG I oder Gründerzuschuss

#5

Beitrag von Koelsch »

Du machst beim Antrag auf Gründungszuschuss klar, sobald die Zusage da ist dann gründest Du oder gehst in die Vollzeitbeschäftigung als Selbstständiger, nicht vorher. Begründung ganz klar, sobald Du Vollzeit machst - kein ALG I mehr, keine Krankenversicherung mehr. Das muss sichergestellt sein, sonst geht das nicht mit Vollzeit.

Und Achtung bei Deinen Zeitangaben: 15-20 Stunden ist zu viel, weniger als 15 müssen es sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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