Allgemeine Fragen Gründungszuschuss

Sich aus ALG 1 selbstständig machen.
Antworten
Stefan78
Benutzer
Beiträge: 331
Registriert: Sa 13. Apr 2013, 14:20

Allgemeine Fragen Gründungszuschuss

#1

Beitrag von Stefan78 »

Hallo,

habe noch ein paar Fragen zum Gründungszuschuss und hoffe, ihr könnt mir helfen:

a) ist es zwingend nötig, das Gewerbe schon anzumelden, oder kann man dies von der Zusage auf den GZ abhängig machen?

b) hat der GZ-Empfänger de facto wirklich 300 Euro mehr im Monat zur Verfügung, die für die Gründung zur Verfügung stehen? Ich finde immer nur: Alg! plus 300 Euro für Versicherungen. Kann mir das mal jemand aufdröseln? Versicherungen sind ja nötig!

Beste Grüße und danke
Stefan78
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Allgemeine Fragen Gründungszuschuss

#2

Beitrag von Koelsch »

Lies mal hier, ich glaube dann ist alles klar: http://www.startercenter.nrw.de/unterne ... ilfen.html

Diese € 300 sind definitiv für für Deine SV Beiträge gedacht, aber es ist nicht vepflichtend, dass Du die dazu auch verwendest.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Stefan78
Benutzer
Beiträge: 331
Registriert: Sa 13. Apr 2013, 14:20

Re: Allgemeine Fragen Gründungszuschuss

#3

Beitrag von Stefan78 »

Hi Koelsch,

warum heisst es dann immer, dass ab Gewerbeanmeldung kein Alg1-Anspruch mehr besteht und man Alg2 beantragen solle?

1. Für GZ muss hauptberuflich gegründet werden.
2. dadurch wohl kein Anspruch auf Alg1 mehr
3. Anspruch auf Alg2 besteht nicht, weil ja noch Restanspruch Alg1 von mind. 150 Tagen.

HÄ???

Danke für den Link, so hab ich das schon öfter gelesen, aber jedoch auch die von mir o.g. Argumentationen. :heul:

LG stefan
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Allgemeine Fragen Gründungszuschuss

#4

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du GZ bekommst, dann hast Du, da hast Du Recht, keinen Anspruch mehr auf ALG I, denn Du bist ja nicht mehr arbeitslos.

Statt dessen bekommst Du dann den GZ, der beträgt Dein bisheriges ALG I plus die genannten € 300 für SV.

Wenn diese Summe nun "niedrig genug" ist, dann kann durchaus parallel ein Anspruch auf ALG II bestehen. Dort aber wird Dir der GZ komplett angerechnet, denn Du brauchst ja keinen SV-Zuschuss mehr, das die SV ja über das ALG II abgedeckt wird.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig machen mit ALG I“