Gründungszusch. : seit letzter Förderung müssen 24 Monate...

Sich aus ALG 1 selbstständig machen.
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mabi08
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Gründungszusch. : seit letzter Förderung müssen 24 Monate...

#1

Beitrag von mabi08 »

...vergangen sein, um aus dem ALG1 heraus einen Gründungszuschuss beantragen zu können. Bei mir kommen aber nur 21 Monate zusammen.

Aber erstmal als Newbie hier in diesem Forum: Guten Tag in die Runde ! ...und schön, dass es auch dieses offenbar sorgfältig geführte Forum gibt :-).

Und nun weiter mit meinem Problem:

Ich würde mich gern noch aus dem ALG1 heraus erneut selbständig machen. Es fehlen mir nun aber mal während des regulären ALG1-Bezugs diese 3 Monate, um den erwünschten Gründungszuschuss zu erhalten.

Deshalb meine Frage: Kennt ihr irgendwelche Möglichkeiten, das ALG1 um diese 3 Monate zu 'strecken' oder irgendeine andere praktikable Idee für eine Überbrückungsmöglichkeit ohne ALG1 -/ALGII-Bezug für 3 Monate ?

(Leider habe ich - oder meine Freunde - nicht die nötigen finanziellen Reserven, um 3 Monate ohne Leistungen zu überbrücken. Und nach Wechsel ins ALGII ist ja eine Gründung viel schwieriger.)

LG mabi08
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kleinchaos
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Re: Gründungszusch. : seit letzter Förderung müssen 24 Monate...

#2

Beitrag von kleinchaos »

Hallo Mabi,
(4) Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn nach Beendigung einer Förderung der Aufnahme einer
selbständigen Tätigkeit nach diesem Buch noch nicht 24 Monate vergangen sind; von dieser Frist kann
wegen besonderer in der Person des Arbeitnehmers liegender Gründe abgesehen werden.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... 008-GZ.pdf
Der rot markierte Satz trifft vielleicht auf dich zu? Allerdings finde ich so auf die Schnelle keine Beispiele für die besonderen Gründe.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Gründungszusch. : seit letzter Förderung müssen 24 Monate...

#3

Beitrag von Günter »

Willkommen im Forum,

hast du noch einen kleinen Restanspruch ALG 1 übrig, oder ist der bereits völlig erschöpft?

Sonst würde mir als Überbrückung folgende Lösung einfallen.

Minijob mit mehr als 15 Wochenstunden, und statt ALG 1 erhältst du aufstockendes ALG II. Damit überbrückst du die Lücke, wirst dann nach 3 Monaten gekündigt, beantragst rechtzeitig den Restanspruch ALG 1 und den Gründungszuschuss.

Wenn du pfiffig bist findest du einen sozialversicherungspflichtigen Job, damit erwirbst du wieder neuen ALG 1 Anspruch.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: Gründungszusch. : seit letzter Förderung müssen 24 Monate...

#4

Beitrag von Günter »

Um den Gedanken zu verdeutlichen, wenn du einen Job mit mehr als 400,01 € brutto findest dann erwirbst du einen neuen ALG 1 Anspruch. 3 Monate Beitragspflicht = 1,5 Monate neue Anspruch. und zwar in Höhe das alten Anspruchs.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Emmaly
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Re: Gründungszusch. : seit letzter Förderung müssen 24 Monate...

#5

Beitrag von Emmaly »

Nee, Günter, einen neuen Anspruch auf ALG 1 hat man erst nach 360 Tagen erworben.
§ 123
Anwartschaftszeit

Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Zeiten, die vor dem Tag liegen, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit erloschen ist, dienen nicht zur Erfüllung der Anwartschaftszeit.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Günter
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Re: Gründungszusch. : seit letzter Förderung müssen 24 Monate...

#6

Beitrag von Günter »

Das weiß ich Emmaly, aber wenn er einen Restanspruch hat dann verlängert die neue Tätigkeit nach meinem Wissen die Anspruchsdauer.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Emmaly
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Re: Gründungszusch. : seit letzter Förderung müssen 24 Monate...

#7

Beitrag von Emmaly »

Nein, er unterbricht die Arbeitslosigkeit. Der Restanspruch bleibt gleich.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Koelsch
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Re: Gründungszusch. : seit letzter Förderung müssen 24 Monate...

#8

Beitrag von Koelsch »

Ich hab auch noch mal gegoogelt, und nach dem, was ich bisher gefunden hab, hat Emmaly Recht, es gibt keinen neuen Anspruch.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Gründungszusch. : seit letzter Förderung müssen 24 Monate...

#9

Beitrag von Günter »

Ich bin zu müde um das hier richtig zu verstehen
2.0 Allgemeines
Stand: Aktualisierung 12/2006
(1) Zeiten, die nicht in die (…) Rahmenfrist einzurechnen sind, "verlängern" die Rahmenfrist. Liegen Zeiten des Übg-Bezuges nicht zusammenhängend vor, verlängern die Unterbrechungszeiträume die Rahmenfrist nicht.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... g-p124.pdf

Meiner Meinung nach erwirbt er durch die neue Beitragszahlung eine Verlängerung des Restanspruches.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
mabi08
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Re: Gründungszusch. : seit letzter Förderung müssen 24 Monate...

#10

Beitrag von mabi08 »

Koelsch hat geschrieben:Ich hab auch noch mal gegoogelt, und nach dem, was ich bisher gefunden hab, hat Emmaly Recht, es gibt keinen neuen Anspruch.
Gilt dies auch bei Selbständigkeit? - Ich war vor dem jetztigen ALG1- Bezug mit der neuen freiwilligen Arbeitslosenversicherung selbständig - und jetzt während dem ALG1-Bezug mit der dabei erlaubten Selbsändigkeit von bis unter 15 Wochenstunden, allerdings mit so gut wie keinen Einnahmen...
Wenn ich jetzt irgendeine Lösung fände, für die fehlenden weiteren 3 Monate ohne ALG1-Bezug selbständig zu sein, würde dann der restliche Alg1- Anspruch hinterher wieder aufleben, ohne dass ich erneut 360 Tage Anwartschaftszeit erfüllt haben muss?

...o, ist das kompliziert, ich hoffe ihr versteht es trotzdem ;-).
Und erstmal vielen Dank für die bisherigen Antworten!
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Emmaly
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Re: Gründungszusch. : seit letzter Förderung müssen 24 Monate...

#11

Beitrag von Emmaly »

Wenn du jetzt für 3 Monate den Bezug von ALG 1 unterbrichst oder auch länger, dann bekommst du anschließend den Rest des Anspruches.

Für die Förderung muss glaube noch genug ALG 1 Zeit vorhanden sein. (ich glaube noch 90 Tage Restanspruch müssen da sein).

Ich gehe mal googeln.
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Emmaly
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Re: Gründungszusch. : seit letzter Förderung müssen 24 Monate...

#12

Beitrag von Emmaly »

Ich war mal Wikipedia befragen:
* Die Person muss einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld I) haben und bei Aufnahme der Selbständigkeit muss dieser Anspruch noch mindestens 90 Tage währen. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II steht als Unterstützung weiterhin ausschließlich das Förderinstrument des Einstiegsgeldes für maximal 24 Monate nach Ermessen des Jobcenters zur Verfügung.

* Die aufzunehmende Tätigkeit muss sowohl selbständig, als auch hauptberuflich ausgeübt werden. Damit werden nur Gründungen gefördert, die einen Arbeitsumfang von mindestens 15 Stunden pro Woche aufweisen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCndungszuschuss
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Emmaly
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Re: Gründungszusch. : seit letzter Förderung müssen 24 Monate...

#13

Beitrag von Emmaly »

Günter hat geschrieben:Ich bin zu müde um das hier richtig zu verstehen
2.0 Allgemeines
Stand: Aktualisierung 12/2006
(1) Zeiten, die nicht in die (…) Rahmenfrist einzurechnen sind, "verlängern" die Rahmenfrist. Liegen Zeiten des Übg-Bezuges nicht zusammenhängend vor, verlängern die Unterbrechungszeiträume die Rahmenfrist nicht.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... g-p124.pdf

Meiner Meinung nach erwirbt er durch die neue Beitragszahlung eine Verlängerung des Restanspruches.
In dem von dir zitiertem geht es um die Rahmenfrist bzw. deren Verlängerung.
Die gewöhnliche Rahmenfrist beträgt 2 Jahre.

Um eine neue Anwartschaft auf ALG 1 zu erwerben müssen 12 Monate Versicherungszeiten vorliegen. (Saisonarbeit hat extraregeln).
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Re: Gründungszusch. : seit letzter Förderung müssen 24 Monate...

#14

Beitrag von mabi08 »

Hi Emmaly, nett von dir und euch allen hier so gründlich mitzudenken und zu googeln :-).

Ich denke ebenfalls, dass es so ist, wie du sagst.

Damit wäre ich aber nochmals bei meiner Ausgangsfrage für meinen Fall als freiwillig arbeitslosversicherter Selbständiger:

Welche Ideen habt ihr - neben jener von Günter mit dem Minijob, was bei mir als Selbständiger ja nicht geht - , wie ich drei weitere Monate als Selbständiger überbrücken könnte, ohne dass die Selbständigkeit genug zum Überleben abwirft... Ja, ich weiss, das ist so eine Frage nach der Quadratur des Kreises - aber trotzdem möchte ich sie lösen... ;-).

So, jetzt geh ich aber auch erstmal schlafen - und wünsche hier allen auch eine angenehme N8 ;-).
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kleinchaos
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Re: Gründungszusch. : seit letzter Förderung müssen 24 Monate...

#15

Beitrag von kleinchaos »

Selbständig mit mehr als 15 Wochenstunden. Damit bist du nicht mehr ALG1-berechtigt, wohl aber Aufstockerberechtigt bei ALG2.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Gründungszusch. : seit letzter Förderung müssen 24 Monate...

#16

Beitrag von Günter »

Hatte ich auch dran gedacht, aber
Deshalb meine Frage: Kennt ihr irgendwelche Möglichkeiten, das ALG1 um diese 3 Monate zu 'strecken' oder irgendeine andere praktikable Idee für eine Überbrückungsmöglichkeit ohne ALG1 -/ALGII-Bezug für 3 Monate ?
Du schreibst immer von neuer Förderung, möchtest du dich in einer anderen Branche mit einer neuen Firma versuchen, oder geht es darum dein Gewerbe irgendwie fortzusetzen und eine erneute Anschubfinanzierung zu erhalten?
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