eine bekannte ist buchhalterin, 50 jahre alt.
wurde letztes jahr gekündigt,nach 18 jähriger betriebszugehörigkeit.
sie bekommt noch für 6 monate alg 1
nun könnte sie bei dem einen oder anderen die buchhaltung machen und sich damit zumindest teilzeit selbständig machen.
für die festanstellung sucht sie auch einen teilzeitjob.
nun ist sie stark verunsichert und denkt, sie dürfe das nicht mit der selbständigkeit, weil sie doch dann dem arbeitsmarkt nicht mehr zur verfügung stünde.
außerdem weiß sie nicht bescheid mit dem was sie verdienen darf.
ist das ähnlich wie im alg 2 bezug, das auch hier kosten vom umsatz abgezogen werden und dann der gewinn das entscheidende ist?
ich würde denken ja, aber weiß man es.
habt ihr einen tipp wie sie verfahren sollte?
selbständig machen und dann anzeigen
oder erst fragen ob sie darf (ich würde das ja umgekehrt machen)
Buchhalterin will sich selbständig machen
Re: Buchhalterin will sich selbständig machen
Wichtig - sie muss das nebenberuflich machen, nur dann bekommt sie weiter ALG I.
Frag mich aber bitte nicht, wie man die Stundenanzahl eines Selbstständigen kontrollieren will, da muss man dem Selbstständigen wohl glauben, dass er das alles in 14 Stunden die Woche schafft.
Es wird der Gewinn gerechnet, der wird nach steuerlichen Gesichtspunkten ermittelt. Und es gibt einen Freibetrag von nur € 165, alles was daruber ist, wird angerechnet. Wie und wie oft man den Gewinn nachweisen muss?
Frag mich aber bitte nicht, wie man die Stundenanzahl eines Selbstständigen kontrollieren will, da muss man dem Selbstständigen wohl glauben, dass er das alles in 14 Stunden die Woche schafft.
Es wird der Gewinn gerechnet, der wird nach steuerlichen Gesichtspunkten ermittelt. Und es gibt einen Freibetrag von nur € 165, alles was daruber ist, wird angerechnet. Wie und wie oft man den Gewinn nachweisen muss?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Buchhalterin will sich selbständig machen
Fragen ob sie darf:
Sie macht sich selbstständig und teilt das der AA mit, bevor sie ihren ersten Kunden "bearbeitet".
14 h die Woche, dann ist sie noch arbeitslos und hat Anspruch auf ALG 1.
Sie macht sich selbstständig und teilt das der AA mit, bevor sie ihren ersten Kunden "bearbeitet".
14 h die Woche, dann ist sie noch arbeitslos und hat Anspruch auf ALG 1.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Buchhalterin will sich selbständig machen
danke
gebe
das mal so
weiter
meine leertaste funktioniet nicht und durch backspace und schnelles enter wird es merkwürdig
egal
gebe
das mal so
weiter
meine leertaste funktioniet nicht und durch backspace und schnelles enter wird es merkwürdig
egal
- marsupilami
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- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
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Re: Buchhalterin will sich selbständig machen
Zum Thema:
Sie soll machen!
Wie Koelsch und Emmaly schon schruben!
Denn wer lang fragt, geht lang irr!
Zur Tasta:
mal hochheben, umdrehen (Tasten nach unten), mit einer Hand festhalten und mit der anderen gegen die Tasta klopfen.
Anschließend mit dem Staubi die ganzen Krümels beseitigen.
Mit dem Staubi und der Fugendüse drüberfahren bringt auch ab und an was, aber bitte vorher sicherstellen, dass die Tasten nicht zu lose auf ihren Halterungen sitzen.
Sonst darfste nämlich im Staubbeutel nach den Tasten graben!
Sie soll machen!
Wie Koelsch und Emmaly schon schruben!
Denn wer lang fragt, geht lang irr!
Zur Tasta:
mal hochheben, umdrehen (Tasten nach unten), mit einer Hand festhalten und mit der anderen gegen die Tasta klopfen.
Anschließend mit dem Staubi die ganzen Krümels beseitigen.
Mit dem Staubi und der Fugendüse drüberfahren bringt auch ab und an was, aber bitte vorher sicherstellen, dass die Tasten nicht zu lose auf ihren Halterungen sitzen.
Sonst darfste nämlich im Staubbeutel nach den Tasten graben!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Buchhalterin will sich selbständig machen
hatte die leertaste schon entsprechend entstaubt.
ist wohl nicht korrekt wieder eingesetzt worden
habe alles erstmal so weiter gegeben.
denke auch sie sollte das machen.
aber letztendlich ihre entscheidung.
ist wohl nicht korrekt wieder eingesetzt worden
habe alles erstmal so weiter gegeben.
denke auch sie sollte das machen.
aber letztendlich ihre entscheidung.