ALG I + II + freiberufl. Nebentätigkeit (eilt)!!!

Sich aus ALG 1 selbstständig machen.
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dasada
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ALG I + II + freiberufl. Nebentätigkeit (eilt)!!!

#1

Beitrag von dasada »

Hallo in die Runde,
mein Problem: Ich beziehe ALG I mit ergänzendem ALG II. Daneben übe ich eine freiberufliche Nebentätigkeit aus. Hierbei handelt es sich um Projektarbeit, d.h. ich arbeite z.B. 3-4 Monate an einem Projekt, habe in dieser Zeit auch laufende Auslagen, werde aber erst am Ende des Projektes bezahlt. Hinsichtlich ALG II habe ich das mit dem Jobcenter so geregelt, dass die Abrechnung über das Formular EKS läuft, d.h. die Einnahmen und Ausgaben eines halben Jahres werden dann mit meinen Leistungen verrechnet und ggf. zuviel erhaltene Leistung zurückgezahlt. Diese Regelung soll nun aber hinsichtlich ALG I nicht gelten, d.h. hier zählt nur der Monat, in dem ich Bezahlung aus dem Projekt erhalte, ich kann diese nicht auf die Monate aufsplitten, die ich hierfür gearbeitet habe, bin somit gegenüber denen, die monatlich für ihre Arbeit bezahlt werden, im Nachteil. Würde das Geld auf die Monate aufgesplittet, bliebe ich unter dem Freibetrag, mein monatl. Aufwand für die Projektarbeit liegt auch unter 15 Stunden/Woche.
Wer kann helfen, es eilt

dasada
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Koelsch
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Re: ALG I + II + freiberufl. Nebentätigkeit (eilt)!!!

#2

Beitrag von Koelsch »

Ganz ehrlich - ich hab letztlich keine Ahnung.
Anscheinend machst Du alles richtig, für das ALG II wird das Einkommen über den Bewilligungszeitraum (oder die Projekt Laufzeit) gemittelt. Hier würde ich versuchen (wenn es geht) die Mittelung über den Bewilligungszeitraum hinzubekommen, der Freibetrag wäre dann höher.

Für's ALG I ist zunächst mal die Arbeitszeit wichtig, da liegst Du unter den 15 Stunden. Ansonsten wird Dir beim ALG I ja der Geldzufluß angerechnet bis auf den Freibetrag von € 165,00, Du fällst dann also für diesen Monat vermutlich komplett aus dem ALG I Bezug, der ALG I Anspruch ruht dann.

Wenn aber kein ALG I gezahlt wird, ändert sich ja gleichzeitig wiederum die Berechnungsgrundlage des ALG II, dort würde ja für diesen Monat dann kein ALG I mehr anzurechnen sein. Meine Meinung also, es ist letztlich eine reine Anrechnungsfrage bei ALG II. Ich würde es so machen: Du machst Dein Projekt, rechnest Dein Einkommen daraus über das Formular EKS über einen längeren Zeitraum ab - und für den Monat der tatsächlichen Zahlung aus dem Projekt, machst Du eine Veränderungsmitteilung an die ARGE, dass in diesem Monat kein ALG I gezahlt wird. Dementsprechend höher muss dann Dein ALG II Anspruch sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Emmaly
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Re: ALG I + II + freiberufl. Nebentätigkeit (eilt)!!!

#3

Beitrag von Emmaly »

Fast richtig.
Bei ALG 1 wird alles, was über 165 € ist angerechnet.
So lange du unter 15h die Woche bleibst, bekommst du weiterhin ALG 1. Das Entgelt würde ich auf die Stunden aufschlüsseln. Bitte daran denken, dass der Aufwand für die Arbeit vorher abgezogen wird.

Beim ALG 1 geht es aber auch befristet den Bezug auszusetzen. Problem: ALG 1 ist vorrangig gegenüber ALG II.

Wegen ALG 1 lese ich nachher noch einmal nach. Habe jetzt erst noch ein Termin.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
dasada
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Re: ALG I + II + freiberufl. Nebentätigkeit (eilt)!!!

#4

Beitrag von dasada »

Hallo Koelsch, hallo Emmaly,

danke schon mal für Eure Rückmeldungen. Noch mal mein Kernproblem präzisiert: Meine Arbeitszeit für das Projekt erstreckt sich über 4 Monate, bezahlt werde ich aber im Monat 5 für den ganzen Zeitraum. Kann ich nun meine Belastungen aller 4 Monate gegenrechnen (oder nur die des Monats 5, in dem ich das Geld erhalten habe) und werden die 165€ mal 4 genommen? Kann ja nicht sein, dass ich denen gegenüber im Nachteil bin, die für ihre Arbeit monatlich bezahlt werden.

Gruß

dasada
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Koelsch
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Re: ALG I + II + freiberufl. Nebentätigkeit (eilt)!!!

#5

Beitrag von Koelsch »

Beim ALG II wird alles, also Einnahmen und Ausgaben über den gesamten Zeitraum (5 oder 6 Monate) gerechnet.

Beim ALG I, warten wir mal, was Emmaly noch herausfindet.
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kleinchaos
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Re: ALG I + II + freiberufl. Nebentätigkeit (eilt)!!!

#6

Beitrag von kleinchaos »

SGB 3 § 141
§ 141 Anrechnung von Nebeneinkommen
(1) Übt der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 119 Abs. 3 aus, ist das daraus erzielte Einkommen nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten sowie eines Freibetrages in Höhe von 165 Euro in dem Kalendermonat der Ausübung anzurechnen. Handelt es sich um eine selbständige Tätigkeit oder eine Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger, sind pauschal 30 Prozent der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abzusetzen, es sei denn, der Arbeitslose weist höhere Betriebsausgaben nach.
Erstmal die rechtliche Grundlage. Ich suche weiter
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Emmaly
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Re: ALG I + II + freiberufl. Nebentätigkeit (eilt)!!!

#7

Beitrag von Emmaly »

Beim ALG I zählt nicht das Zuflussprinzip, sondern der Zeitraum, wo das Einkommen erarbeitet wurde.
Bei Selbstständigkeit: Betriebskosten sind absatzfähig. Hier dürfte das Steuerrecht gelten. Oder wie kleinchaos schon zitiert hat pauschal 30 %.

Beim ALG II gilt Zufluss bzw. Bewilligungszeitraum.

Wurde das ALG II vorläufig bewilligt oder ist der Bescheid bestandskräftig? Bis wann geht der? Endet das Projekt in dieser Zeit? oder danach?
LG Emmaly
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dasada
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Re: ALG I + II + freiberufl. Nebentätigkeit (eilt)!!!

#8

Beitrag von dasada »

Hallo in die Runde,

und zunächst einmal ganz herzlichen Dank an Euch für Eure Bemühungen. Schön, dass man noch auf Solidarität bauen kann.
Ich denke, den entscheidenden Satz hat 'kleinchaos' geliefert:
"in dem Kalendermonat der Ausübung anzurechnen" also müsen die vier Monate zugrunde gelegt werden, in den ich gearbeitet habe, also meine Tätigkeit "ausgeübt" wurde und nicht der Monat, in dem diese Tätigkeit "bezahlt" wurde. Bin zwar kein Jurisr, aber die Foermulierunh´g scheint mir doch eindeutig zu sein. Gegenteilge Auffassung?
Gruß
dasada
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Emmaly
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Re: ALG I + II + freiberufl. Nebentätigkeit (eilt)!!!

#9

Beitrag von Emmaly »

Ich bin auch kein Jurist, aber es ist so.
Ich würde Stundenzettel schreiben und auch die Kosten an den Tag, wo sie entstehen listen.
LG Emmaly
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Koelsch
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Re: ALG I + II + freiberufl. Nebentätigkeit (eilt)!!!

#10

Beitrag von Koelsch »

dasada hat geschrieben:Hallo in die Runde,

und zunächst einmal ganz herzlichen Dank an Euch für Eure Bemühungen. Schön, dass man noch auf Solidarität bauen kann.
Ich denke, den entscheidenden Satz hat 'kleinchaos' geliefert:
"in dem Kalendermonat der Ausübung anzurechnen" also müsen die vier Monate zugrunde gelegt werden, in den ich gearbeitet habe, also meine Tätigkeit "ausgeübt" wurde und nicht der Monat, in dem diese Tätigkeit "bezahlt" wurde. Bin zwar kein Jurisr, aber die Foermulierunh´g scheint mir doch eindeutig zu sein. Gegenteilge Auffassung?
Gruß
dasada

Ich kann mir auch vorstellen, dass dies der Schlüssel zu einer aufgeteilten Anrechnung ist. Mehr als es versuchen kannst Du ohnehin im Moment nicht. Im schlimmsten Fall schüttelt man mit dem Kopf und dann muss man eben über Widerspruch etc. versuchen, seinen Standpunkt durchzusetzen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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