Ortsabwesenheit bei Weiterbildung und Nebenbeschäftigung

Sich aus ALG 1 selbstständig machen.
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paulette
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Ortsabwesenheit bei Weiterbildung und Nebenbeschäftigung

#1

Beitrag von paulette »

Derzeit bin ich in einer Teilzeitweiterbildung und als Teilzeitarbeitslos gemeldet.

Nebenbei bin ich selbstständig tätig als Yogalehrerin. Im Rahmen dieser Tätigkeit habe ich vor meiner Arbeitslosigkeit eine Zusatzausbildung begonnen, die ich im Januar mit einer Prüfung abschließe. Dafür muss 3 Werktage ortsabwesend sein.

Das Arbeitsamt hat mir die Ortsabwesenheit genehmigt, mit der Auflage, die Stunden der Weiterbildung nachmittags nachzuholen. Das bedeutet, dass ich von jetzt jeden Tag vollzeit in der Weiterbildung anwesend sein muss?

Kann mir jemand sagen, ob dass so rechtens ist?

Vielen Dank
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Emmaly
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Re: Ortsabwesenheit bei Weiterbildung und Nebenbeschäftigung

#2

Beitrag von Emmaly »

Hallo,

die "Ortsabwesenheit" ist doch beruflich bedingt, oder? Das, was ich hier sehe, ist die Freistellung in der Weiterbildung.

Ich fürchte, dass die paar Tage Vollzeit zumutbar sind, wenn es keinen wichtigen Grund gibt, der dagegen spricht.
LG Emmaly
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Koelsch
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Re: Ortsabwesenheit bei Weiterbildung und Nebenbeschäftigung

#3

Beitrag von Koelsch »

Willkommen im Forum:

Ich gehe davon aus, dass die Zusatzausbildung sinnvoll ist, um Deine Chancen als selbstständige Yogalehrerin deutlich zu verbessern.
Damit wäre dann aber die Prüfung ein wichtiger Grund, um die Weiterbildung zu unterbrechen, die wohl von der BA (Arbeitsamt) gezahlt wird. Das hat die BA nun auch so gesehen.

Du sollst nun die versäumten Stunden nachholen. Daraus schließe ich, bei der Weiterbildung werden einzelne, abgeschlossene Module angeboten. Da sollte es doch eigentlich auch möglich sein, diese Module zeitlich an die eigentliche Weiterbildung dranzuhängen, dass die Weiterbildung also nicht am z.B. 15.1.2009 endet, sondern Du diese fehlenden im nächsten Kurs nachholst.

Es ist nämlich nach meiner Meinung auch ein wichtiger Grund, wenn man sich um die Fortführung der Selbstständigkeit kümmert, der selbstständige Dienstleister kann icht einfach mal seinen Laden für 3 Tage zu machen.

Versuch doch zunächst mal mit der BA in diesem Sinne zu reden, möglicherweise sehen die ja ein, dass Du den Laden nicht einfach mal zumachen kannst.

Ich sehe gerade, Emmaly sucht auch den Lösungsweg über den wichtigen Grund. Also versuch der BA deutlich zu machen, dass Du einen wichtigen Grund hast, der gegen die Vollzeit spricht. Es ist immer besser, wenn man sich mit denen einfach durch ein vernünftiges Gespräch einigen kann.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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angel6364
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Re: Ortsabwesenheit bei Weiterbildung und Nebenbeschäftigung

#4

Beitrag von angel6364 »

paulette hat geschrieben:Derzeit bin ich in einer Teilzeitweiterbildung und als Teilzeitarbeitslos gemeldet.
Wer teilzeitarbeitslos gemeldet und auch nur teilzeitvermittelbar ist, bekommt doch auch nur Teilzeit-Arbeitslosengeld, oder?
Da würde ich nicht einsehen, dass das AA dann über meine volle Zeit verfügen will!

Die Weiterbildungsmodule sind individuell verhandelbar und könnten problemlos an die reduzierte Stundenanzahl angepasst, bzw. gekürzt werden.

Der Weiterbildungsträger bekommt dann vom AA halt nur 15 Stunden weniger bezahlt, da wird der Wurm begraben liegen...
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
paulette
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Re: Ortsabwesenheit bei Weiterbildung und Nebenbeschäftigung

#5

Beitrag von paulette »

Vielen Dank für die Tipps,

gibt es dazu Links zum Gesetztestext?

Viele Grüße
paulette
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Günter
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Re: Ortsabwesenheit bei Weiterbildung und Nebenbeschäftigung

#6

Beitrag von Günter »

Das Problem scheint mir etwas vertrackter zu sein, wir gehen immer von den Regelungen des SGB II aus, hier greift aber das SGB III, und die tägliche Verfügbarkeit.

Da paulette aber teilzeitarbeitslos ist, und nur Teilzeitarbeitslosengeld erhält, ist doch die Frage ob sie aus einem wichtigen Grund, nämlich der Erlangung eines Berufsabschlusses freigestellt werden kann.

Offensichtlich sind die grade dabei ihre Weisungen umzustricken. Ich konnte nix Vernünftiges zu dem Thema finden, Es hätte eigentlich im §120 SGB III genauer geregelt werden müssen.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... g-p120.pdf
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: Ortsabwesenheit bei Weiterbildung und Nebenbeschäftigung

#7

Beitrag von Günter »

Vielleicht hilft ein Umweg über den §124a SGB III
2.2 Verfügbarkeit
Stand: Aktualisierung 01/2005
(1) Kann der Arbeitslose wegen der beruflichen Weiterbildung eine Beschäftigung mit der Stundenzahl, für die bei der Gewährung von Alg bei Arbeitslosigkeit (§§ 118 ff.) Verfügbarkeit (§ 119 Abs. 5 Nr. 1 und 3) maßgebend wäre, nicht mehr ausüben, wird Verfügbarkeit nach § 119 Abs. 5 Nr. 1 gem. § 124a Abs. 1 fingiert.
Beispiel:
Der Arbeitslose hat Alg (§ 118) bezogen und stand den Vermittlungsbemühungen der AA ohne zeitliche Einschränkungen (Vollzeitbeschäftigungen) zur Verfügung. Die Inanspruchnahme durch die berufliche Weiterbildung beträgt 32 Stunden in der Woche. Verfügbarkeit gem. § 119 Abs. 5 Nr. 1 wird in dem im Falle der Gewährung von Alg bei Arbeitslosigkeit (§§ 118 ff.) maßgebenden Umfang (§ 119 Abs. 5 Nr. 1 und 3) fingiert, da der Arbeitslose wegen der beruflichen Weiterbildung keine Vollzeitbeschäftigung ausüben kann.
objektive Verfüg-barkeit (124a.10)
(2) Eine Einschränkung der Arbeitsbereitschaf
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... -p124a.pdf
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Ortsabwesenheit bei Weiterbildung und Nebenbeschäftigung

#8

Beitrag von Koelsch »

Ich denke auch, dass hier die Vorschriften des SGB III greifen werden. Der von Günter skizzierte Weg erscheint mir auch gangbar, aber ich hoffe, Du brauchst dieses "schwere" Geschütz gar nicht. Du hast ja sehr vernünftige Gründe, die Du anführen kannst. Meine Erfahrung war bisher, erst mal mit "vernünftigen" Gründen mit der ARGE dem SB sprechen und erst wenn das nichts hilft, holt man den "Knüppel" Gesetz hervor.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Ortsabwesenheit bei Weiterbildung und Nebenbeschäftigung

#9

Beitrag von Günter »

@Koelsch, nicht ARGE, ALG I Agentur für Arbeit (ich hoffe die Bezeichnung stimmt noch)
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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