Hallo erstmal :)
Meine Selbstständigkeit ist gescheitert.
Ich habe den Gründungszuschuss bekommen. Zum letzten Mal wird er jetzt am 1.2.10 ausgezahlt.
Ich habe dann noch eine Restarbeitslosenzeit von 2 Monaten (März und April).
Meine Frage ist nun: bekomme ich für März und April noch "normales" Arbeitslosengeld ausbezahlt oder nicht?
Ich muß mich ja erneut arbeitslos melden, deshalb frage ich mich, ob ich dann irgendwie gesperrt werde.
Mfg, Vianne
Anspruch auf ALG nach Scheitern der Selbstständigkeit?
- kleinchaos
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Re: Anspruch auf ALG nach Scheitern der Selbstständigkeit?
Hallo Vianne,
ja du bekommst die 2 Monate noch ausgezahlt. Dann nahtlos ALG2. Am besten gleich mitbeantragen. Die Bearbeitung wird ja ne Weile dauern.
ja du bekommst die 2 Monate noch ausgezahlt. Dann nahtlos ALG2. Am besten gleich mitbeantragen. Die Bearbeitung wird ja ne Weile dauern.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Anspruch auf ALG nach Scheitern der Selbstständigkeit?
Danke kleinchaos
Re: Anspruch auf ALG nach Scheitern der Selbstständigkeit?
Hallo,
sofort arbeitssuchend und arbeitslos melden. Für das ALG 1 mußt du der AA zur Verfügung stehen und darfst keine 15 h arbeiten.
Darf ich mal fragen, wie lange du schon selbstständig bist?
Es braucht ja mehrere Jahre, meist, um wirklich zu sagen es läuft.
sofort arbeitssuchend und arbeitslos melden. Für das ALG 1 mußt du der AA zur Verfügung stehen und darfst keine 15 h arbeiten.
Darf ich mal fragen, wie lange du schon selbstständig bist?
Es braucht ja mehrere Jahre, meist, um wirklich zu sagen es läuft.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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