Anspruch auf ALG nach Scheitern der Selbstständigkeit?

Sich aus ALG 1 selbstständig machen.
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Vianne
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Anspruch auf ALG nach Scheitern der Selbstständigkeit?

#1

Beitrag von Vianne »

Hallo erstmal :)
Meine Selbstständigkeit ist gescheitert.
Ich habe den Gründungszuschuss bekommen. Zum letzten Mal wird er jetzt am 1.2.10 ausgezahlt.
Ich habe dann noch eine Restarbeitslosenzeit von 2 Monaten (März und April).
Meine Frage ist nun: bekomme ich für März und April noch "normales" Arbeitslosengeld ausbezahlt oder nicht?
Ich muß mich ja erneut arbeitslos melden, deshalb frage ich mich, ob ich dann irgendwie gesperrt werde.

Mfg, Vianne
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kleinchaos
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Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
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Re: Anspruch auf ALG nach Scheitern der Selbstständigkeit?

#2

Beitrag von kleinchaos »

Hallo Vianne,

ja du bekommst die 2 Monate noch ausgezahlt. Dann nahtlos ALG2. Am besten gleich mitbeantragen. Die Bearbeitung wird ja ne Weile dauern.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Vianne
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Re: Anspruch auf ALG nach Scheitern der Selbstständigkeit?

#3

Beitrag von Vianne »

Danke kleinchaos :freunde:
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Emmaly
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Re: Anspruch auf ALG nach Scheitern der Selbstständigkeit?

#4

Beitrag von Emmaly »

Hallo,
:willkommen:
sofort arbeitssuchend und arbeitslos melden. Für das ALG 1 mußt du der AA zur Verfügung stehen und darfst keine 15 h arbeiten.

Darf ich mal fragen, wie lange du schon selbstständig bist?
Es braucht ja mehrere Jahre, meist, um wirklich zu sagen es läuft.
LG Emmaly
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