Hallo,
ich habe neue Fragen zum Thema selbständig mit ALG I.
Derzeit beziehe ich ALG I.
Ich bin bei der Agentur für Arbeit verpflichtet eine Aufstellung über die Betriebseinnahmen zu machen.
Hierzu möchte ich gerne wissen, welche Betriebsausgaben anerkannt werden?
Ich plane evtl. ergänzend zum besseren Gelingen meiner selbständigen Tätigkeit als Yogalehrerin zusätzlich die Heilpraktikerausbildung Psychotherapie zu beginnen.
Zeitgleich halte ich mich dem Arbeitsmarkt als Teilzeitkraft zur Verfügung, da ich immer noch hoffe, eine Anstellung zu finden.
Zudem befasse ich mich damit, mich selbständig zu machen und eventuell im Herbst den Existenzgründungszuschuß in Anspruch zu nehmen.
Kann ich die Kosten für die Ausbildung als Betriebsausgaben anrechnen? Beim Finanzamt ist das möglich.
Vielen Dank für die Auskunft.
Aufstellung der Betriebseinnahmen
Re: Aufstellung der Betriebseinnahmen
So weit mir bekannt ist, gelten für die Einkommensermittlung bei ALG I - Bezug die ganz normalen Gewinnermittlungsvorschriften des Steuerrechts. Das heißt, die BA wird alles anerkennen, was auch das FA anerkennt. Andere Vorschriften gelten (leider) bei ALG II Bezug.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Aufstellung der Betriebseinnahmen
Vielen Dank für die prompte Antwort.