http://mediafon.de/meldung_volltext.php ... aee&lang=1[Die drei Oppositionsparteien] hatten unter anderem die Öffnung der [freiwilligen] Arbeitslosenversicherung für weitere Selbstständige verlangt – unter anderem für Leute, die sich bereits vor vielen Jahren selbstständig gemacht haben, als es diese Versicherungsmöglichkeit noch nicht gab.
Was bedeutet das?
A) Dass Leute, die sich vor der Einführung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung selbständig gemacht haben und dies noch immer sind, nicht in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eintreten können?
ODER
B) Dass Leute, die sich vor der Einführung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung selbständig gemacht haben und ihre Selbständigkeit vor Einführung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung beendet hatten, nicht in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eintreten können?
Oder gilt etwa Beides?
Weiß das jemand?